Mit einer Flasche Wein

Unser Mandant ist seit vielen Jahren Kunde bei einer Sparkasse. Das hält das Geldinstitut jedoch nicht davon ab, ihn für dumm zu verkaufen. Anders vermag ich es jedenfalls nicht zu interpretieren, wie die Sparkasse mit einer Reklamation des Mandanten umgeht.

Im Jahr 2009 kündigte unser Mandant seine Kreditkarte. Damit reduzierte sich die monatliche Kontopauschale von 8,20 Euro auf 5,20 Euro. Leider vergaß bei der Sparkasse jemand, den Preis zu ändern. So wurden munter jeden Monat drei Euro zu viel abgebucht. Was unser Mandant erst im Frühjahr 2012 merkte, als er mal seine Kontoabrechnungen näher anschaute.

Dass sie zu hohe Kontogebühren abgebucht hat, bestreitet die Sparkasse gar nicht. In einem Brief räumt ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausdrücklich ein, “dass Sie unberechtigt zu viel Gebühren bezahlt haben.” Für das Jahr 2012, so heißt es weiter, “haben wir Ihnen anstandslos die Gebühren erstattet.”

Nun aber folgt die Begründung, warum für die Jahre 2009, 2010 und 2011 der Fehler nicht korrigiert werden kann:

Leider können wir für die vergangenen Jahre keine Gebühren erstatten, da die betreffenden Geschäftsjahre bereits abgeschlossen sind. … Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Zugeständnisse nicht möglich sind.

Das Geschäftsjahr ist abgeschlossen – was ist das denn für ein Argument? Kann ein mit Kreditraten säumiger Kunde der Sparkasse auch jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres die Zahlung verweigern, weil er seine Belege an den Steuerberater geschickt und damit innerlich das Geschäftsjahr abgeschlossen hat?

Bezahlt die Sparkasse eine Stromnachforderung der Stadtwerke ebenfalls nicht mit der Begründung, der Strom sei doch schon im letzten Jahr verbraucht worden, da könne man buchhalterisch jetzt leider nichts mehr machen?

Dass für die Sparkasse die üblichen Verjährungsregeln nicht gelten, scheint der Sachbearbeiter allerdings selbst nicht so zu glauben. Immerhin bietet er unserem Mandanten fürs Stillhalten eine Kreditkarte für ein Jahr kostenlos und (!) “Ihnen den Ärger mit einer Flasche guten Weins zu vertreiben”.

Der Ärger kommt bei unserem Mandanten weniger von den paar Euro. Sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass ihm seine eigene Bank Begründungen auftischt, die nicht mal Bernd das Brot glauben würde. In dem Sinne haben wir jetzt ein kleines Schreiben an die Sparkasse gerichtet…