Klage gegen private Vorratsdatenspeicherung

Der Staat darf momentan keine Vorratsdaten speichern. Was ihm untersagt ist, machen diverse Mobilfunkanbieter jedoch in eigener Regie. Bis zu 180 Tage soll etwa Vodafone Verbindungsdaten seiner Kunden speichern. Hiergegen richtet sich jetzt Widerstand. Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik will für eine Kundin Vodafone gerichtlich zwingen, Verbindungsdaten sofort zu löschen.

Die Klage ist ans Amtsgericht Düsseldorf gerichtet. Sie basiert auf einem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Starostik, der auch schon erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung klagte, hatte für seine Mandantin zunächst eine Unterlassungserklärung von Vodafone verlangt. Das Unternehmen lehnte dies jedoch ab. Begründung: Die Daten würden für Abrechnungszwecke gebraucht. Abrechnungszwecke sind der einzige Zweck, den das Gesetz für eine Datenspeicherung durch Mobilfunkanbieter überhaupt nennt.

Die Klägerin ist dagegen der Meinung, dass die Daten für die Berechnung der Mobilfunkkosten überhaupt nicht erforderlich sind. Vodafone benötige, insbesondere für so lange Zeit, weder die genutzte Funkzelle noch die Kennung von Endgerät (IMEI) und SIM-Karte (IMSI), um eine korrekte Rechnung ausstellen zu können. Soweit Vodafone sich auf standort- oder gerätebezogene Dienste beziehe, nutze die Klägerin diese gar nicht.

Auch gegen andere Provider will Starostik klagen. Nähere Infos und Dokumente hat er auf seine Homepage gestellt.

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