Drei Vornamen

Der erfundene Name des Herrn ist: Meier. Seine Vornamen Karl-Heinz Friederich Alexander sind auch fiktiv. Aber in der Realität gibt es diesen Mann, auch wenn er drei anders klingende Vornamen hat. Doch woher kennt ausgerechnet die Staatsanwalt Düsseldorf alle diese Vornamen, und zwar die richtigen? Das will er wissen, dieser Meier. Also fragt er die Staatsanwaltschaft. Doch die schweigt beharrlich.

Meier hatte in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer Firma eine Strafanzeige erstattet. Weil in seinem Betrieb ein PC lahmgelegt worden war. Mit einem Trojaner, mit dem Geld abgezockt werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft hat Meier neulich davon informiert, das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden. Diese Nachricht ist jedoch nicht an die betroffene Firma adressiert, sondern an die private Anschrift des Herrn Meier. Zweitens zählt die Staatsanwaltschaft fein säuberlich seine drei Vornamen auf, eben Karl-Heinz Friederich Alexander. Das hat stutzig gemacht. Herr Meier hat der Behörde seine vollständig ausgeschriebenen Vornamen in der Anzeige nicht genannt.

Hat also die Staatsanwaltschaft beim Einwohnermeldeamt gecheckt, ob es diesen Geschäftsführer Meier wirklich gibt. Oder hat die Polizei diese Daten ermittelt und weitergegeben? Oder – das wäre allerdings fragwürdig – haben Polizei und Staatsanwaltschaft diese Daten in ihrer Datenbank namens Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, MESTA genannt, weil Herr Meier vor vielen, vielen Jahren mal eines kleineren Vergehens bezichtigt wurde?

Franz Kafka, der Erfinder surrealer bis bedrohlicher Geschichten, er soll beim Vorlesen eigener Texte regelrechte Heiterkeitsanfälle bekommen haben. Herrn Meier ist nicht danach zumute.

Er grübelt. Er hat im Paragraphen 12 des Datenschutzgesetzes NRW diesen Satz gelesen „Das Erheben personenbezogener Daten ist nur insoweit zulässig, als ihre Kenntnis zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist“. Der Verstoß gegen die Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit.

Das könnte die Lösung sein: Womöglich belastete sich jemand bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf selber mit der Auskunft – und verweigert sie deshalb? Bei diesem Gedanken lächelt Herr Meier doch noch. Warum man ihm aber nicht einfach sagt, woher man seine Vornamen hat, ist und bleibt allerdings weniger lustig.  (pbd)

Übrigens: Am Donnerstag ist OptOut-Day