Bauartbedingt

Es gibt immer noch Gerichte, an denen Strafverteidiger als Exoten gelten. Jedenfalls dann, wenn sie nicht nur ihre Robe aus dem Aktenkoffer holen. Sondern auch ein Notebook, das sie vor sich auf dem Tisch platzieren.

Die Tage schaute eine Richterin an einem kleinen Amtsgericht interessiert meinem Treiben zu. So ganz geheuer war ihr das alles offenbar nicht. Sie erkundigte sich, ob ich mit dem Gerät auch Ton- oder Bildaufnahmen machen kann. Anscheinend zielte sie darauf ab, dass Aufnahmen während der Verhandlung in Deutschland verboten sind.

Ich fragte mich kurz, was ich darauf wohl erwidern soll. Ich konnte explizit verkünde, dass mein Notebook selbstverständlich in der Lage ist, Töne aufzunehmen. Ja sogar Bilder, wobei die eingebaute Webcam bauartbedingt nicht unbedingt brauchbare Panoramabilder aus dem Gerichtssaal liefert.

Dann wären wir aber womöglich mitten in der Diskussion gewesen, ob man mir als Verteidiger trauen darf. Oder anders formuliert: Wie viel Misstrauen darf ein Gericht hegen und welche Maßnahmen sind eventuell zulässig sind. Am Ende wären wir dann auch noch auf die immensen technischen Fähigkeiten handelsüblicher Handys zu sprechen gekommen. Ein Mobiltelefon hat aber so gut wie jeder Anwalt dabei – selbst in laptopfreien Gebieten.

Ich entschloss mich zu der schlichten Aussage: „Das ist doch nur ein normaler Computer.“ Damit hatte ich nichts Falsches gesagt. Und trotzdem war offenbar alles gut. Die Richterin eröffnete die Verhandlung, nach zehn Minuten waren wir fertig. Soll das lieber mal ein Kollege ausdiskutieren, der öfter in dieser Gegend ist.