Computer in Kisten

Ich komme anscheinend zu selten nach Saarbrücken. Deshalb ist mir eine neue Variante verborgen geblieben, mit der Justizvollzugsanstalten das Thema „Anwälte und Computer“ lösen.

Heute ist es in den weitaus meisten Knästen für einen Verteidiger kein Problem mehr, ein Notebook mit in den Besprechungsraum zu nehmen. Auch wenn es natürlich hin und wieder Diskussionen gibt. Das Saarbrücker Gefängnis hat sich dagegen was anderes einfallen lassen. Darüber berichtet Rechtsanwalt Thomas Will in seinem Blog:

Vor einiger Zeit wurden dort in einigen Anwaltssprechzimmern PCs installiert. Aus mir unerfindlichen Gründen wurden Rechner und Monitore in Holzkästen mit Türen und Schlössern gepackt. Benötigt man als Anwalt einen PC, müssen diese Kästen von einem Beamten aufgeschlossen werden.

Über den Zustand der Staats-Hardware und ihre Bedienerfreundlichkeit findet der Kollege deutliche Worte. Stutzig macht mich, dass die Anwälte den Computer ja nur dann nutzen können, wenn sie ihre Ermittlungsakte in den JVA-Computer einlesen. Das geht natürlich (theoretisch) problemlos über einen USB-Stick – aber kann ich das als Verteidiger ernsthaft machen?

Ich habe doch keinerlei Kontrolle darüber, was auf dem JVA-Rechner mit den Daten passiert. Selbst wenn es sich „nur“ um die Ermittlungsakte handelt, geht diese die JVA nichts an. Überdies mache ich mir in E-Akten gern direkt Notizen ins PDF oder markiere wichtige Stellen elektronisch. Bei umfangreicheren Gesprächen mit Mandanten schreibe ich auf dem Notebook mit. Soll ich diese Verteidigungsunterlagen ernsthaft auf einem Behördencomputer zwischenspeichern?

So wie der Saarbrücker Kollege den Zustand der Hard- und Software schildert, sind ja nicht nur JVA-Bedienstete das Problem. Ich hätte da durchaus auch Kollegen im Auge, die nach mir den Anstaltscomputer nutzen. Klingt alles ganz so, als könnnten diese mit etwas technischem Verstand Wartezeiten damit überbrücken, dass sie mal die Festplatte scannen und Caches durchforsten, um sich an den Unterlagen ihrer Vornutzer zu erfreuen.

Das eine wie das andere wäre ein datenschutzrechtlicher Gau. Deshalb ließe ich wohl eher die Finger davon. Abgesehen davon, dass ich mir diese dann auch nicht an den Holzkästen klemmen kann.