Kurzer Flirt mit dem schnellen Geld

Seit Ende letzter Woche machen weitere dubiose Abmahnungen die Runde. Eine Heidelberger Anwaltskanzlei verschickte offenbar ziemlich wahllos Zahlungsaufforderungen über den stolzen Betrag von rund 3.100 Euro. Dabei sollten die Empfänger angeblich widerrechtlich die geschützte Marke „Autoflirt“ genutzt haben.

Dumm nur: Der angebliche Inhaber der Marke, ein Autoflirt e.V., steht gar nicht im Markenregister. Sondern jemand anderes. Außerdem ist aus den Abmahnungen nicht mal ansatzweise ersichtlich, worin die Markenrechtsverletzung überhaupt liegen soll. Alleine die Verwendung des Begriffs Autoflirt reicht ja keineswegs aus. Vielmehr muss die Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet worden sein.

Nichts davon scheint vorzuliegen. Die betreffende Anwaltskanzlei schrieb jetzt an Rechtsanwalt Thomas Stadler, der einen Abgemahnten vertritt, sie habe ihr Mandat beendet. Auch an der Abmahnung halte man nicht fest.

Tatsächlich möchte man wohl sogar darauf hinaus, dass das Schreiben gar nicht wirksam ist. Die Abmahnung, zitiert Stadler aus dem Brief, sei „von unserer Kanzlei vor … Absendung nicht vollumfänglich geprüft und auch nicht zur Übersendung autorisiert” worden. Das hält Stadler allerdings ebenfalls für wenig plausibel. Die Abmahnung sei nämlich vom verantwortlichen Rechtsanwalt unterschrieben.

Immerhin dürfte ein Autoflirt damit auch in Zukunft risikolos sein, zumindest in juristischer Hinsicht.

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