Bekennender Doppelwähler

Das war möglicherweise nicht besonders schlau, was Zeit-Chefredakteur und Doppel-Staatler Giovanni di Lorenzo am Sonntagabend bei Günther Jauch einem Millionenpublikum erzählte. Er habe, so Lorenzo, zwei Stimmen fürs EU-Parlament abgegeben. Einmal in einer Hamburger Grundschule, außerdem aber auch am Vortag im italienischen Konsulat.

Nach deutschem Recht hat di Lorenzo sich mit der Doppel-Wahl wohl strafbar gemacht. Das EU-Wahlgesetz (EuWG) verbietet es in § 6 Absatz 4 Doppelstaatlern ausdrücklich, in Deutschland eine Stimme für das EU-Parlament abzugeben, wenn sie auch in ihrer Heimat wählen.

Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen § 107a Strafgesetzbuch und begeht damit eine Wahlfälschung. Darauf steht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Die Zahl doppelt wahlberechtigter EU-Staatsbürger kennt niemand genau. Sie soll aber in die Hunderttausende gehen. Auch das Problem der möglichen Doppelabstimmung ist sehr gut bekannt, wie sich ja schon unmittelbar aus dem EU-Wahlgesetz ergibt.

Allerdings sehen Experten derzeit kaum eine Möglichkeit, die doppelte Wahl zu verhindern. Zu unterschiedlich sind die Wahl- und Meldesystem in den EU-Ländern. Und eine zentrale Wählerdatenbank gibt es schon gar nicht.

„Solche denkbaren Verstöße sind nicht kontrollierbar“, bestätigte der Bundeswahlleiter Ende der Woche noch der WAZ.

Es wird sicher interessant, ob und wie sich di Lorenzo da wieder rausredet. Eloquent genug ist er ja. Allerdings müsste er dann wohl einräumen, dass er sein eigenes Blatt nicht sonderlich genau liest. Auch die Zeit hat nämlich erst vor einigen Tagen den möglichen Missbrauch dargestellt und ausdrücklich erwähnt, die doppelte Stimmabgabe sei verboten.

Nachtrag: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen di Lorenzo eingeleitet.