Der Eichhörnchen-Fall

Wer für ein Tier scharf bremst, kann an einem Auffahrunfall Mitschuld tragen. Im Fall eines Eichhörnchens buchte das Amtsgericht München einem Tierretter 25 % aufs Haftungskonto.

Zwar hatte der Auffahrende die größte Schuld, wie so oft bei Auffahrunfällen. Hier gilt laut dem Gericht die Vermutung: Wer auffährt, hat Schuld.

Auch im vorliegenden Fall habe der Hintermann diese Vermutung nicht entkräften können. Zwar hatte er behauptet, das Eichhörnchen habe brav am Straßenrand gesessen. Der scharf bremsende Vordermann beteuerte dagegen, das Eichhörnchen sei über die Straße geflitzt.

Das Gericht konnte nicht klären, wer die Wahrheit sagt. Deshalb blieb nichts anderes, als die Haftung nach normalen Grundsätzen zu verteilen. Den Auffahrenden traf deswegen die Hauptschuld, während sich der Tierfreund mit der „Betriebsgefahr“ seines Auto einbringen musste.

Immerhin, so das Gericht, habe er für ein Kleintier gebremst. Der Unfall sei damit zu vermeiden gewesen, auch wenn dies zu Lasten des Eichhörnchens gegangen wäre (Aktenzeichen 331 C 16026/13).