Beifahrer dürfen arglos sein

Wer als Beifahrer in einem Auto unterwegs ist, muss nicht auf die Verkehrsschilder achten. Eine Binsenweisheit. Was ist aber, wenn der Beifahrer ans Steuer wechselt? Diese Frage musste das Oberlandesgericht Hamm nun entscheiden.

Ein Mann hatte sich auf einem Parkplatz an einer Landstraße ans Steuer gesetzt. Bis dahin war seine Frau gefahren, doch diese wollte jetzt das hinten sitzende Kind beruhigen. Nach der Weiterfahrt überholte der Mann im Überholverbot und sollte dafür 87,50 Euro Bußgeld zahlen. Doch so einfach ist das nicht.

Grundsätzlich, so das Gericht, muss ein Beifahrer Verkehrsschilder nicht zur Kenntnis nehmen. Ebenso wenig ist er verpflichtet, sich beim bisherigen Fahrer zu erkundigen, welche Verkehrsschilder dieser gesehen hat. Genau dies hatte das Amtsgericht von dem Mann aber verlangt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts kommt es darauf an, ob der Autofahrer von dem Überholverbot wissen musste. Entweder, weil er die Strecke öfter fährt. Oder weil die Strecke tatsächlich so beschaffen ist, dass sich ein Überholverbot aufdrängte.

Die Entscheidung aus Hamm könnte größere Bedeutung erlangen, als man vielleicht zuerst vermutet. Ähnliche Fragen stellen sich ja auch beim Carsharing (Aktenzeichnen 1 RBs 89/14).