Freiheit steht nur auf dem Etikett

Beim öffentlichen WLAN soll ja alles besser werden. Aber dass es wirklich so weit kommt, daran hat sicher niemand ernsthaft geglaubt. Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf der Bundesregierung bestätigt die Befürchtungen.

Für die Betreiber privater WLANs soll es zur Pflicht werden, die Namen jeder Person zu kennen, der sie Zugang gewähren. Außerdem müssen sie ihre Zugänge mit wirksamen Passwörtern absichern. Wie so eine Kontroll- und möglicherweise sogar Dokumentationspflicht die Verbreitung „freier“ Netze fördern soll, ist mir schleierhaft.

Die jetzigen Vorschläge beinhalten im Ergebnis sogar eine erhebliche Verschärfung. Für mich klingt das Ganze so, als werde auf diesem Weg versucht, den Filesharing-Abmahnern ihr lukratives Geschäftsfeld zu erhalten. Kaum dreht sich allerorten die Rechtsprechung zu Gunsten der Betroffenen, sollen Betreiber jetzt plötzlich Personalien kontrollieren. Was dann praktisch darauf hinauslaufen wird, dass Jugendliche beim Besuch ihrer Freunde erst mal den Eltern einen Personalausweis zeigen müssen, bevor sich ihr Handy ins heimische Netz einloggen darf.

Auch für Cafés, Restaurants und Hotels bringt der Entwurf keine Verbesserung. Auch sie werden ihre Kunden weiter mit Zugangshürden nerven müssen, um nicht selbst in die Haftungsfalle zu tappen. Einige kluge Autoren haben sich heute schon näher mit dem Entwurf beschäftigt, so dass ich gerne auf ihre Beiträge verweise:

Thomas Stadler: „Verschlimmbesserung“

Niko Härting: „Mehr Haftung als Erleichterung“

Golem.de: „Namentliche Anmeldung bei privaten WLANs erforderlich“