„Du Mädchen“

Eins ist klar: Die Anrede „Du Mädchen“ ist nicht unbedingt eine Beleidigung. Aber sie kann es sein, wenn der Angesprochene ein Polizeibeamter im Dienst ist, noch dazu ein männlicher.

Dies stellte jetzt das Amtsgericht Düsseldorf fest und verurteilte eine Beifahrerin zu einer Geldstrafe von 200 Euro wegen Beleidigung. Zu der etwas zugespitzten Formulierung war es gekommen, als der Polizist den Fahrstil des Autofahrers beanstandete.

Ob das Urteil tatsächlich richtig ist, wage ich zu bezweifeln. Immerhin dürfte es ja eher um die Dienstauffassung der Beamten gegangen, die vielleicht pingelig war. Und weniger darum, den Beamten als Individuum in seiner Ehre herabzusetzen. Da erinnert der Fall doch mehr an die Freisprüche, die es zum Beispiel schon gab, wenn Verkehrssünder Polizisten als „Wegelagerer“ titulierten.

Im Prozess soll der Ehemann der Angeklagten übrigens als Zeuge erklärt haben, seine Gattin würde „so etwas nie zu einem Bullen sagen“. Ob das wiederum Konsequenzen haben wird, ist leider nicht überliefert.

RAK2014 EXTRA.12 kleinKarikatur: wulkan