Libyscher Knast: Vielleicht gar nicht so übel

Vizekanzler Sigmar Gabriel schlägt vor, bei uns straffällig gewordene Ausländer ihre Haft im Heimatland absitzen zu lassen. Dafür will er notfalls auch die Entwicklungshilfe kürzen, wenn die betreffenden Staaten nicht spuren, heißt es.

Ich weiß nicht, wo Gabriel den angeblichen Grundsatz her hat, dass „Haft im Heimatland“ die Regel sein soll. Jedenfalls ist es schon eine neue Dimension des juristischen Outsourcings, dass andere Staaten die Strafrechtspflege für Taten übernehmen sollen, die in Deutschland begangen wurden.

Am meisten stößt mir aber Gabriels Satz auf, die Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen, schrecke die Täter zudem weit mehr ab als eine Haftzeit im deutschen Gefängnis.

Sicherlich sind in vielen Ländern die Haftbedingungen schlechter als in Deutschland. In einer großen Zahl von Ländern sind sie sogar menschenunwürdig. Darüber muss man nicht diskutieren. Aber darf der deutsche Staat, vertreten durch Herrn Gabriel, diese – aus unserer Sicht – unzureichenden Standards so offen für seine Zwecke instrumentalisieren?

Jedenfalls demontieren solche Aussagen ganz schön fleißig das Gerüst unseres Rechtsstaates, von dem der Strafvollzug ein nicht ganz unwichtiges Teil ist. In der Sache könnte Gabriel nämlich ebenso frohgemut den Bau von Hafthäusern in deutschen Gefängnissen fordern, in denen marokkanische, libysche oder somalische Zustände herrschen.

Aber vielleicht sollte ich diesen Gedanken besser nicht weiter spinnen. Sonst findet ihn Sigmar Gabriel am Ende noch gut…