Keine Bewährung für brutalen Polizisten

Ein eher ungewöhnliches Urteil hat das Amtsgericht Saarbrücken gefällt. Die Richter schicken einen Polizeibeamten tatsächlich ins Gefängnis – unter anderem wegen Brutalität und Verfolgung Unschuldiger. Keine Bewährung, darüber staunten nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung auch die Beamten vor Ort. Nicht mal altgediente und erfahrene Polizisten könnten sich an so ein hartes Urteil erinnern.

Allerdings war es schon einiges, was dem Polizisten zur Last gelegt wurde. Er soll unter anderem Personen bei Verkehrskontrollen grundlos verprügelt haben. Bei einem anderen Betroffenen soll er auf freiem Feld eine Art Scheinexekution durchgeführt haben. Ungünstig für den Beamten war aber sicherlich, dass er nach seiner Suspendierung angeblich Rezepte fälschte, um eine Medikamentenabhängigkeit zu stillen. In alkoholisiertem Zustand soll er außerdem selbst mit Polizisten aneinander geraten sein und Widerstand geleistet haben.

Offenbar geworden sind die Taten im Dienst nur, weil ein Kollege des Beamten „reinen Tisch“ machte. Dieser musste sich erst an die Behördenleitung wenden, weil er bei seinen unmittelbaren Vorgesetzten kein Gehör fand. Im Prozess sagte er, Kollegen hätten ihn als Nestbeschmutzer und Kollegenschwein beschimpft. Außerdem habe er ein Foto von sich gefunden, auf dem sein Kopf abgeschnitten war. „Ich hatte Angst“, berichtete der Polizist über seine Erfahrungen am Arbeitsplatz.

Ältere Prozessberichte in der Saarbrücker Zeitung: (1) (2)