Die Anwaltsrobe ist keine Werbefläche

Die Anwaltsrobe als Werbefläche? Nix da, sagt der Bundesgerichtshof. Das Gericht untersagt es dem Brühler Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer in einem Beschluss vom Montag, auf seine Robe seinen Namen und seine Internetadresse aufsticken zu lassen.

Schon ein – eher zurückhaltender – Schriftzug mit Name und Internetadresse verletze das Verbot unsachlicher Werbung, welches für Anwälte nach wie vor gilt. So hatte die Anwaltskammer Köln in ihrer Untersagungsverfügung argumentiert. Für den streitlustigen Anwalt Riemer ist es eine weiter Niederlage gegen die Anwaltskammer. Er hatte auch schon Werbetassen mit drastischen Bildmotiven verteilt, auch dies wurde ihm untersagt.

Aufgeben will der Jurist jedoch nicht. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte er gegenüber der Legal Tribune Online an.