Fußkrank beim Hindernislauf

Ein Beamter im Land Brandenburg muss sich aus dem Polizeidienst verabschieden. Er hatte sich wegen einer Fußverletzung krankschreiben lassen. Zur gleichen Zeit lief er aber einen 16 Kilometer langen Hindernislauf – und brüstete sich auf Facebook mit seinem sportlichen Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Cottbus listet genau auf, wie schwer der Hindernislauf gewesen ist. Die Teilnehmer mussten Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgruben und einiges andere überwinden. Durch seine angebliche Fußverletzung kann der Polizist nicht sonderlich eingeschränkt gewesen sein. Er schaffte immerhin Platz 127 von 649.

Damit gab der Beamte nicht nur auf Facebook an. Er schrieb auch gleich noch dazu, dass er Polizist ist. Das alles stieß dem Dienstherrn so sauer auf, dass er dem Beamten auf Probe die Kündigung schickte. Zu Recht, befindet das Verwaltungsgericht im Eilverfahren. Hier handele es sich um den Missbrauch einer Krankschreibung, der ein „besonders außergewöhnliches Maß“ erreiche (Aktenzeichen 5 L 110/17).