Reisewarnung für Bayern

In Bayern können Personen, die als sogenannte „Gefährder“ eingestuft werden, künftig erst einmal bis zu drei Monate, praktisch aber auf unbegrenzte Zeit in Gewahrsam genommen werden. Das Bundesland führt also eine Endloshaft ein, obwohl die Betroffenen gar keine Straftat begangen haben (sonst könnten sie wegen dieser Straftat verurteilt werden). Bislang war der Gewahrsam in Bayern auf zwei Wochen beschränkt. In anderen Bundesländern, sofern sie überhaupt einen präventiven Gewahrsam kennen, gelten deutlich kürzere Fristen.

Einzelheiten zu dem Gesetz lassen sich in der Süddeutschen Zeitung nachlesen. Die einzige Hürde für die Verlängerung des Gewahrsams um jeweils drei Monate ist ein richterlichere Beschluss. Im Ergebnis reicht für die – zeitlich nach hinten nicht limitierte – Haft, dass eine „drohende Gefahr“ durch den Betroffenen angenommen wird. Eine drohende Gefahr ist deutlich weniger als eine konkrete Gefahr, wie sie bisher üblicherweise im Polizeirecht für präventives Einschreiten der Polizei verlangt wird. Das Gesetz gilt keineswegs nur für Menschen, die Terroranschläge planen. Im Prinzip kann wegen jeder „Gefahr“ Präventivhaft verhängt werden.

Diese Regelung ist ein weiterer Tiefschlag für den Rechtsstaat, das stellt völlig zu Recht etwa Heribert Prantl in der SZ fest. Das Gesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, schon gar nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist – nur zum Beispiel – in seinen Urteilen zur deutschen Sicherungsverwahrung immer wieder darauf hin, dass eine Freiheitsentziehung regelmäßig eine „Strafe“ ist, egal welche schönen anderen, möglichst harmlos klingenden Namen man sich dafür ausdenkt. Aber diese Beschlüsse werden in Bayern anscheinend nicht gelesen. Oder nicht ernst genommen, wobei ich letzteres fast noch schlimmer finde.

Eine Strafe setzt nach der Rechtsprechung eine Tat voraus und auch ein Gesetz, das genau dieses Handeln sanktioniert (das kann zum Beispiel auch die Vorbereitung eines Terroranschlags sein), und genau diese Tat gibt es in den Fällen der Präventivhaft eben nicht. Es gibt nur Mutmaßungen, Spekulationen, Vermutungen, die sich auf die Zukunft richten. Schon eine zweiwöchige Präventivhaft ging an die Grenzen dessen, was gemäß der Menschenrechtskonvention außerhalb Bayerns noch als diskussionfähig angesehen wird – und auch das nur bei einer konkreten, nicht nur einer „drohenden“ Gefahr.

Es ist richtig, Länder wie die Türkei, Ungarn, Russland und den Iran zu kritisieren. Schlauer wäre es allerdings, nicht gleichzeitig selbst deren Weg einzuschlagen.