Neuer beA-Ärger: Anwälte klagen wegen Pseudo-Verschlüsselung

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Klage für ein sicheres „besonderes elektronisches Anwaltspostfach” (beA) koordiniert. Die Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wurde am 15. Juni 2018 beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht und hat zum Ziel, das beA mit Ende-zuEnde-Verschlüsselung so nachrüsten zu lassen, dass allein die vorgesehenen Empfänger einer Nachricht diese entschlüsseln können.

Die von der BRAK verwendete Verschlüsselungstechnik gewährleistet das nicht, weil sie mit dem so genannten HSM eine „Sollbruchstelle“ aufweist. Die derzeitige Konzeption des beA ist laut GFF eine Gefahr für das Mandatsgeheimnis, weil die Nachrichten unterwegs auf einem Server der BRAK mit einem so genannten HSM „umgeschlüsselt“ werden. Nicht der Absender, sondern dieser zentrale Server steuere damit, wer die Nachrichten lesen kann.

Aufgrund dieser „Schlüsselrolle“ der BRAK sei das beA ein besonders attraktives Ziel für Angriffe durch Kriminelle oder staatliche Stellen des In- und Auslands – ein wesentlicher Unterschied zu Brief oder Fax. Vor dem Hintergrund, dass einfache technische Lösungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst verfügbar sind, hält die GFF das Anwaltspostfache in der jetzigen Form nicht für hinnehmbar.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Rechtssuchende schlechter stehen sollen als jeder normale Nutzer von Messengerdiensten wie Signal, Telegram oder WhatsApp, bei denen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst Standard ist“, sagt der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer. Mit Unterstützung der GFF klagen nun mehrere Rechtsanwälte.