Etwaige Folgen der Außerachtlassung dieser Bedingung

Es begab sich vor vielen, vielen Jahren, dass bei den Duisburger Verkehrsbetrieben ein Direktor an die Tür des Hausjuristen klopfte. „Wir hatten doch neulich diesen Fall, wo ein Fahrgast Schmerzensgeld wollte, weil er in einer Bahn gestürzt ist.“ Der Herr Assessor erinnerte sich. „Der ältere Herr, der sich nicht festgehalten hat?“ „Genau. Wir bräuchten mal ein vernünftiges Schild, damit wir künftig abgesichert sind. So rein rechtlich.“

Kein Problem, sagte der Hausjurist. Er vergab den Auftrag an einen Rechtsreferendar, der gerade seinen Vorbereitungsdienst im Unternehmen absolvierte. Möglicherweise war es auch ein Praktikant, so genau weiß das keiner mehr. Genau so wenig, wie ich weiß, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat. Aber gut denkbar ist es, denn seitdem es in Düsseldorf die U-Bahn-Linie 79 zwischen Düsseldorf und Duisburg gibt – also schon mehrere Jahrzehnte – , hängt in allen Wagen der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) dieses schöne Schild:

Ebenso lange fahre ich U-Bahn. Jedes Mal, wenn ich das Schild sehe, nehme ich meine gesamten juristischen Kenntnisse zusammen und versuche, die Aussage, inhaltlich wirklich zu durchdringen. Bislang erfolglos. Wenn man die Botschaft des Schildes in einer Anfängerübung zum Zivilrecht analysieren ließe, kämen die Studenten wahrscheinlich fluchend aus dem Klausursaal – obwohl sie wochenlang alles zur Haftung bei Vorsatz, (grober) Fahrlässigkeit und höherer Gewalt gepaukt haben.

Ich will jetzt gar nicht werten, was juristisch nicht angehauchte Fahrgäste wohl mit dem Aushang anfangen können. Zum Beispiel die zahlreichen Freunde des gedruckten Wortes unter den Pendlern, die vielleicht mal von ihrem Kindle aufschauen und sich fragen: Wo bleibt hier eigentlich die Sprachpolizei?

Könnten sich die Duisburger Verkehrsbetriebe auch mal fragen. Der Rechtsreferendar vom Dienst hätte sicher Spaß an der Aufgabe.