Keine Steinigung

Manche Mandanten machen es einem nicht leicht. Nicht mal sich selbst. Die Tage habe ich mal wieder so jemanden verteidigt. Ein Mandant, der zum bestmöglichen Ergebnis getragen werden musste.

Eine Anwältin und ich hatten in einem sehr langen Rechtsgespräch einen Deal ausgehandelt. Die Anwältin hatte der Mandant erst kurz vor der Verhandlung zusätzlich ins Boot genommen, weil dieser mit dem Ergebnis der 1. Instanz nicht glücklich war. Die Anwältin konnte ihm zum Glück aber auch nur sagen, dass der im Raum stehende Deal deutlich besser ist als alles, was bei einem Urteil herauskommen würde. In der Tat hatte das Berufungsgericht dann einen sehr freundlichen Tag. Auch der Staatsanwalt ließ sich einfangen.

Der Deal stand also, das Gericht gab dessen Inhalt in der Verhandlung bekannt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nun wurde es interessant. Der Richter wollte den Angeklagten erst mal ausführlich zu seinem Lebenslauf befragen. Das für den Deal notwendige (Teil-)Geständnis wollte er dann offensichtlich später entgegennehmen.

Es war so was wie Gedankenübertragung, jedenfalls grätschten meine Kollegin und ich gleichzeitig in die Verhandlung rein. Mit dem Vorschlag, doch lieber erst das Geständnis zu hören. Den Lebenslauf später. Der Richter war erst leicht irritiert, aber nach einigen Sekunden wurde ihm wohl klar, warum wir diesen Vorschlag machten. Der Mandant sitzt seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft, was natürlich an seinen Nerven nagt.

Zu groß war demgemäß das Risiko, dass er die ganze Sache am Ende doch noch platzen lässt, weil ihm irgendwas quer kommt. Leider konnte das halt auch eine Kleinigkeit sein, so angespannt war sein Nervenkostüm. Das Geständnis kam also zuerst, damit war der Deal dann in trockenen Tüchern. Der Mandant hat uns im weiteren Verlauf der Verhandlung auch nicht gesteinigt. Am Ende siegt halt mitunter doch die Vernunft.