Vorfahrt gilt in jede Richtung

Hier in Düsseldorf stießen zwei Radfahrerinnen zusammen. Die eine bog aus einem Waldweg heraus auf den Radweg. Meine Mandantin befuhr genau diesen Radweg, allerdings auf der für sie linken Seite. Meine Mandantin fuhr also entgegengesetzt der Richtung, für die ihr Radweg eigentlich freigegeben ist.

Eine alltägliche Situation, wäre die Dame, die aus dem Waldweg gefahren ist, sich ihrer Sache nicht so übermäßig sicher. Sie bombardiert Polizei, Staatsanwaltschaft und die beteiligten Haftpflichtversicherungen mit Stellungnahmen dazu, wie übel ihr mitgespielt worden ist. Geradezu ein Skandal, dass eine junge Frau (meine Mandantin) entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung radelt und böswillig einen Unfall verursacht. Das soll für meine Mandantin sehr teuer werden, zumindest nach den Vorstellungen der Frau. Mal abgesehen vom Jugendknast, in dem sie meine Mandantin wahrscheinlich gerne sehen würde.

Ich habe die Tiraden der Frau mit Staunen gelesen. Man braucht nämlich nicht lange juristische Datenbanken oder Google zu bemühen, um auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu stoßen, der die Frage mal grundsätzlich geklärt hat (Link). Aus dem Beschluss:

Ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße hat auch dann die Vorfahrt gegenüber den aus einer untergeordneten Straße kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen, wenn er … den in seiner Fahrtrichtung … nicht freigegebenen linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt.

Zur Begründung heißt es zusammengefasst, Verkehrsregeln müssen klar und einfach sein. Ansonsten bricht Chaos aus. Das Chaos erwarte ich auch, wenn jemand dem mutmaßlichen Unfall“opfer“ mal erklärt, wieso ihr als völlig unschuldigen Menschen ein Strafbefehl ins Haus geschickt wird.