Beweismittel: „vergleichsweise dickes Gesäß“

Es geht um den Diebstahl und anschließenden Missbrauch einer Bankkarte. Einziges Beweismittel sind Videoaufnahmen aus der Bankfiliale, wo die Karte nach dem Diebstahl verwendet wurde. Darauf sieht man einen Mann in einem Trainingsanzug, etwa 1,75 Meter groß, nach meiner Meinung stinknormale Statur. Eine Baseball-Cap hat er so tief ins Gesicht gezogen, dass dieses nicht erkennbar ist. Die Turnschuhe, die der Mann trägt, sind von der Stange.

Die Frau, der die Scheckkarte abhanden gekommen ist, schaut sich bei der Polizei das Video aus der Bankfiliale an. Dann benennt sie einen Mann aus der Nachbarschaft. Der komme für sie in Frage, weil er, so habe sie gehört, schon öfter mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Im Protokoll steht, sie sei sich sogar „relativ sicher hinsichtlich der Identifizierung“. Die konkrete Kleidung habe sie zwar noch nie bei dem Nachbarn gesehen. Aber auch der trage gern Trainingsanzüge, jetzt mal so generell.

Im Ergebnis erkenne sie ihn aber, denn der Mann auf dem Video und der Nachbar hätten „ein vergleichsweise dickes Gesäß“. Tja, das nenne ich mal eine solide Beweissituation. Ich traue mich fast nicht zu sagen, dass die Polizei tatsächlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gekriegt und vollstreckt hat. Auch wenn bei meinem Mandanten rein gar nichts Belastendes gefunden wurde, mache ich mir jetzt doch etwas Sorgen, dass es eng werden könnte, wenn es – wie soll ich es anders nennen – vor Gericht zum großen Arschvergleich kommen sollte.