„Wenn du das nicht so offensichtlich willst …“

Die Polizei ermittelt wegen Betäubungsmittelhandel im kleineren Stil. Hauptbeweismittel ist folgender WhatsApp-Verlauf aus einem sichergestellten Handy:

18.02.2018, 23.04 Uhr:

Eyy kann ich diesen Kirsten oder Karsten deine Nummer geben wenn nicht soll ich den von dir fragen ob du dem morgen 1g klären kannst.

18.02.2018, 23.09 Uhr:

Diggah schreib noch offensichtlicher (…). Ja morgen haben new.

19.02.2018, 00.17 Uhr:

Jo ok, dann sag ich dem das. Und wenn du das nicht so offensichtlich haben willst, dann lösch ich halt die Nachricht, scheißegal.

Also, von gelöscht kann offensichtlich keine Rede sein…