Am 3. Tag nach Aufgabe zur Post …

Bei Briefen von Behörden gibt es eine sogenannte Zugangsfiktion. Es wird vermutet, dass so ein Schreiben dem Empfänger am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Das gilt aber nur, wenn die Postlaufzeiten einigermaßen normal sind. Bei der Einschaltung von Subunternehmern beim Posttransport ist dies aber gerade nicht gewährleistet, stellt das Finanzgericht Münster in einer aktuellen Entscheidung fest.

In dem Fall hatte die Familienkasse Münster einen regionalen Dienstleister mit dem Brieftransport beauftragt. Teilweise erfolgte die Auslieferung aber über die Deutsche Post AG. Durch die Zwischenschaltung eines Dienstleisters könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Transportweg deutlich länger war, meint das Finanzgericht. Es bezieht sich auch auf den Vertrag zwischen dem regionalen Anbieter und der Post. Nach diesem Vertrag wäre die Zustellung am vierten Tag nach Aufgabe der Post auch noch in Ordnung gewesen.

Wer also mal Ärger mit der Zugangsfiktion bei Behördenbriefen hat, sollte auch an diese Möglichkeit denken. Im entschiedenen Fall bekam der Kläger nun recht. Dass seine Klage in der Sache berechtigt war, bestritt die Familienkasse am Ende nämlich gar nicht mehr (Aktenzeichen 13 K 3280/18 Kg).