Beweismittelverlust

In einem Betrugsfall gibt es neben einem Zeugen zwei Beweismittel, die was taugen:

– die Videoaufnahme vom Tresen des Kiosks, in dem der Verdächtige das mittels Identitätsdiebstahls bestellte Paket abgeholt haben soll;

– einen spanischen Ausweis (möglicherweise gefälscht), den der Verdächtige bei Abholung vorzeigte und den der Besitzer einkassierte.

Die Polizei verzichtete auf Sicherung des Video-Datenträgers. Die Beamten dachten, der Kioskbesitzer würde schon eine Kopie behalten. Der Kioskbesitzer dachte, die Beamten hätten sich eine Kopie auf einen USB-Stick gezogen. Deshalb wurde die Aufnahme bei ihm nach 48 Stunden unwiderbringlich überschrieben.

Den eventuell gefälschten Ausweis schickte die Polizei ans Einwohnermeldeamt (warum auch immer). Auf die Idee, eine Kopie des Ausweises zu machen, kam der zuständige Beamte nicht. Das Einwohnermeldeamt schickte den Ausweis ans spanische Konsulat. Dort ist der Ausweis aber nie angekommen, sagt das Konsulat. Seit über einem Jahr weiß keiner, wo der Ausweis abgeblieben ist.

So was nennt der Jurist Beweismittelverlust. Kommt schon mal vor, aber eher nicht in so geballter Form.

Dann heute die Hauptverhandlung. Der Kioskbesitzer kommt als Zeuge in den Gerichtssaal und sagt nach Angabe seiner Personalien:

Also, wahrscheinlich fragen Sie ja gleich, ob der Herr neben dem Anwalt das Paket abgeholt hat. Den erkenne ich wirklich nicht wieder…

An manchen Tagen tut sich die Arbeit fast von selbst – Freispruch.