Flugreise trotz Haftbefehl – suboptimal

Zahlungsaufforderungen des Finanzamtes kann man nur gewisse Zeit ignorieren. Dann geht es ans Eingemachte. Dass es bei Geldforderungen der Justiz nicht anders ist, zeigt die Geschichte eines Reisenden, der vom Düsseldorfer Flughafen nach Ibiza in den Urlaub starten wollte.

Leider hielten ihn Bundespolizisten im Terminal an. Next stop: Gewahrsamszelle. Die Beinfreiheit mag dort vielleicht größer sein als im Flieger. Dafür könnte der Aufenthalt aber deutlich länger dauern. Der Mann hatte wohl vergessen, knapp 20.000,00 € Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung zu zahlen. Jetzt soll er stattdessen 230 Tage absitzen, wobei er die Haft mit entsprechenden Zahlungen anteilig abkürzen kann.

Auf Hilfe seiner Freundin, mit der in den Urlaub starten wollte, dürfte der Mann aber nicht allzu schnell hoffen können. Diese zeigte sich, so berichtet es die Rheinische Post, wenig beeindruckt und flog ohne ihren Partner in die Sonne.

Den Umrechnungskurs Geldstrafe -> Haftstrafe legt übrigens § 43 StGB fest.

RAin Jennifer Leopold