Wohin mit dem (kranken) Kind?

Wie helfen sich Arbeitnehmer, wenn ihre Kinder krank sind? Eine Altenpflegerin brachte ihre Kinder mit an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Das wiederum führte zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht Gießen sieht in dem Verhalten der Altenpflegerin keine so schwerwiegende Pflichtverletzung, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war. Zwar sei das Verhalten der Frau sowohl aus versicherungsrechtlichen Gründen und auch wegen der Ansteckungsgefahren problematisch. Eine fristlose Kündigung sei aber nicht gerechtfertigt.

Das ist allerdings kein grünes Licht für Beschäftigte in solchen Notsituationen. Der Arbeitgeber kann, so das Gericht, eine Abmahnung aussprechen. Und im Wiederholungsfall die Kündigung. Die Arbeitnehmerin selbst bekam ihren Lohn somit noch für zwei Wochen. Sie hatte nur eine kurze Kündigungsfrist, weil sie noch in der Probezeit war (Aktenzeichen 3 Ca 642/19).