BND darf nicht beliebig abhören

Während der Bundesnachrichtendienst deutsche Staatsbürger nicht überwachen darf, griff er seit jeher auf Datenströme und Telefonate im Ausland recht ungehemmt zu. Das ist jedoch – auch nach der Neufassung des BND-Gesetzes – verfassungswidrig. In einem heute bekanntgegebenen Beschluss kassiert das Gericht weite Teile der Regelung – gewährt aber eine Übergangsfrist bis zum Jahresende 2021.

Geklagt hatten deutsche Journalisten. Zur Begründung führten sie insbesondere aus, dass die Unterscheidung zwischen „deutschen“ und „ausländischen“ Daten so gar nicht klappen kann. In der Praxis greift der BND erst mal alle Daten ab und sortiert dann aus, wovon er gesetzlich keine Kenntnis nehmen darf. Das läuft, so das Bundesverfassungsgericht, auf eine anlasslose Massenüberwachung hinaus. Allerdings wird die Praxis bis längstens Ende 2021 geduldet, bis der Gesetzgeber die Vorschriften reformiert hat. Oder die Überwachung aufgibt, womit allerdings eher nicht zu rechnen ist.

Siehe dazu auch einen Bericht in der Zeit.