„Verbotene Gegenstände“

Der Mandant kam aus Holland und wurde im Grenzgebiet bei Kleve kontrolliert. Die Bundespolizei notiert Folgendes:

Auf Befragen des PMA H. gab er an, in Amsterdam einen Freund besucht zu haben und zurück nach Heidelberg zu fahren. Die Nachfrage bezüglich verbotener Gegenstände (Waffen, Betäubungsmittel, Bargeld über 10.000 €) zu besitzen, verneinte er.

Lassen wir die paar Gramm Gras beiseite, die letztlich zur Anzeige führten. Mir geht es um die Frage: Sind Barmittel über 10.000 Euro tatsächlich „verboten“? Darf man damit nicht einreisen? Die Antwort auf beide Fragen lautet: nein. Man darf bei der Einreise aus einem EU-Staat beliebig viel Geld bei sich haben – und es gibt auch keine Anmeldepflicht.

Wenn der Polizist, wie hier, konkret danach fragt, darf man das Geld nur nicht verschweigen. Bejaht man die Frage, darf sich der Beamte nach der Herkunft des Geldes und dem Verwendungszweck erkundigen. Zu Herkunft und Verwendungszweck darf die Polizei aber immer bohren, wenn irgenwelches Geld gefunden wird – auch wenn es um weniger als 10.000 Euro geht.

Also zusammengefasst: Geld ist nicht verboten, darf man aus einem EU-Land in beliebiger Höhe mitbringen. Man muss es ab einem Betrag von 10.000 Euro angeben, aber nur wenn jemand fragt. Fragen nach Herkunft und Verwendungszweck muss man beantworten.

Aber selbst wenn man an die 10.000 Euro oder mehr im Gepäck gerade schlicht nicht denkt, wird das Geld dadurch nicht automatisch illegal. Es droht allerdings ein Bußgeld bis zu einer Million Euro, selbst wenn ansonsten alles unangreifbar ist. Üblicherweise setzen die Gerichte für so einen Fauxpas zwischen 3 und 5 % der fraglichen Summe als Bußgeld fest, aber das ist wirklich nur ein Erfahrungswert.

Gänzlich anders sieht es übrigens aus, wenn ihr die EU verlasst. Dann müsst ihr Barmittel über 10.000 Euro proaktiv anmelden. Gleiches gilt bei der Einreise. Ansonsten: Bußgeld, siehe oben.