E-Zigarette ist in NRW erlaubt

Diese Nachricht wird alle „Dampfer“ freuen: Das Rauchverbot für Gaststätten umfasst in Nordrhein-Westfalen keine E-Zigaretten, entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Münster. Gastwirte müssen dampfende Gäste also nicht vor die Tür weisen.

Die Stadt Köln verlangte von einem Gastwirt, dass dieser gegen Dampfer vorgeht. Zu Unrecht, befand das Gericht. Das Nichtraucherschutzgesetz gelte nur für Tabakprodukte, bei denen ein Verbrennungsprozess stattfindet. E-Zigaretten würden lediglich Dampf ausstoßen, dessen Gefährlichkeit bislang nicht belegt und auch nicht naheliegend sei.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in erster Instanz bereits ebenso entschieden. Die Stadt Köln kann noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben (Aktenzeichen 4 A 775/14).

Information am Rande

Wenn es irgend möglich ist, telefoniere ich vor Verhandlungsterminen mit dem Richter. Gerade, wenn ich den Vorsitzenden noch nicht kenne. Es kann ja nie schaden, mal in aller Höflichkeit die wechselseitigen Positionen abzuklopfen.

Bei so einem Sondierungsgspräch erzählte mir jetzt der Richter, dass der für den Fall zuständige Polizeibeamte dauerhaft vernehmungsunfähig ist. Er habe die psychische Belastung im Dezernat für Sexualstrafsachen nicht ausgehalten, aber wohl auch nicht rechtzeitig Hilfe gesucht.

Der Polizeibeamte fällt also erst mal als Zeuge aus. Das Problem (aus Sicht der Justiz): Ohne Aussage des Beamten ist es aus bestimmten Gründen nur schwer möglich, den Tatnachweis zu führen. So traurig die Sache menschlich ist, so sehr verbessert sie juristisch die Position meines Mandanten. Immerhin wird es jetzt leichter für alle Beteiligten, über eine Verständigung nachzudenken.

Meinem Mandanten wäre das sehr recht. Nach zwei Jahren Ermittlungsverfahren kann er nämlich auch nicht mehr.

Ulvi K. bleibt in der Psychiatrie

Trotz seines Freispruchs im Mordfall Peggy muss Ulvi K. weiter im psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Ulvi K. ist dort seit 2001 untergebracht, und zwar wegen anderer Sexualstraftaten.

Das Landgericht Bayreuth hatte nach dem Freispruch im Fall Peggy im April ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es sollte geprüft werden, ob sich mit dem Freispruch die „Gefährlichkeitsprognose“ für Ulvi K. geändert hat. Nun heißt es, das Gutachten sei nicht so ausgefallen, dass vor dem nächsten regulären Überprüfungstermin im Januar 2015 eine Entscheidung nötig ist.

Ulvi K. hat deshalb nun den Anwalt gewechselt. Seine Betreuerin ist laut OVB online der Meinung, der bisherige Verteidiger habe in der Unterbringungsfrage zu zurückhaltend agiert.

Rechnung auf Papier darf nicht extra kosten

Der Mobilfunkanbieter Drillisch Telecom darf kein Pfand für nicht rechtzeig zurückgegeben SIM-Karten berechnen. Die Firma verlangte von ihren Kunden 29,65 Euro, wenn diese die Karte nach Vertragsende nicht innerhalb von drei Wochen zurücksenden.

Drillisch hatte sich darauf berufen, nur bei fristgerechter Rückgabe sei das „Recycling“ der Karten gewährleistet. Außerdem vermindere die Rücksendepflicht das Missbrauchsrisiko abgelaufener Karten. Diese Argumente überzeugen den Bundesgerichtshof nicht. Er befand, die Klauseln benachteiligen die Kunden unangemessen. Und zwar schon dann, wenn das Pfand den Materialwert der SIM-Karte übersteigt.

Gleiches gilt auch dafür, dass Drillisch für eine Rechnung auf Papier 1,50 Euro berechnet. Ein Unternehmen darf nach Auffassung des Gerichts Papierrechnungen nur dann kostenpflichtig machen, wenn es sich ausschließlich an Kunden mit Internetanschluss wendet. Es sei aber keineswegs so, dass alle Handynutzer auch online sind.

Auch zahlreiche andere Firmen lassen sich Papierrechnungen bezahlen. Nach dem Urteil dürfte ihnen dies schwerer fallen, sofern Kunden sich dagegen wehren (Aktenzeichen III ZR 32/14).

Abgeblitzt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitag das Tempolimit auf der vielbefahrenen Fleher Brücke (A 46) kassiert. Für Tempo 80 gebe es an der Stelle keine Rechtfertigung, urteilen die Richter. Der offensichtlichste Grund spielt für sie keine Rolle. Mit ihren neuen Blitzersäulen auf der Fleher Brücke nahm die Stadt Düsseldorf seit Mitte letzten Jahres stolze 6,5 Millionen Euro ein, so der Express. Die Stadt hat ihre lukrativste Tempofalle nach dem Urteil sofort abgeschaltet.

Geklagt hatte ein Autofahrer aus Gütersloh, der im August 2013 auf der Brücke geblitzt wurde. Aus den Akten konnte er keine sachlichen Gründe entnehmen, warum das Tempolimit von 120 auf 80 Stundenkilometer dauerhaft abgesenkt wurde. Eine Dauerbaustelle auf der Fleher Brücke, wegen der die Höchstgeschwindigkeit reduziert wurde, war zu dem Zeitpunkt längst fertig.

Das Gericht hat wohl den Eindruck gewonnen, dass sich die Stadt bis zu den nächsten Bauarbeiten durchmogeln wollte. Ein Unding, so der Vorsitzende Richter. Das Gericht „sei nicht nur erstaunt, sondern erschreckt“ und habe so ein Behördenverhalten in einem Rechtsstaat nicht für möglich gehalten, zitiert RP-Online aus dem Gerichtssaal.

Geld zurück bekommen Autofahrer allerdings nicht. Sie müssen sich so lange an das Tempolimit halten, wie die Verkehrsschilder aufgestellt sind (Aktenzeichen 6 K 2251/14).

Die Vorleser

Auch wenn das Grundgesetz über Jahrzehnte hinweg aufgebläht worden ist, finden sich darin erfrischend klare Sätze. Einer lautet:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Vor diesem Hintergrund muss sich die Justiz schon ganz schön verrenken, wenn sie die Frage verneinen will, ob die sehbehinderte Partei eines Zivilprozesses verlangen kann, die Prozessunterlagen in Blindenschrift zu erhalten. Dem Bundesverfassungsgericht gelingt dies in einem aktuellen Beschluss auf wirklich bemerkenswerte, ich würde sagen abstoßend kaltherzige Art und Weise.

Zumindest in einfachen Verfahren, so das Gericht, genüge es vollkommen, wenn der Rechtsanwalt dem Sehbehinderten den Prozessstoff „vermittelt“. Das, so die Richter in Karlsruhe, sei ja ohnehin Pflicht des Rechtsanwalts. Mit dieser „Vermittlung“ sei der sehbehinderte Kläger oder Beklagte seinem Kontrahenten ausreichend gleichgestellt, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen.

Ein Erklärbär ist der Anwalt ganz sicher. Aber auch ein Vorleser? Und ist es nicht immer noch ein großer Unterschied, ob ich als Sehbehinderter den Akteninhalt selbst in Ruhe studieren kann oder ob er mir (einmal) vorgelesen und / oder erläutert wird. Im Ergebnis ist es schon interessant, wie man an sich so klare Aussagen wie die eingangs zitierte verbiegen kann (Aktenzeichen 1 BVR 856/13).

ingotteshand

Der neue Mandant teilt mir seine E-Mail-Adresse mit:

ingotteshand@providerxy.de

Ich würde darauf wetten, die Adresse hat er erst nach der Hausdurchsuchung angelegt.

Reifendruck-Messer ab morgen Pflicht

Neues Auto in Sicht? Dann geht es definitiv nicht mehr ohne eine technische Neuerung – das elektronischen Reifendruckkontrollsystem. Es hört auf die schöne Abkürzung RDKS. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, Wohnmobile und Geländewagen) müssen ab dem 1. November mit RDKS ausgerüstet sein.

Da die Autohersteller schon seit 2012 in neue Modellreihen RKDS einbauen müssen, brauchen sich Käufer von Neuwagen eigentlich um nichts zu kümmern. Für bereits zugelassene Wagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Und es droht auch kein Bußgeld, falls das RDKS nicht funktioniert. Lediglich beim TÜV kann es eine Beanstandung geben.

Nähere Infos hier.

Der lange Weg zum Hoeneß-Urteil

Die bayerische Justiz hat heute das Urteil gegen Uli Hoeneß veröffentlicht (Link).

Ein interessanter Zeitpunkt, denn erst Mitte der Woche hatte ein Strafrechtsprofessor berichtet,, wie er seit geraumer Zeit dem Urteil hinterherläuft – und immer wieder auf Widerstände stieß. Der Jurist vermutet einen versteckten Deal, zu dem möglicherweise auch gehört, das Urteil der Öffentlichkeit vorzuenthalten, in deren Namen es gesprochen wurde.

Wenn ja, ist dieser Versuch nunmehr gescheitert.

Verspricht keine Aussicht auf Erfolg

Aus einer Ermittlungsakte:

Die Beschlagnahme des E-Mail-Accounts verspricht keine Aussicht auf Erfolg, nachdem die Abrufe nach Auskunft der 1 & 1 Internet AG durch IMAP erfolgen, so dass davon auszugehen ist, dass die E-Mails heruntergeladen und vom Server gelöscht wurden und nicht mehr beschlagnahmt werden können.

Ich bin jetzt kein großer Techniker, aber ist es nicht gerade eine Eigenschaft von IMAP, dass dass die Mails eher auf dem Server bleiben als bei POP3?

Na ja, der Beschuldigte freut sich im Zweifel.

Der verschwundene Schlüssel

Die Mieter waren ausgezogen. Dem Vermieter schickten sie die Schlüssel per Post – und zwar per Einschreiben/Rückschein. Der Brief kam beim Vermieter auch an, aber ein Schlüssel war angeblich nicht. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel musste jetzt entscheiden, wer die Kosten von knapp 70 Euro für den Ersatzschlüssel trägt.

Nach Auffassung des Gerichts müssen die Mieter belegen, dass nicht nur der Umschlag, sondern auch der Schlüssel durch die Post ausgehändigt worden ist. Eine Vermutung für den korrekten Ablauf gebe es jedenfalls nicht. Denn der Brief war auf dem Transportweg „nachverpackt“ worden, so ein Vermerk der Post.

In diesem Fall sollen die Mieter das Versandrisiko tragen, so das Gericht. . Immerhin hätten sie die Schlüssel ja auch persönlich übergeben können; man wohnte im selben Haus. Die Übersendung des Schlüssels per Einschreiben/Rückschein sei im übrigen auch keine sichere Transportmethode. Hierzu hätten die Mieter den Schlüssel als Wertpaket verschicken müssen (Link zum Urteil).

Framing ist erlaubt

Wer Online-Videos anderer auf der eigenen Internetseite einbettet, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Das sogenannte Framing ist in der EU legal, entschied der Europäische Gerichtshof.

Der praktisch häufigste Fall sind Videos, die Urheber selbst auf große Plattformen wie Youtube eingestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht haben. Vor Gericht ging es nun um die Frage, ob ein Dritter dieses Video auf der eigenen Webseite einbetten kann, so dass es sich direkt von dort aus betrachten lässt. Solche „Frames“ lassen sich etwa bei Youtube mit wenigen Klicks generieren.

Der Europäische Gerichtshof betont, eine unerlaubte „öffentliche Wiedergabe“ liege nur dann vor, wenn dem Video ein völlig neues Publikum erschlossen wird, an das die Rechteinhaber nicht gedacht haben. Das sei bei Online-Videos aber gerade nicht der Fall, denn diese richteten sich nun mal an alle Internetnutzer. Dass dem Betrachter möglicherweise die eigentliche Quelle des Videos nicht deutlich wird, spiele keine Rolle.

Der Beschluss erging auf Vorlage des deutschen Bundesgerichtshofs, der einen entsprechenden Streit zwischen Urheber und Nutzer eines Werbevideos zu entscheiden hat (Aktenzeichen C-348/13).