Gauck ist kein Grüßaugust

Der Bundespräsident muss sich keinen Maulkorb umlegen lassen. Vielmehr darf er selbst entscheiden, wie er seine Aufgabe als Staatsoberhaupt und Integrationsfigur wahrnimmt. Dabei darf er durchaus auch seine Meinung äußern, entschied heute das Bundesverfassungsgericht.

Der Streit drehte sich um eine Äußerung des amtierenden Präsidenten Joachim Gauck, die der NPD nicht gefiel. Gauck hatte vor der Bundestagswahl von rechten „Spinnern“ gesprochen, als er in einer Diskussionsveranstaltung mit Jugendlichen ausländerfeindliche Demonstrationen kritisierte. Gegen diese Äußerung klagte die NPD mit der Begründung, Gauck habe mit dem Spruch seine Kompetenzen überschritten.

Das Bundesverfassungsgericht sieht den Bundespräsidenten jedenfalls nicht als reinen Grüßaugust, sondern billigt ihm trotz des Neutralitätsgebotes seines Amtes einen gewissen Spielraum zu, auch bei politisch relevanten Aussagen. Den dadurch gesteckten Rahmen habe Gauck jedenfalls nicht überschritten (2 BvE 4/13).

Die taz tut zu viel für Frauen

Diskriminierung hat viele Gesichter. Nun erwischte es die taz. Die Tageszeitung hatte eine Volontärsstelle ausgeschrieben. Aber nur für eine Frau mit Migrationshintergrund. Dagegen klagte ein erfolgloser Bewerber. Das Arbeitsgericht sprach ihm drei Monatsgehälter Entschädigung zu.

Die taz hatte die Stellenanzeige damit begründet, sie wolle den Anteil von Frauen in journalistischen Führungspositionen erhöhen, durch Rekrutierung geeigneten Nachwuchses. Dieses Anliegen hält das Arbeitsgericht aber nicht für tragfähig. Wenn männliche Bewerber ausnahmslos ausgeschlossen würden, verstoße dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Auch einen Migrationshintergrund zu verlangen, ist juristisch heikel. Hiermit musste sich das Arbeitsgericht aber nicht beschäftigen. Der Kläger ist gebürtiger Ukrainer.

Die taz will laut dem Mediendienst kress das Urteil akzeptieren.

Online-Shopping kann teurer werden

Wer gerne online bestellt, muss sich auf neue Spielregeln einstellen. Ab dem 13. Juni gilt europaweit ein einheitliches Widerrufs- und Rückgaberecht für Bestellungen. Die wichtigste Änderung: Kunden müssen unter Umständen die Versandkosten selbst zahlen, wenn sie bestellte Ware zurücksenden.

Bisher galt in Deutschland folgende Regel: Ab einem Warenwert von 40 Euro musste der Verkäufer nach einem Widerruf auch die Rücksendekosten übernehmen beziehungsweise an den Kunden erstatten. Das wird ab nächsten Freitag so nicht mehr gelten.

Künftig kommt es auf den Inhalt des Kaufvertrages an. Hat der Verkäufer ausdrücklich geregelt, dass er die Rücksendekosten nicht übernimmt, muss der Kunde das Paket auf eigene Kosten zurückschicken. Gab es diesen Hinweis nicht, muss der Verkäufer weiter die Rücksendekosten übernehmen.

Es ist noch nicht ganz klar, ob insbesondere große Anbieter tatsächlich ihren Kunden die Rücksendekosten aufs Auge drücken. Die kostenlose Rücksendemöglichkeit ist für viele Online-Kunden ein Kaufargument. Auf der anderen Seite beklagten viele Unternehmen enorme Stornoquoten. Letztlich wird es also wohl der Markt richten.

Die Widerrufsfrist ist künftig EU-einheitlich. Sie beträgt 14 Tage. Es reicht nicht mehr, die Ware einfach rechtzeitig zurückzuschicken. Vielmehr muss der Kunde den Widerruf ausdrücklich erklären. Hierzu wird es ein Formular geben, das der Händler neben der Widerrufsbelehrung spätestens mit Lieferung zur Verfügung stellen muss.

Künftig erlischt das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach der Lieferung. Bisher war es möglich, den Vertrag auch noch nach langer Zeit zu widerrufen. Zum Beispiel wenn man als Kunde festgestellt hat, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war.

Anwalt, ein riskanter Beruf

Das Anwaltsleben verläuft ja eher ruhig. Zumindest was körperliche Auseinandersetzungen angeht. Es geht aber auch anders, wie ein eindrucksvolles Videodokument aus den USA zeigt.

Dort wurde einem Pflichtverteidiger im Gerichtssaal Haue angedroht. Und zwar vom Vorsitzenden Richter höchstpersönlich. Dabei blieb es allerdings nicht. Der Richter hat den Anwalt tatsächlich vor die Tür gebeten und seine Drohung in die Tat umgesetzt.

Die Heftigkeit der Attacke ist allerdings nur akustisch dokumentiert. Die Gerichtskamera nahm einige vielsagende Geräusche auf, während die anderen Prozessbeteiligten brav auf ihren Sitzen warteten. Der Anwalt erklärte später, er habe vor dem Gerichtssaal gar nichts sagen können. Vielmehr habe der Richter auf ihn eingeschlagen, bis Gerichtswachtmeister dazwischen gingen.

Dem Richter ist wohl der Kragen geplatzt, weil ihm ein Vortrag des Pflichtverteidigers nicht schnell genug ging. Der Anwalt bestand aber darauf, seine Ausführungen beenden zu dürfen.

Der Richter hat inzwischen eine bezahlte Auszeit genommen und sich für eine Therapie in Anger Management entschieden. Angeklagt werden soll er übrigens nicht. Ob die Justiz auch so nachsichtig wäre, wenn der Anwalt angefangen hätte?

Bericht und Video des Vorfalls

„Unnötiger Lärm“

Am Donnerstag startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Damit beginnt die Zeit der Fanfeiern, Autokorsos und Fähnchen am Auto. Aber auch hier ist nicht alles erlaubt, was vielleicht Spaß macht.

Autokorsos sind zum Beispiel grundsätzlich nicht erlaubt (§ 30 StVO). Autokorsos gelten nämlich als unnützes Hin- und Herfahren. Unnötigen Lärm verursachen sie auch, was ebenfalls verboten ist.

Allerdings lehrt die Erfahrung, dass die Polizei gerade bei der WM schon mal die Augen zudrückt. Oder sich einfach, habe ich schon erlebt, mit vier oder fünf Autos als „Versammlungsleitung“ an die Spitze des spontanen Aufzugs setzt.

In jedem Fall, darauf weist etwa der ADAC hin, ist Alkohol am Steuer natürlich auch bei einer mobilen Siegesfeier tabu. Auch an roten Ampeln, nicht nur denen mit stationären Blitzern, muss angehalten werden; der Korso hat keine Sonderrechte. Fahrer und Insassen dürfen nur bei Schrittgeschwindigkeit den Gurt weglassen. Da die Schrittgeschwindigkeit jedoch auch im Autokorso schnell überschritten wird, sollten sich alle Mitfahrer in jedem Fall anschnallen.

Kommt es während eines Autokorsos zu einem Unfall, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Mitinsassen im Fahrzeug haben so gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. (Eine andere Frage ist, ob die Versicherung sich möglicherweise wieder am Halter schadlos halten kann, wenn dieser grob fahrlässig handelt oder gar getrunken hat.) Wenn eine Verletzung durch Mitverschulden oder teilweises Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, kann dies eine wie sonst auch ein Mithaftung des Opfers bedeuten.

Fähnchen und Socken für die Außenspiegel, Aufkleber oder Magnetfolien sind selbstredend ein Fall für die Geschmackspolizei, juristisch aber erlaubt – so lange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und nicht etwa im Spiegel integrierte Blinker verdeckt werden. Verboten ist es allerdings, großformatige Nationalflaggen, noch dazu an einer Stange, während der Fahrt aus dem Fenster oder dem Schiebedach zu halten.

Wer mit den kleinen Fähnchen an den Seitenscheiben auf die Autobahn fahren möchte, muss sicherstellen, dass diese sich nicht lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es laut ADAC ab Tempo 90 erfahrungsgemäß kritisch. Die Fähnchen sollten deshalb zumindest vor der Fahrt auf die Autobahn abgenommen werden.

Plötzlicher Appetit auf Zettel

Vor Tagen haben wir die Frage besprochen, was es hilft, wenn man sich bei einer Polizeikontrolle im Auto einschließt. Ich möchte es deshalb nicht versäumen, einen weiteren Lösungsansatz von ähnlicher Kreativität vorzustellen.

In Ulm hat ein Rentner bei einer Kontrolle des Zolls offensichtlich Panik bekommen. Er zerriß nach Angaben des Hauptzollamtes vor den Augen der Beamten einige Zettel und aß diese schnell auf. Die Zettel waren zwar weg, aber der Argwohn der Zöllner natürlich geweckt.

Sie überprüften den Mann deshalb besonders genau. Es ergaben sich Anhaltspunkte, dass der Mann Auslandsvermögen in sechsstelliger Höhe hat. Ob die Einnahmen daraus versteuert wurden, wird jetzt das Finanzamt prüfen.

Wie erfolgreich die Taktik des Mannes war, hängt natürlich davon ab, was die Zettel tatsächlich verraten hätten. Logischerweise hat sich der Betroffene aber zu deren Inhalt wohl nicht geäußert. Beweismittel in eigener Sache zu vernichten, ist generell übrigens nicht verboten. Es kann aber gegebenenfalls der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ins Spiel kommen.

Jetzt: Berliner Polizei twittert 24 h alle Einsätze

Die Berliner Polizei gewährt einen ungewöhnlichen Einblick in ihre alltägliche Arbeit. Seit heute abend 19 Uhr twittern neun Polizisten für 24 Stunden alle Einsätze, die ihre Kollegen fahren.

Alle Einsätze ist wörtlich gemeint. Jeder Fall soll erwähnt oder bis zu seinem Abschluss verfolgt werden. Das soll so eine Art Polizeifunk zum Lesen sein und lässt sich auch schon unterhaltsam an. Zum Beispiel wenn die Beamten gerufen werden, weil Kinder aus dem Obergeschoss eines Hauses mit Wasser gefüllte Luftballons auf die Straße werfen. Drama pur.

Dass Polizist nicht immer ein hochspannender Traumberuf ist, lässt auch folgender Eintrag erahnen:

Eine herrenlose Perserkatze in einem Treppenhaus in #Marzahn.

Auch wer nicht bei Twitter ist, kann den Ticker hier verfolgen. Über den Hashtag #24hPolizei gibt’s sogar die Live-Reaktionen der anderen Nutzer dazu.

Ich gehe mal Popcorn holen.

Holland calling

Ich muss unbedingt davon abraten, mit Holländern zu telefonieren. Oder mit Menschen, die eine holländische Telefonnummer nutzen. Wenn man sich dann auch noch selbst im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aufhält, ist das nämlich ein Beweis für Drogengeschäfte.

So steht es jedenfalls in einer Anklageschrift. Meine Mandantin habe mit ihrem Mobiltelefon von Deutschland aus telefonischen Kontakt zu einem niederländischen Dealer hergestellt. Das steht da so. Also quasi als Gewissheit.

Richtig ist lediglich, meine Mandantin hat mal eine niederländische Rufnummer gewählt. Dass ein Dealer am Telefon war, reimt sich der Staatsanwalt zusammen. Aus was auch immer. Denn aus den vorhandenen Daten ergibt sich zu der Rufnummer nichts. Insbesondere nicht, wer das Telefon nutzt(e), wo es zur fraglichen Zeit im Mobilnetz eingebucht war und welche sonstigen Verbindungsdaten vorhanden sind.

Manches könnte man vielleicht herausfinden. Dazu haben die Ermittler vom Zoll aber keine Lust. Macht einfach zu viel Arbeit. Erfahrungsgemäß, vermerken die Zollbeamten in ihrem Bericht, seien Anschlussinhaber niederländischer Handynummern nicht zu ermitteln. Die pösen Holländer verkauften Prepaidkarten nämlich ohne Vorlage eines Ausweises. Von daher sehe man auch gar keinen Grund, der Sache auf den Grund zu gehen.

Wozu auch? Der Staatsanwalt weiß ja ohnehin, dass meine Mandantin mit einem Dealer gesprochen hat. Wahrscheinlich belegt schlicht seine langjährige „kriminalistische Erfahrung“, dass so ein – mutmaßlich – grenzüberschreitendes Telefonat nie und nimmer koscher ist. Der Gerichtsverhandlung sehe ich schon mal mit Interesse entgegen. Vor der Einreise ins Grenzgebiet schalte ich aber sicherheitshalber mein Handy aus.

Dresscode für Jurastudenten

Ohne straffe Regeln geht nichts. Gerade für angehende Juristen. Deshalb gibt es jetzt endlich auch eine „Richtlinie zur angepassten Kleidungswahl an der Universität“. Ein unbekannter Verfasser hat de Kodex an die Pinnwand des Juridicums in Bonn geheftet.

Der Text macht geradezu lebensnotwendige Vorgaben für den Jurastudenten von heute. Die Welt dokumentiert den lustigen Aushang auf ihrer Lifestyle-Seite. Eine schöne Mittagspausen-Lektüre.

Kein Berufsverbot

Nicht jede Vorstrafe ist Grund genug, um einer angehenden Pädagogin die staatliche Anerkennung zu verwehren. An sich wollte die Stadt Berlin einer jungen Frau das Abschlusszeugnis „Staatlich geprüfte Erzieherin“ verweigern, weil diese fünf Jahre vor Ende ihrer Ausbildung Sozialbetrug begangen hatte. So einfach geht es nicht, befand nun das Verwaltungsgericht Berlin.

Die Frau hatte ein Erbe verschwiegen und so im Jahr 2008 zu Unrecht 4.100 Euro vom Jobcenter erhalten. Für die Stadt Berlin reichte das, um sie als „unzuverlässig“ einzustufen. Dabei übersah sie nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aber, dass die staatliche Anerkennung des erlernten Sozialberufs nur dann verweigert werden kann, wenn spezifische Berufspflichten verletzt wurden.

Erzieher müssten sich aber mehr um Betreuung, Beaufsichtigung und Ausbildung von Kindern kümmern, nicht so sehr um Geld. Selbst wenn Sozialbetrug einen Charaktermangel offenbare, reiche das noch nicht, um die Ausbildung nicht anzuerkennen. Ansonsten nähere man sich einem „allgemeinen Berufsverbot für Straftäter“ an. Das jedoch ist unzulässig (Aktenzeichen VG 3 K 588.13)

„Renditestarke Anlage“

An die Niedrigzinsen haben wir uns gewöhnt. Und es wird noch heftiger werden. Manche Banken scheinen es aber etwas zu übertreiben, wenn sie ihren Kunden noch weniger geben wollen als fast gar nichts.

So bietet die Postbank eine Geldanlage namens „Kapital Plus“ mit dem stolzen Zinssatz von 0,05 Prozent. Die 12.097,97 Euro Guthaben, welche eine Rentnerin angelegt hatte, brachten im letzten Jahr 1,51 Euro Erträge. Davon gehen 38 Cent Kapitalertragssteuer und zwei Cent Solidaritätszuschlag ab, rechnet die Badische Zeitung vor. Bleiben unterm Strich 1,11 Euro, um die das Guthaben der Sparerin in einem Jahr gewachsen ist.

Sicher, die Niedrigzinsen sind vornehmlich der Geldpolitik geschuldet. Allerdings scheinen die Marketingabteilungen der Banken noch nicht ganz erkannt zu haben, wie absurd ihre Werbung in den Ohren der Kunden in der aktuellen Situation klingen muss.

So wirbt die Postbank geradezu euphorisch für ihr eingangs erwähntes Produkt. Es handele sich um eine „renditestarke Anlage mit langfristiger Kalkulierbarkeit“. Noch unterboten werde die Postbank bei der Zinshöhe allerdings von der Allianz, heißt es. Sie zahle ihren Kunden bei einem Produkt nur 0,01 Prozent Zinsen. Die Werbung dürfte ähnlich hohl klingen. Sonneborn, übernehmen Sie.

Für Dummies wie mich gibt es übrigens ein schönes Bilderbuch zum Thema. Es macht kurz und knapp überhaupt erst mal verständlich, um was es bei der Währungskrise eigentlich geht: Die Krise … ist vorbei … macht Pause … kommt erst richtig: Es geht um unser Geld – 77 Bilder zum Selberdenken und Mitreden (6,49 Euro). Allerdingsn ist das Buch eher nichts für schwache Nerven…