Wir behalten uns vor

Schreiben an eine Internetfirma:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihrer Kundin S. J.

Sie schickten unserer Mandantin am 21.11.2008 eine Rechnung über eine Hauptforderung von € 49,89. Wegen eines Fehlers ging die Onlineüberweisung nicht durch. Sie mahnten deshalb die Hauptforderung an. Am 29.12.2008 überwies unsere Mandantin Ihnen den angemahnten Betrag von € 54,89.

Unsere Mandantin hat dann zeitgleich ein weiteres Schreiben des Inkassobüros coface Deutschland erhalten, in dem die Forderung erneut geltend gemacht wurde. Unsere Mandantin konnte dieses Schreiben zunächst nicht eindeutig zuordnen und hat deshalb, vorsichtshalber, den Betrag von € 120,24 überweisen. Beim Inkassobüro hat die Sache das Aktenzeichen 08-….

In dieser zweiten Zahlung war die Hauptforderung von € 49,89 erneut enthalten.

Unsere Mandantin hat die Hauptforderung also 2 x gezahlt. Sie sind jedenfalls in Höhe von € 49,89 ungerechtfertigt bereichert. Unserer Mandantin steht ein Rückforderungsanspruch aus § 812 BGB zu.

Mit Schreiben vom 02.02.2009 hat unsere Mandantin Sie über den Sachverhalt informiert. Bis heute ist jedoch keine Reaktion erfolgt.

Wir geben Ihnen letztmalig außergerichtlich Gelegenheit, den zuviel gezahlten Betrag von € 49,89 an uns bzw. unsere Mandantin zu überweisen.

Da Sie auf die Aufforderung unserer Mandantin vom 02.02.2009 nicht reagiert haben, fallen Ihnen außerdem die Kosten unserer Tätigkeit wie folgt zur Last:

Es kommen also € 46,41 Anwaltskosten hinzu. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf € 96,30. Sollte die Zahlung nicht oder nicht vollständig bis spätestens 22. Mai 2009 eingegangen sein, werden wir unserer Mandantin raten, die Beträge einzuklagen. Außerdem behält sich unsere Mandantin eine Strafanzeige wegen Unterschlagung vor.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Sie haben schon am nächsten Tag gezahlt, drei Tage vor Ablauf der Frist. Ob es mit dem Wort „Unterschlagung“ zusammenhängt?

Auswärts geparkt

Wir sind wieder da. Danke an Florian Holzhauer, der den Vatertag eigentlich anders verbringen wollte, und an Peter Schwindt, der die Domain-Einstellungen in Windeseile geändert hat.

Der bisherige Server ist nicht nur angeschlagen, er hatte mitunter auch schon hart mit dem eingehenden Traffic zu kämpfen. Wir werden deshalb die Gelegenheit nutzen und auf einen neuen, leistungsfähigeren Server umziehen. Ein Angebot von vollmar.net (auch dort arbeitet man am Feiertag) liegt schon vor, deshalb wird die Übergangszeit sicher nicht allzu lange dauern.

Bislang ist noch nicht klar, was am Server defekt ist. Um nicht das Risiko eines neuen Ausfalls einzugehen, hat Florian dieses Blog vorerst bei Amazon geparkt.

Weitere Infos zur Downtime finden sich in Florians Blog.

NRW-Umweltministerium: Vorwürfe bröckeln

Die einst schweren Vorwürfe sind haltlos. Kraftstrotzend schlugen die Strafverfolger vor einem Jahr zu. Der vermeintliche Schwerkriminelle war völlig verdutzt, als er für 3 Wochen in die Untersuchungshaft abgeführt wurde.

Harald F., der ehemalige Abteilungsleiter des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, erlebte böse Beschuldigungen. Er sollte mit „freihändigen Vergaben von Forschungsaufgaben“ banden- und gewerbsmäßigen Betrug getrieben haben. Inzwischen wirkt die Staatsanwaltschaft Wuppertal in diesem Verfahren nur noch hilflos. Sie nimmt zum zweiten Mal Beschuldigungen zurück und stellt wieder einen Komplex ihrer Ermittlungen ein.

„Wir arbeiten daran“, bestätigte Oberstaatsanwalt Alfons Grevener. Es geht dabei um den einstigen Verdacht der Untreue – F. sollte unter Täuschung des Staatssekretärs Fördergelder vergeben haben. Das war nicht so, heißt es nun kleinlaut.

F., Vertrauter der Bundes-Umweltpolitikerin und früheren Landesministerin Bärbel Höhn (Grüne), beklagt, dass sein Verteidiger seit einem halben Jahr keine Einsicht in die Ermittlungsakten bekommt. Umso denkwürdiger, dass die Behörde diese Akteneinsicht schon im September vorigen Jahres ausgerechnet einer Hauptbelastungszeugin erlaubte. Das war „rechtswidrig“, so urteilte kürzlich das Landgericht Wuppertal in einem Beschluss. (pbd)

90 Prozent gegen Internetsperren

Umfragen belegen nicht unbedingt, was die Bevölkerung meint. Sie bestätigen eher das, was der Umfragende gerne hören möchte. Vor allem, wenn er suggestive Fragen stellt. Mit einer repräsentativen Gegenumfrage durch infratest dimap entlarvt der Verein „Mogis – Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“ jetzt eine schlagzeilenträchtige Behauptung der Deutschen Kinderhilfe. Diese hatte letzte Woche unter Berufung auf eine ebenfalls bei infratest dimap in Auftrag gegebene Umfrage getönt, 92 Prozent der Deutschen seien für Internetsperren.

Mit etwas anders gestellten Fragen sieht das Ergebnis ganz anders aus. Nun sind 90 Prozent der Befragten gegen Netzsperren.

Eine Demaskierung erster Güte – auf Zeit.de.

Kerngeschehen

Mal wieder eine Beweisaufnahme mit unterirdischem Ergebnis. Die beiden Zeuginnen erinnern sich an so gut wie gar nichts. Sie wissen nicht mehr, wo sie standen, wie viele Personen beteiligt waren, wer wann hinzukam und wieder weg ging, ob sie selbst von Anfang etwas mitbekommen haben, wer was im einzelnen machte, wo die Autos geparkt waren, wie die Beteiligten genau aussahen und was sie anhatten.

Aber eines wissen sie genau: Mein Mandant hat sich an der Schlägerei beteiligt. Ob nun mit Tritten oder Fausthieben, das wissen sie zwar nicht. Aber er hat mitgemacht. Das steht für sie ebenso fest, wie für sie die Auferstehung Christi ein gesichertes historisches Ereignis ist (ich hätte fast danach gefragt).

Das Dilemma: Staatsanwaltschaft und Gericht werden den beiden glauben. Ich höre schon die Argumente: Es ist doch klar, dass man sich nach einigen Monaten nicht an jedes Detail erinnern kann. Gerade Erinnerungslücken zeigen doch, dass die Zeuginnen den Angeklagten nicht belasten wollen. Hauptsache ist außerdem, dass das „Kerngeschehen“ dargestellt wird.

Würden sich die Zeuginnen übrigens an die meisten Details erinnern, wäre das natürlich auch super. Denn dann bestünde ja ohnehin kein Grund, an der Richtigkeit ihrer Beobachtungen zu zweifeln.

Wenn die nötige Kritikfähigkeit fehlt, sind selbst Wackelzeugen ein No-Win für den Angeklagten. Oft bleibt dann nur die Hoffnung auf die nächste Instanz, wo etwas mehr Skepsis herrscht. Hoffentlich.

Computer-GEZ geht vielleicht in letzte Instanz

Ob für ausschileßlich beruflich genutzte internetfähige PCs GEZ-Gebühren anfallen, ist bei den Verwaltungsgerichten umstritten. Es gibt Urteile in beide Richtungen. Gestern hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Seite derer geschlagen, welche die Rundfunkgebühr bejahen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zugelassen worden. Möglicherweise wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

Geschmeidig angepasst

Meine Mandantin nutzte einen verfälschten EU-Reisepass, um sich ein Zimmer in einem Bordell zu mieten. Bei der nächsten Razzia flog sie natürlich auf und durfte mit zur Polizei. Da es rechtlich nicht möglich war, sie in Abschiebehaft zu nehmen, durfte sie wieder gehen.

Vorher wurde aber ihr ganzes Geld als „Sicherheitsleistung“ einbehalten. Außerdem erklärte sie sich schon im vorhinein schriftlich mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage einverstanden.

Nicht gerade überraschend hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren eingestellt. Die Auflage beläuft sich auf 2.500 Euro, genau der Betrag, den meine Mandantin bei sich führte.

Erfahrungsgemäß wäre es bei 300 oder 15.000 Euro ebenso gelaufen. Für die Betroffenen ist das natürlich nicht schlecht, denn normalerweise kommt man, zumal als Wiederholungstäter, für Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Ausländergesetz nicht so gut weg.

Trotzdem ist es schon interessant, wie geschmeidig sich das Sanktionsinteresse des Staates dem Inhalt der jeweiligen Geldbörse anpasst.

Drei Tage

Drei (Werk-) Tage vor einer Hauptverhandlung nehme ich den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück. Vorab per Fax; damit hatte sich der Termin erledigt.

Nun weiß ich, bei manchen Amtsgerichten kann man nicht damit rechnen, dass dem Richter ein Fax nach 72 Stunden vorliegt. Eine Woche müsse man kalkulieren, sagte der Richter, als er sich freundlicherweise aus dem Gerichtssaal erkundigte, wo ich bleibe.

E-Mail hat er zwar, aber da schaut er nur selten rein.

Ich habe gehört

E-Mail:

Guten Tag Herr Vetter,

ich habe bereits von mehreren Freunden gehört, dass Sie gerne eine kostenlose Einschätzung über die rechtliche Lage geben. Ich würde mich über Ihre Einschätzung zu folgendem Fall freuen:

Ein Freund von mir…

Antwort:

Ihre Freunde scherzten. Das ist Ihnen wahrscheinlich entgangen.

Derzeit

Ursula von der Leyen:

Der § 184 b des Strafgesetzbuches, der sexuelle Missbrauch von Kindern, ist ein klar abgrenzbarer Bereich. Auf dieser Grundlage sollen die Listen durch das Bundeskriminalamt unter der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erstellt werden. Dies und nur dies sind die zu sperrenden Inhalte, über die wir derzeit sprechen.

Und worüber sprechen wir demnächst?