Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung wesentliche Teile des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Die meisten Bußgeldvorschriften dürfen nicht angewendet werden; auch die beabsichtigte Totalerfassung der Teilnehmer ohne konkrete Gefahren ist nicht zulässig.
Analphabet kann nicht Deutscher werden
Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, kann mangels Kenntnis der deutschen Schriftsprache nicht eingebürgert werden. Das hat der 13. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden.
Der 1970 geborene Kläger – ein türkischer Staatsangehöriger – lebt seit 1989 in Deutschland. Er hat nach eigenen Angaben nie die Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnten die Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, weil er nicht die sprachlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfülle. Seine dagegen gerichtete Klage wurde nun in der Berufungsinstanz abgewiesen.
Nichts für Kinder
Die Kindersicherung der Firma F-Secure hält nicht viel vom law blog. Sie sperrt ihn wegen „Erotik“.
Wo, frage ich mich nur.

(Danke an Gunther Schenk für den Hinweis)
Nachtschwärmer sind keine Foto-Objekte
In Diskotheken und Clubs wird ja gerne fotografiert. So mancher Gast findet sich dann auch schnell auf diversen Internetseiten wieder. Bei vielen bedient das die Eitelkeit, manche sind weniger erfreut.
Etwa der Besucher einer Münchner Diskothek, der sich nach der „Popparty“ plötzlich an prominenter Stelle auf einer Nachtschwärmer-Seite im Internet fand. Er hatte der Veröffentlichung seiner Bilder nicht zugestimmt.
Das Amtsgericht Ingolstadt untersagte dem Seitenbetreiber jetzt per einstweiliger Verfügung, die Bilder zu veröffentlichen.
Der schöne Tag
Für unterbeschäftigte oder reiselustige Anwälte tun sich neue Möglichkeiten auf, wenn dieser Beschluss des Landgerichts Berlin die Runde macht. Ein Anwalt kann demnach auch die Kosten geltend machen, die er für die Anreise zu einem Verkündungstermin hat.
Die meisten Zivilgerichte entscheiden nicht am Tag der mündlichen Verhandlung. Sie beraumen vielmehr einen Verkündungstermin an. In diesem Termin wird lediglich die Entscheidung bekanntgegeben. Für den Kläger und den Beklagten sowie ihre Anwälte besteht keine Anwesenheitspflicht, wohl aber ein Anwesenheitsrecht.
In der Praxis geht niemand zu Verkündungsterminen. Da nichts mehr besprochen werden kann, wäre man nur Statist. Außerdem kommt das Ergebnis ohnehin per Post. Wenn man unbedingt kurzfristig Bescheid wissen will, reicht meistens ein Anruf auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Wenn die Regelung Bestand hat, werden sicher mehr Richter bei der Verkündung nicht mehr so einsam sein. Vor allem an Orten, wo man sich gleich noch einen schönen Tag machen kann.
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Knast für einen Verblendeten
Der frühere Rechtsanwalt Horst Mahler ist zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er den Holocaust geleugnet hat.
Mich entsetzt es, wenn Menschen wegen ihrer Ansichten eingesperrt werden. Ja, auch wenn es jemanden wie diesen verblendeten Opa trifft.
Vorschlag zu den Kosten
Das habe ich auch nicht jeden Tag, dass der Mandant mit seiner Anfrage für eine Beratung gleich einen Vorschlag zu den Kosten macht:
Ich schlage eine Vergütung von einmalig 50 Euro zzgl. MWSt. vor.
Nun ja, bei dem Fragenkatalog kommen wir auf Anhieb nicht ins Geschäft.
Noch ca. 8 Monate
Die Staatsanwaltschaft Mannheim weist unaufgefordert auf Defizite hin. Zum Beispiel bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, in deren Rahmen Computer beschlagnahmt wurden:
Die Auswertung wird noch ca. 8 Monate in Anspruch nehmen.
Wenn der Mandant auf seine Hardware verzichten kann, ist das fast eine gute Nachricht. Die Zeit hilft im Ermittlungsverfahren meist nur einem – dem Beschuldigten.
Zahlungswege
Mit Schreiben vom 3. Februar 2009 rechnet die Gothaer Versicherung einen Unfallschaden ab. Heute, am 25. Februar 2009, geht das Geld auf unserem Konto ein.
22 Tage für eine Überweisung, auch nicht schlecht. Irgendwann werden Verzugszinsen echt ein Thema.
Verschlüsseln macht verdächtig
Aus einem Vernehmungsprotokoll:
Der bei Ihnen sichergestellte Computer ist teilweise mit dem Verschlüsselungsprogramm „Truecrypt“ verschlüsselt. Sie stehen im dringenden Verdacht, durch diese Verschlüsselung Ihre, aber auch die Tatbeteiligung Dritter zu verschleiern. Sind Sie bereit, diese Verschlüsselung preiszugeben?
Das alles mag zwar ein „Verdacht“ sein, aber sicher kein strafrechtlich relevanter. Die eigene Tatbeteiligung verschleiern ist nicht strafbar. Und eine Strafvereitelung ist die Verschlüsselung von Daten noch lange nicht.
Das hat der Polizist aber natürlich nicht erwähnt. Der Beschuldigte war so eingeschüchtert, dass er gleich mal alle Passworte auf einem Zettel notiert hat.
Bingo.
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Spendenaufruf in Sachen Weinreich gegen Zwanziger
Baden-Württemberg führt elektronische Fußfessel ein
USA: Richter schicken Jugendliche in den Knast – und kassieren dafür Millionen
Finanzämter verweigern Firmen Steuernummer
Anlegerschutz: Banken kommen wegen Provisionen unter Druck
Homosexuelle dürfen kein Blut spenden
Üppige Bezahlung
Aus der Bescheinigung eines Gefängnisses:
Der o.g. Gefangene ist am 03.12.2008 und am 11.12.2008 als Zeuge herangezogen worden. Er hat sich aus diesem Anlass am 03.12.2008 und am 11.12. 2008 nicht in der Anstalt befunden.
Dadurch ist ihm Arbeitsentgelt in Höhe von 21,48 € entgangen.
One Way
Richtig nervig ist die Printreklame von airberlin. Gestern warb die Fluggesellschaft in der Rheinischen Post zum Beispiel groß mit Düsseldorf – Los Angeles für 299 Euro. Da kommt ja richtig Freude auf. Bis man im Kleingedruckten erfährt, es handele sich zwar um einen Komplettpreis – aber „One Way“.
So viele Auswanderer gibt es nun auch wieder nicht.
Praxisgebühr
Ein Mandant überweist 10 Euro „Praxisgebühr“. Wenigstens nimmt er die Selbstbeteiligung bei der Beratungshilfe mit Humor.