Jacke wie Hose

Die Polizei lädt meinen Mandanten vor, mit der Begründung:

… Anfangsverdacht (einer Straftat / Gefahr) Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

Der fürsorgliche Staat zeigt sich auch daran, dass er keinen Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr macht. Und, ja, an ihren Textbausteinen könnt ihr sie erkennen.

Die Krawattenfrage

Morgen habe ich ab neun Uhr zwei Termine am Landgericht Düsseldorf, direkt am Rande der fabulösen Altstadt gelegen.

Ich frage mich, was den Richtern lieber ist: ein Anwalt ohne Krawatte. Oder ein Anwalt mit einer Krawatte, die, nun ja, etwas unmodisch wirkt.

NRW billigt Störsender für Gefängnisse

Verbotene Telefonate per Handy von Gefangenen wird es bald nicht mehr geben: Spätestens im kommenden Jahr soll es ein Gesetz geben, das Störsender in den NRW-Justizvollzugsanstalten ermöglicht. Diese Entscheidung für „Mobilfunkblocker“ winkte die Landesregierung in der gestrigen Kabinettssitzung durch.

Gebilligt wurde auch die Neuregelung der Untersuchungshaft. Der Gesetzesentwurf sieht eine Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen vor. Bis Ende 2014, so heisst es, werde für alle U-Häftlinge die Unterbringung in Einzelzellen gewährleistet sein.

Damit werde die Wahrung der Intim- und Privatsphäre in der Haft verbessert. Ebenso die Hilfsangebote zur Haftvermeidung. „Davon gibt es zu wenig“, kritisierte gestern die Rechtsexpertin der Grünen. Monika Düker sagte, momentan verbüßten etwa 800 Menschen eine Haftstrafe, „nur weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten – diese Menschen gehören nicht ins Gefängnis.“ (pbd)

infoscore hat völlig recht

Die Firma infoscore Forderungsmanagement GmbH, ein schnödes Inkassobüro, sieht das schon ganz richtig. Zum Einwand, der Mandant habe nur ein WLAN betrieben und selbst keine Filme getauscht, schreibt sie zusammenfassend:

Unstreitig haftet deshalb der Anschlussinhaber als Mitstörer zumindest auf Unterlassung.

Aber was wird geltend gemacht? Schadensersatz.

Kreisverkehr

Bank verweist an Insolvenzverwalter. Insolvenzverwalter verweist an Arbeitsagentur. Arbeitsagentur verweist an Bank.

Anwalt grübelt.

Erst-mal-in-die-Akte-Gucker

Der Berliner Strafverteidiger Carsten R. Hoenig probt ein neues Geschäftsmodell. Akteneinsicht ohne weitere Beratung für 30 Euro. Pauschal. Darin enthalten sind sogar die Kopierkosten. Der „Mandant“ erhält ein PDF der Akte.

Rechnen kann sich das Angebot nur mit dem Hintergedanken, dass die Erst-mal-in-die-Akte-Gucker letztlich doch Mandanten werden. Alleine die Personalkosten, um eine Akte zu kopieren, dürften im Normalfall schnell an die 30 Euro (brutto!) herankommen, wenn es sich nicht um einen schlanken Band handelt. Nicht zu vergessen: Es gibt auch dicke, unübersichtliche Akten. Da kann man nicht einfach alle Blätter durch den Stapeleinzug jagen. Ganz zu schweigen von den Umzugskartons an Leitz-Ordnern, die in komplexeren Fällen angekarrt werden.

Hinzu kommt der Aufwand, wenn die Erst-mal-in-die-Akte-Gucker ihre unvermeidlichen Fragen stellen. In vielen Fällen wird man wohl langwierig erklären müssen, dass in den 30 Euro eben keine Beratung oder gar Vertretung enthalten ist. Abwimmeln macht keinen Spaß und kostet auch Arbeitszeit.

Im Verhältnis zu den Ermittlungsbehörden ist man ohnehin Verteidiger. Mit allen Rechten, aber auch Pflichten. Ob ich mir diese Verantwortung wegen 30 Euro aufhalsen würde? Eher nicht.

(Quelle des Links)

Frau Lahmar-Schadler-Lüdenscheid

Erinnert sich noch jemand an Frau Lahmar-Schadler? Die spielte in einem Frauenroman mit, der die 80-er Jahre so bereicherte, dass ich mich nicht mehr an den Titel erinnere. Nicht jeder hat den Witz verstanden, welcher der Autorin mit dem Doppelnamen an sich gelang…

Aber Frau Lahmar-Schadler lebt! Und sie ist wieder glücklich – mit einem ebenfalls doppelnamigen Ehe-Vorgeschädigten. Um das auch nach außen zu dokumentieren, möchte Frau Lahmar-Schadler demnächst Lahmar-Schadler-Lüdenscheid heißen. Oder so was in die Richtung.

Die Gerichte haben ihr den Dreifachnahmen bisher verwehrt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Heute ist die mündliche Verhandlung.

Bitte um Aufnahme

Ich habe gerade für einen Journalisten, dessen Artikel mal wieder ohne Einverständnis auf kommerziellen Seiten veröffentlicht wurden, eine Abmahnung geschrieben.

Dies ist ein gezielter Hinweis für Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover. Ich bitte darum, nunmehr unverzüglich auf Abmahnung-blog.de den Hinweis aufzunehmen, dass Udo Vetter aus Düsseldorf eine Abmahnung geschrieben hat.

Ich bedanke mich im Voraus.

Hammse mal ein Passwort?

Die Polizei möchte von einem Mandanten die Passwörter für die verschlüsselten Container auf seinem Rechner. Sonst könne man die Daten auch vom Landeskriminalamt entschlüsseln lassen. Das dauere dann halt nur etwas länger.

Ob der Beamte nicht weiß, dass auch das Landeskriminalamt halbwegs guten Passwörtern nicht gewachsen ist? Beispiel 1. Beispiel 2.

Oder flunkert er aus „ermittlungstaktischen Gründen“?

Details, von wegen

Normalerweise kann ich mich auch auch nach vielen Jahren noch an Mandate erinnern. Sogar an Details. Bei einem lange nicht gesehenen Auftraggeber zum Beispiel daran, dass er rechtsschutzversichert ist. Bei einer großen Düsseldorfer Gesellschaft.

Ich schrieb an die DAS. Es war die ARAG.

Nun geht’s wohl bergab.

Gängige Kungelei

Also doch! Der Skandal um die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wird strafrechtlich aufgearbeitet. Nach etlichem Hick-Hack in der Justiz sitzt Wilfried F., der Fraktionsvorsitzende der Krefelder CDU, nun auf der Anklagebank im Landgericht Düsseldorf. Dessen 4. große Strafkammer hatte noch vor acht Monaten die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) indes hat nun einen hinreichenden Tatverdacht klar bejaht. F. muss sich wegen Abgeordnetenbestechung sowie Anstiftung zur Bestechlichkeit und Untreue verantworten.

Zu ihm gehören vier mutmaßliche Mittäter. Es geht um eine offenbar gängige Kungelei. Die Stadt Krefeld hatte vor sieben Jahren an die LEG eine Abwassergebühren-Forderung von 2,6 Millionen Mark – ob die denn nicht, so das Ansinnen der LEG an F., um die Hälfte gekürzt werden könne? „In unmittelbaren Zusammenhang damit“, so die Anklage, zahlte die LEG für Scheinrechnungen zweimal rund 260.000 Mark.

Eine Tranche soll an den Krefelder Eishockey-Club „Pinguine“ gegangen sein. Dessen Generalbevollmächtigter war, bis die Chose aufflog, besagter Christdemokrat F. Die andere Hälfte der LEG-Gefälligkeit soll der SPD-nahe Verein zur Förderung der Jugendarbeit e. V. in Dortmund bekommen haben.

Dafür hat laut Anklage Sozialdemokrat Klaus L. gesorgt, damals Beigeordneter der Stadt Krefeld. Ihm wird Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Weil er das Geld angenommen hat, sitzt Hans S., seinerzeit Geschäftsführer des Dortmunder Vereins, wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit vor Gericht. Dort trifft er Rainer W., den Ex-LEG- Geschäftsführer und einen Prokuristen – weil beide das Geld abgezweigt haben sollen, sind sie der Bestechung, der Beihilfe zur Untreue sowie Abgeordnetenbestechung angeklagt.

W. war erst kürzlich zu zwei Jahren Bewährungshaft verurteilt worden. Deswegen droht ihm jetzt ein Gefängnisaufenthalt. (pbd)

Früherer Bericht im law blog