Richter, nur eingeschränkt bereit

Einem Schreiben der Staatsanwalschaft Heidelberg entnehme ich folgendes:

Nach den Regeln für den Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Heidelberg entscheidet der Bereitschaftsrichter eigenverantwortlich, ob er das Mobiltelefon zur Nachtzeit angeschaltet lässt oder nicht.

In meinem Fall hatte die Bereitschaftsrichterin ihr Mobiltelefon ausgeschaltet. Deshalb ordnete der Staatsanwalt eigenständig eine Durchsuchung an.

Wir halten fest: Es gibt Bereitschaftsrichter, die dann doch nicht bereitstehen, weil sie das Diensthandy ausschalten dürfen.

Man lernt nicht aus.

Mit Empörung lässt sich nicht gewinnen

Leider kann ich nicht nur erfreuliche Auskünfte geben. So zum Beispiel jenem Mandanten, der unbedingt Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts einlegen wollte. Darin war er zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt worden und empfand das als schreiendes Unrecht.

Nun ja. Ich habe die Gerichtsakte gelesen. Das Urteil war gut begründet; das Ergebnis entsprach der Sach- und Rechtslage. Auch in zwei Besprechungen gelang es dem Mandanten nicht, mir neue Gesichtspunkte zu vermitteln. Wenn man akzeptiert, dass sich mit Empörung normalerweise kein Prozess gewinnen lässt. Sonst hätten wir natürlich gar nicht verlieren können.

Ich sagte ehrlich, die Sache ist aussichtslos. Er war sauer und wollte einen anderen Anwalt beauftragen. Zeit war genug.

Jetzt erhalte ich vom Landgericht die Mitteilung, die Berufung sei nicht rechtzeitig begründet worden. Entweder ist der Mandant meinem Rat doch noch stillschweigend gefolgt. Oder er hat keinen Anwalt gefunden, der sich so weit verbiegen will.

Kann mich nicht entscheiden, welche Möglichkeit wahrscheinlicher ist.

Dritter Versuch

Ein Mandant, dem ich schon zweimal einen Strafaufschub verschafft habe, lässt sich ab sofort von einer Anwältin vertreten.

Für den dritten Versuch, nehme ich an.

Kaaaaaaaalt

In der Unfallmitteilung der Polizei stimmt so einiges nicht. Das Kennzeichen des Wagen meiner Mandantin endet nicht auf 27, sondern auf 22. Das Auto ist auch kein Seat, sondern ein Alfa Romeo.

Aber am 10. Januar war es ja auch kaaaaaaaalt.

Gerundet

Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

Die Geschäftswertfestsetzung beruht auf … Das Gericht hat hierbei die jährlichen laufenden Gebühren, die … derzeit 790,62 € betragen, abgerundet auf 800,00 €, berücksichtigt.

Unterschrift

Der entwürdigendste Teil eines Termins beim Haftrichter ist immer, wenn der Beschuldigte das Protokoll unterschreiben soll.

Mit gefesselten Händen ist das nicht leicht.

Happy End im Kontenblatt

Der Fall war gelöst. Ich hatte der Mandantin die Rechnung geschickt. Nach einiger Zeit meldete sich eine Rechtsschutzversicherung und bat um die Unterlagen. Die Papiere sandte ich brav hin, obwohl klar war, dass die Sache nicht zum versicherten Risiko gehört.

Nach Wochen frage ich bei der Rechtsschutzversicherung an und erfahre: „Wir haben aus Kulanz die Hälfte des Rechnungsbetrages an unsere Versicherungsnehmerin überwiesen.“

Üblich wäre eigentlich Zahlung an uns. Ich nehme stark an, die Mandantin hat der Versicherung gesagt, sie werde die Rechnung selbst zahlen. Wahrscheinlich hat sie es dann nur „vergessen“.

Nun hoffe ich auf ein Happy End im Kontenblatt. Sicher scheint es micht mehr.

Nicht der hiesige Fall

Aus einem Schreiben des Amtsgerichts:

Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Verteidigungsschrift vom 9. Januar 2009 den hiesigen Fall betrifft.

Ups, Aktenzeichen verwechselt. Immerhin geht es in beiden Sachen um denselben Mandanten.

Minuten-Termine

Vorhin meine Pflichtverteidiger-Gebühren in einer bemerkenswerten Sache abgerechnet. Der Mandant war einmal am Amtsgericht nicht erschienen. Zweimal fehlte er vor dem Landgericht, das über die Berufung verhandeln wollte.

War meist nicht seine Schuld. Es gab Probleme mit den Ladungen. Eimal war er, glaube ich mich zu erinnern, auch kurzfristig erkrankt.

Macht ingesamt fünf Hauptverhandlungstage. Drei dauerten nur nur einige Minuten. Sie werden aber mit den Pauschalsätzen so vergütet, als hätte eine „richtige “ Hauptverhandlung stattgefunden.

So was könnte ruhig öfter passieren, rein betriebswirtschaftlich gesehen.

Ein Tag früher

Wie es aussieht, hat der Richter einen Hauptverhandlungstermin mit dem Sekretariat abgesprochen. Jetzt, nach fast zwei Wochen, kommt die Ladung – auf den folgenden Tag.

Da fragt man sich natürlich, was die Absprache überhaupt soll. Am folgenden Tag hätte ich nämlich schon vor zwei Wochen nicht gekonnt und muss jetzt Verlegung des Termins beantragen.

Mir persönlich wäre natürlich ein Tag früher recht, denn den habe ich mir ja freigehalten. Aber ich vermute stark, da kann der Richter nicht…

Bundespolizei: Mahnwache für mehr Geld

Die Gewerkschaft der Polizei ist mit den Zuschlägen unzufrieden, die Bundespolizisten nachts und an Wochenenden erhalten. Sie ist der Meinung, nur für fünf Euro extra die Stunde sei es ihren Mitgliedern zumutbar, zu „ungünstigen Zeiten“ Tag und Nacht und bei Wind und Wetter ihren Kopf hinzuhalten und ihre Gesundheit und ihr Leben zu riskieren. So die Selbsteinschätzung.

Ich persönlich höre eher, dass die Tätigkeit der Bundespolizisten sich darauf beschränkt, Langeweile im Hauptbahnhof zu schieben, ab und zu bevorzugt dunkelhäutige Menschen zu kontrollieren, die Festnahme eines Deo-Diebs im DM-Markt per Pressemitteilung als Fahndungserfolg zu feiern und fleißig Anzeigen wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ zu schreiben. Aber das ist nur die subjektive Wahrnehmung eines Strafverteidigers.

Wie nun demonstriert die Bundespolizei für ihre Forderungen?

Spricht Sie beim Dienstherrn vor?

Organisiert sie eine Demo?

Nein, unter einer Mahnwache läuft nichts.

Um rege Anteilnahme wird gebeten.