Bitte nicht Anstoß nehmen

Ich erschrecke jedes Mal, wenn ich eine Kurzmitteilung der Provinzial erhalte. Darin heißt es:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen Sie bitte keinen Anstoß an der Form unseres Schreibens. Wir haben sie gewählt, um eine schnellere Bearbeitung zu erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Seltsame Art, Schreiben einzuleiten. Aber wenigstens ist man wach, wenn der Absender dann zur Sache kommt.

Ruhe und Ordnung

Wer in der Öffentlichkeit sein Notebook benutzt, macht sich verdächtig. Jedenfalls im baden-württembergischen Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen), nachts um eins, auf einer Außentreppe. Das kann dazu führen, dass die Polizei den Computer beschlagnahmt, ein Ermittlungsverfahren beginnt und den Computer auf Kosten des Steuerzahlers durch einen einen Sachverständigen überprüfen lässt.

Tatvorwurf laut taz: Einloggen.

Und wenn nicht das, dann halt was anderes. Der Sprecher der Kripo hat jedenfalls gleich „verschiedene Tatbestände“ ausgemacht, die in Betracht kommen. Ruhe und Ordnung sind aber auch so schon mal wieder hergestellt. Dafür kann man der Polizei nicht dankbar genug sein.

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Zeuge im Ausland

Mein Mandant ist Schweizer Staatsbürger. Er lebt in der Schweiz. Ein deutsches Landgericht wollte ihn als Zeugen in einem Zivilrechtsstreit vernehmen und lud ihn per Einschreiben / Rückschein zum Verhandlungstermin.

Mein Mandant hat kein Interesse an Kontakten mit der deutschen Justiz. Die Gründe kann ich gut nachvollziehen. Er muss keine Reise planen, da konnte ich ihn beruhigen. Zwar kann ihn ein deutsches Zivilgericht laden. Aber das Gericht hat keine Möglichkeit, ihn im Falle des Nichterscheinens zu einer Aussage zu zwingen. Auch Kosten dürfen ihm nicht auferlegt werden. Von sonstigen Folttermitteln wie Vorführbefehlen und Fahndungen ganz zu schweigen.

Wenn das deutsche Gericht eine Aussage möchte, muss es die Rechtshilfe mit der Schweiz bemühen. Der Mandant wird dann vielleicht von einer Behörde seines Heimatlandes vernommen.

Ich durfte schon schlechtere Nachrichten überbringen.

Bundespolizei im Einsatz

Der Düsseldorfer Polizeibericht liest sich nett:

Gegen 13.40 Uhr wurden die Beamten in ein Schnellrestaurant im Bahnhof gerufen. Dort hatte ein 27-Jähriger Essen bestellt und war noch während des Verzehrs eingenickt. Der Mann hatte 2,34 Promille Alkohol im Blut. Er kam in Gewahrsam und wurde erst am Abend wieder entlassen.

Leider ist der Platz in der Zeitung immer so knapp. Da muss auch mal was weggelassen werden. Hier zum Beispiel der Grund der Festnahme. Wäre ja schon interessant zu erfahren, welche Gefahr von jemandem ausgeht, der bei McDonald’s besoffen vor seinem bezahlten Essen döst.

Das verstörende „erst“ im letzten Satz wäre auch wert, hinterfragt zu werden.

Vorausgegangenes Verkehrsgeschehen

Aus einem Strafbefehl:

Am Tattag gerieten Sie mit dem Geschädigten R. über ein vorausgegangenes Verkehrsgeschehen in ein Streitgespräch. Im Verlauf der Auseinandersetzung beschimpften Sie ihn lautstark wie folgt: „dickes, dämliches, dummes Arschloch“ und betitelten ihn als „dämlichen“ oder „dummen Wichser“.

Ich habe zwar noch keine Akteneinischt gehabt. Aber ich wette, Herr R. beteuert in seiner Anzeige, er habe nur presseclubtauglich geredet.

Mail mal wieder

Ich korrespondiere mit einem Schuldner, dessen Konto wir gepfändet haben. Er sagt immer, wir sollen die Pfändung aufheben, dann könne er zahlen. Das Geld komme aber aus einer anderen Quelle.

Ich dagegen hätte schon gern einen Beleg, dass er es ernst meint. Zum Beispiel in Form einer Abschlagszahlung. Darauf geht der Schuldner allerdings nicht ein.

Jetzt bietet sich eine gute Gelegenheit. Unser Mandant hat noch weitere 159 Euro von dem Mann zu kriegen. Ein eher unbedeutender Teilbetrag, der noch nicht durch Gerichtsurteil festgeschrieben ist. Ich habe dem Schuldner vorgeschlagen, erst mal diese Summe zu überweisen, um seinen guten Willen zu belegen. Dann könnten wir weiter reden.

Ich fürchte, es kommt wieder nichts. Außer einer E-Mail.

Du auch, Oma

Wenn ich mal fernsehe, schaffe ich es meist nur noch auf den History Channel. Die Chancen von ARD, ZDF oder gar RTL, mit mir Quote zu machen, tendieren gegen Null. Heute abend würde ich eine Ausnahme machen. Aber nur, wenn ich vorher weiß, wann die Passage mit Marcel Reich-Ranicki kommt. Beim Rest geht es mir nämlich so wie dem alten Mann. Er (der Rest) kotzt ödet mich garantiert an.

Bemerkenswert, dass die Chefs von ARD und ZDF gleich bereit gewesen sein sollen, über die Programmqualität zu sprechen. Sie scheinen genau zu wissen, was Reich-Ranicki meint. Der Kritiker ist übrigens nicht so alleine, wie es vielleicht scheint. Selbst meine Großmutter, Generation Reich-Ranicki, kann ihrem einstmaligen Lieblingssender ZDF kaum noch was abgewinnen.

König der Abkürzungen

Das Landgericht Lübeck läuft sich schon mal warm für die Abkürzungsmeisterschaft im nächsten Jahr. Ich zitiere aus dem Rubrum eines Rechtsstreits:

In dem Verfahren Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. d. Bundesministerium d. Finanzen, dr. wiederum vertr. d. d. Bundesanstalt f. vereinig.-bed. Sonderaufgaben, vertr. d. d. Präsidenten Dr. …

Frankfurter Börsenspiel

Von 1. Oktober bis 31. Dezember haben Sie im Rahmen des Frankfurter Börsenspiels wieder die Möglichkeit, spielerisch an der Börse Frankfurt zu handeln. Dabei stehen Ihnen alle an der Börse Frankfurt handelbaren Wertpapiere zur Verfügung – das sind über 400.000 Aktien, Fonds, Anleihen, Anlagezertifikate, Knock-outs und Optionsscheine.

Bilden Sie sich eine Marktmeinung, wählen Sie ein passendes Wertpapier aus und vermehren Sie Ihr fiktives Startguthaben von 50.000 Euro. Wer am Ende der Spielzeit die größte Perfomance erwirtschaftet hat, gewinnt. Aber auch die größte Wertentwicklung auf Wochensicht wird jeden Donnerstag belohnt.

Nach dem Spiel können Sie Ihr Börsenwissen bei einem Quiz unter Beweis stellen.

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Börsenspiel!

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Am Limit

„Geht’s nicht?“ fragt der Mann hinter mir fürsorglich. „Nein“, sage ich und nehme schon die zweite Karte aus dem Geldautomaten. „Verfügungsrahmen ausgeschöpft“, lese ich ihm vor. Er rückt unangenehm näher. Motto: Komm, Burschi, mach‘ jemandem Platz, der sein Konto nicht heillos überzogen hat.

„Moment“, bitte ich. „Ich probiere noch ein paar weitere Karten.“ Er schaut mir interessiert und ein wenig fassungslos zu, wie ich mit einer Visa- und einer Mastercard den Maximalbetrag abhebe. Und auch mit der eigentlich schon arg strapazierten Karte von der Postbank habe ich Glück.

Der andere Kunde flüchtet sich in Humor. „Wohl größere Anschaffungen geplant?“

„Ja, klar“, lache ich. „Außerdem mache ich jetzt Party, bis das Licht ausgeht.“

Er wünscht mir ein schönes und vor allem ereignisreiches Wochenende. Logisch, es gibt ja auch nichts, was einem das verderben könnte.

Wie Vögel zielen

Drei Jahre fahren, zwei Tage ärgern. So ist das wohl, wenn man Autos least. Die Rückgabe der Fahrzeuge führt zur Übersendung eines Mängelprotokolls und der freundlichen Bitte des Autohauses, sich über den „Minderwert“ zu einigen.

Da wir zwei Autos haben und jetzt schon in die fünfte Leasing-Runde gehen, geht der Blutdruck im Angesicht der angeblichen Schäden bei mir schon längst nicht mehr hoch. Völlig neu waren diesmal „Säureschäden“, die der vom Autohaus bezahlte DEKRA-Gutachter auf beiden Wagen feststellte. Während bei meiner Limousine eher die vorderen Kotflügel lackiert werden sollten, war beim Touring meiner Kollegin angeblich das gesamte Dach neu zu machen.

Da fragt man sich natürlich, ob Vögel bei einem silbernen Wagen eher auf den vorderen Teil scheißen, bei einem schwarzen dagegen lieber auf die Oberseite. Da es hierauf wohl keine befriedigende Antwort gibt, lässt sich anschließend grübeln, wieso vier Autogenerationen offensichtlich völlig immun gegen Vogeldreck waren, bei der letzten angeblicher Lackfraß aber gleich mit 1.500 Euro zu Buche schlagen soll.

Interessant fand ich auch, dass am Auto meiner Kollegin die Vorderreifen angeblich 0,0 Millimeter Profil aufgewiesen haben sollen. Die Gute fährt häufiger zwei Kinder spazieren, ihre eigenen. Sollte sie da wirklich auf regennasser Straße den Abflug riskieren? Seltsam auch, dass der Wagen in weiser Voraussicht vor der Rückgabe beim Aufbereiter war. Der hat zufälligerweise einen Reifenhandel und war der Meinung, die Pneus seien verkehrssicher und rückgabefähig.

Es ließen sich noch andere merkwürdige Dinge aufzählen, die ein Autohaus plötzlich beanstandungswürdig findet. Über vieles kann man ja diskutieren. Aber einen Kratzer in einer Plastikradkappe (35 Euro) zu monieren, deutet für mich stark darauf hin, dass der Restwert zu Gunsten niedriger Monatsraten wohl viel zu optimistisch kalkuliert war – und jetzt übers Nachkarten eine kleine Rendite aus dem Kunden rausgespresst werden muss.

Aber, wie gesagt, das alles beeindruckt mich schon lange nicht mehr. Ich habe die Forderung wie üblich um 70 % zusammengestrichen und ein entsprechendes Gegenangebot gemacht. Die wahnwitzige Geschwindigkeit, mit der dies akzeptiert wurde, gibt mir allerdings zu denken. Womöglich haben sie mich sogar damit noch über den Tisch gezogen.

Aber jetzt ist wenigstens Ruhe. Für drei Jahre.