Der Nächste, bitte

Für 9.45 Uhr hatte ich mich bei einem neuen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt angesagt. Der Beamte an der Besucherschleuse hatte allerdings nicht nur mein Fax, sondern auch welche von diversen anderen Anwälten. Wie es aussieht, haben die Angehörigen sich mal wieder nicht abgesprochen und gleich Kohorten von Verteidigern in Marsch gesetzt.

Aber immerhin war ich der erste. Und „mein“ Teil der Familie steht für die Anwaltsgebühren gerade, zuverlässig wie immer. Vor diesem Hintergrund mache ich mir zunächst keine großen Gedanken, wem der Mandant nach mir noch so alles Vollmachten erteilt haben mag.

Landgericht Krefeld: Mikros aus, Kameras weg

Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwandt werden – diese übliche Belehrung in Strafverfahren haben die sieben Überwachungskameras am Landgericht Krefekld verschwiegen. Stattdessen trugen eingebaute Mikrofone die Gespräche von Rechtsanwälten, Prozeßbeteiligten und Zuschauern und so ziemlich alle anderen Töne und Geräusche von draußen in die Kabine des Pförtners. Diese Abhöraktion dauerte wenigstens sieben Tag lang.

Sie könnte Befangenheitsanträge von Verteidigern auslösen. Denn sie war illegal, wie gestern Ralph Neubauer vom Justizministerium bestätigte. Videokameres gehören zum Sicherheitskonzept für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Lande. Für die Beschaffung ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) zuständig. Der hatte Mitte November eine Firma mit der Installation in Krefeld beauftragt.

Was die Handwerker wussten, ahnte sonst niemand. Verteidiger in einem laufenden Zuhälterprozeß etwa unterhielten sich rauchend über ihre Strategie. Der Anwalt des Opfers sprach mit seiner Mandantin offen über deren Aussage. Auch Wolfgang Thielen, ein Haftrichter sollte dort plaudern. Doch das Interview mit einem Kamerateam wurde ständig unterbrochen – es gab Rückkoppelungen.

Erst jetzt wurde auch Gerd Waldhausen, dem Landgerichtspräsidenten, der öffentliche Lauschangriff klar. Dumm nur, dass sich die serienmäßig fest eingebauten Mikrofone nicht entfernen ließen. Deshalb wurden die Kameras samt und sonders abgebaut. Ähnliche Geräte gibt es an Justizbauten in Mönchengladbach, Höxter und Bochum. „Dort waren“, heisst es beim BLB, „die Mikrofone von vorherein deaktiviert“. Warum es sie überhaupt gibt – das weiß niemand. (pbd)

Zu bezahlbaren Preisen

Da wirbt ein Chefredakteur für ein Hochglanzmagazin, „welches Sie nicht am Kiosk kaufen können“. Also für ein PDF. Zu „bezahlbaren … Preisen“ bietet er die Möglichkeit, „selbst einmal zur Titelstory“ zu werden. „Oder lassen Sie sich durch uns in unseren Medien porträtieren.“ Denn:

Was kann Ihnen mehr Glaubwürdigkeit verleihen und was mehr Seriösität ausstrahlen, als ein Portrait oder gar eine Titelstory in einem Branchenmagazin wie dem … ?

Jetzt wehrt sich der Herr über seinen Anwalt gegen die Bezeichnung „Mietmaul“. Ich finde, da hat der Abgemahnte wirklich treffend formuliert.

Wie man andere verdächtig macht

Nächste Woche muss ich einem Ermittlungsrichter mal erklären, dass die „Anmeldung“ einer Prepaid-Telefonkarte keine besondere Aussagekraft hat. Immerhin lässt sich bei diversen Anbietern gerade online so ziemlich jeder registrieren.

Von daher ist es eher mutig, einen Durchsuchungsbeschluss mit folgendem Satz zu rechtfertigen:

Zwei der telefonischen Erreichbarkeiten der Täter sind auf den Beschuldigten gemeldet, nämlich die Mobilfunknummern 0170-…. und 0174-…

Da darf man sich nicht wundern, wenn bei der Durchsuchung rein gar nichts gefunden wird. Ich frage mich, ob man zu einer A. Merkel oder einem T. Gottschalk ebenso unbedarft hinmarschiert wäre, wenn die Prepaid-Karten auf sie registriert gewesen wären.

Schamlos²

Die EU will Höchstpreise für Auslands-SMS verordnen. Eine SMS soll, inklusive deutscher Umsatzsteuer, maximal 13,09 Cent kosten dürfen.

Dem darf man wohl entnehmen, dass Auslands-SMS schamlos überteuert sind. Daran schließt sich nahtlos die Frage an, wie man die Preispolitik meines Mobilfunkanbieters bezeichnen könnte. Der berechnet mir momentan 20 Cent pro SMS, im Inland wohlgemerkt.

Fahrplan der besonderen Art

Von Gefangenentransporten wusste ich bisher zwei Dinge: Sie können lange dauern. Der Transport selbst, aber auch die Unterbringung auf den Zwischenstationen lassen am humanen Strafvollzug zweifeln. Der Lübecker Strafverteidiger Andreas Mroß stellt das sehr anschaulich in seinem Aufsatz Realität und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft – ein Überblick dar.

Neu ist mir das Kursbuch für den Gefangenentransport, wirklich ein Fahrplan der besonderen Art.

Berechtigtes Interesse

Nach einem langem Rechtsstreit ist mein Mandant zum Alleinerben eines größeren Vermögens, darunter Immobilien, geworden. Während des Prozesses war ein Rechtsanwalt vom Gericht beauftragt worden, sich um das Erbe zu kümmern. Nun möchte mein Mandant, der inzwischen über einen Erbschein verfügt, die Gerichtsakten einsehen. Um festzustellen, was in den Jahren seit dem Tod der Erblasserin so alles passiert ist. Und was nicht.

Das Gericht fordert meinen Mandanten auf, sein „berechtigtes Interesse“ an der Akteneinsicht nach § 34 FGG darzulegen und glaubhaft zu machen. Nun kann man schon mal mit gutem Grund daran zweifeln, dass der Erbe in so einer Sache nur „jeder“ im Sinne des Gesetzes ist. Jedenfalls müsste sich einem Richter aber von sich aus erschließen, wieso der Erbe Einblick in diese Akten benötigt.

Jetzt ist mein Mandant natürlich doppelt begierig, die Unterlagen zu sehen. Wenn so bräsig abgeblockt wird, darf man als misstrauischer Mensch durchaus Unrat wittern.

Büroklammer

Ich hätte ja gerne Einspruch gegen den Bußgeldbscheid eingelegt, den mir der Mandant reingereicht hatte. Ging aber leider nicht, weil jemand vergessen hatte, vor dem Kopieren eine dicke Büroklammer vom Bußgeldbescheid abzumachen. Die Klammer verdeckte zwei Drittel des Aktenzeichens.

Meist sind es ja die kleinen Dinge, die einen mürbe machen…

LG Berlin legt dem DFB einen Maulkorb um

Der Journalist Jens Weinreich schlägt jetzt juristisch zurück. Er erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen eine Presseerklärung des Deutschen Fußballbundes. Darin wird dem DFB und seinen Funktionären bescheinigt, dass sie sich nicht wahrheitsgemäß und zudem unvollständig zu Weinreichs Streit mit dem Verbandspräsidenten Theo Zwanziger geäußert haben.

Näheres, auch zur Vorgeschichte, hier.