Aus einer Vernehmung:
Frage: Wo war das Mädchen aus Ihrer Nachbarschaft bei dieser Kontrolle?
Antwort: Die stand dabei, wurde aber nicht kontrolliert.
Vielleicht auch ein Grund, warum die Kriminalstatistik für Frauen so viel günstiger ist.
Aus einer Vernehmung:
Frage: Wo war das Mädchen aus Ihrer Nachbarschaft bei dieser Kontrolle?
Antwort: Die stand dabei, wurde aber nicht kontrolliert.
Vielleicht auch ein Grund, warum die Kriminalstatistik für Frauen so viel günstiger ist.
Ich erschrecke jedes Mal, wenn ich eine Kurzmitteilung der Provinzial erhalte. Darin heißt es:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nehmen Sie bitte keinen Anstoß an der Form unseres Schreibens. Wir haben sie gewählt, um eine schnellere Bearbeitung zu erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seltsame Art, Schreiben einzuleiten. Aber wenigstens ist man wach, wenn der Absender dann zur Sache kommt.
Wer in der Öffentlichkeit sein Notebook benutzt, macht sich verdächtig. Jedenfalls im baden-württembergischen Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen), nachts um eins, auf einer Außentreppe. Das kann dazu führen, dass die Polizei den Computer beschlagnahmt, ein Ermittlungsverfahren beginnt und den Computer auf Kosten des Steuerzahlers durch einen einen Sachverständigen überprüfen lässt.
Tatvorwurf laut taz: Einloggen.
Und wenn nicht das, dann halt was anderes. Der Sprecher der Kripo hat jedenfalls gleich „verschiedene Tatbestände“ ausgemacht, die in Betracht kommen. Ruhe und Ordnung sind aber auch so schon mal wieder hergestellt. Dafür kann man der Polizei nicht dankbar genug sein.
Mein Mandant ist Schweizer Staatsbürger. Er lebt in der Schweiz. Ein deutsches Landgericht wollte ihn als Zeugen in einem Zivilrechtsstreit vernehmen und lud ihn per Einschreiben / Rückschein zum Verhandlungstermin.
Mein Mandant hat kein Interesse an Kontakten mit der deutschen Justiz. Die Gründe kann ich gut nachvollziehen. Er muss keine Reise planen, da konnte ich ihn beruhigen. Zwar kann ihn ein deutsches Zivilgericht laden. Aber das Gericht hat keine Möglichkeit, ihn im Falle des Nichterscheinens zu einer Aussage zu zwingen. Auch Kosten dürfen ihm nicht auferlegt werden. Von sonstigen Folttermitteln wie Vorführbefehlen und Fahndungen ganz zu schweigen.
Wenn das deutsche Gericht eine Aussage möchte, muss es die Rechtshilfe mit der Schweiz bemühen. Der Mandant wird dann vielleicht von einer Behörde seines Heimatlandes vernommen.
Ich durfte schon schlechtere Nachrichten überbringen.
Der Düsseldorfer Polizeibericht liest sich nett:
Gegen 13.40 Uhr wurden die Beamten in ein Schnellrestaurant im Bahnhof gerufen. Dort hatte ein 27-Jähriger Essen bestellt und war noch während des Verzehrs eingenickt. Der Mann hatte 2,34 Promille Alkohol im Blut. Er kam in Gewahrsam und wurde erst am Abend wieder entlassen.
Leider ist der Platz in der Zeitung immer so knapp. Da muss auch mal was weggelassen werden. Hier zum Beispiel der Grund der Festnahme. Wäre ja schon interessant zu erfahren, welche Gefahr von jemandem ausgeht, der bei McDonald’s besoffen vor seinem bezahlten Essen döst.
Das verstörende „erst“ im letzten Satz wäre auch wert, hinterfragt zu werden.
Aus einem Strafbefehl:
Am Tattag gerieten Sie mit dem Geschädigten R. über ein vorausgegangenes Verkehrsgeschehen in ein Streitgespräch. Im Verlauf der Auseinandersetzung beschimpften Sie ihn lautstark wie folgt: „dickes, dämliches, dummes Arschloch“ und betitelten ihn als „dämlichen“ oder „dummen Wichser“.
Ich habe zwar noch keine Akteneinischt gehabt. Aber ich wette, Herr R. beteuert in seiner Anzeige, er habe nur presseclubtauglich geredet.
„Ich tue ein paar Brötchen mehr in die Tüte, die sind heute etwas klein geraten.“
Ein paar Brötchen mehr sind neun statt der bestellten acht.
Ich korrespondiere mit einem Schuldner, dessen Konto wir gepfändet haben. Er sagt immer, wir sollen die Pfändung aufheben, dann könne er zahlen. Das Geld komme aber aus einer anderen Quelle.
Ich dagegen hätte schon gern einen Beleg, dass er es ernst meint. Zum Beispiel in Form einer Abschlagszahlung. Darauf geht der Schuldner allerdings nicht ein.
Jetzt bietet sich eine gute Gelegenheit. Unser Mandant hat noch weitere 159 Euro von dem Mann zu kriegen. Ein eher unbedeutender Teilbetrag, der noch nicht durch Gerichtsurteil festgeschrieben ist. Ich habe dem Schuldner vorgeschlagen, erst mal diese Summe zu überweisen, um seinen guten Willen zu belegen. Dann könnten wir weiter reden.
Ich fürchte, es kommt wieder nichts. Außer einer E-Mail.
Wenn ich mal fernsehe, schaffe ich es meist nur noch auf den History Channel. Die Chancen von ARD, ZDF oder gar RTL, mit mir Quote zu machen, tendieren gegen Null. Heute abend würde ich eine Ausnahme machen. Aber nur, wenn ich vorher weiß, wann die Passage mit Marcel Reich-Ranicki kommt. Beim Rest geht es mir nämlich so wie dem alten Mann. Er (der Rest) kotzt ödet mich garantiert an.
Bemerkenswert, dass die Chefs von ARD und ZDF gleich bereit gewesen sein sollen, über die Programmqualität zu sprechen. Sie scheinen genau zu wissen, was Reich-Ranicki meint. Der Kritiker ist übrigens nicht so alleine, wie es vielleicht scheint. Selbst meine Großmutter, Generation Reich-Ranicki, kann ihrem einstmaligen Lieblingssender ZDF kaum noch was abgewinnen.
Das Landgericht Lübeck läuft sich schon mal warm für die Abkürzungsmeisterschaft im nächsten Jahr. Ich zitiere aus dem Rubrum eines Rechtsstreits:
In dem Verfahren Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. d. Bundesministerium d. Finanzen, dr. wiederum vertr. d. d. Bundesanstalt f. vereinig.-bed. Sonderaufgaben, vertr. d. d. Präsidenten Dr. …
Von 1. Oktober bis 31. Dezember haben Sie im Rahmen des Frankfurter Börsenspiels wieder die Möglichkeit, spielerisch an der Börse Frankfurt zu handeln. Dabei stehen Ihnen alle an der Börse Frankfurt handelbaren Wertpapiere zur Verfügung – das sind über 400.000 Aktien, Fonds, Anleihen, Anlagezertifikate, Knock-outs und Optionsscheine.
Bilden Sie sich eine Marktmeinung, wählen Sie ein passendes Wertpapier aus und vermehren Sie Ihr fiktives Startguthaben von 50.000 Euro. Wer am Ende der Spielzeit die größte Perfomance erwirtschaftet hat, gewinnt. Aber auch die größte Wertentwicklung auf Wochensicht wird jeden Donnerstag belohnt.
Nach dem Spiel können Sie Ihr Börsenwissen bei einem Quiz unter Beweis stellen.
Hier können Sie sich bereits jetzt für das Spiel anmelden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Börsenspiel!
Quelle des Links
„Geht’s nicht?“ fragt der Mann hinter mir fürsorglich. „Nein“, sage ich und nehme schon die zweite Karte aus dem Geldautomaten. „Verfügungsrahmen ausgeschöpft“, lese ich ihm vor. Er rückt unangenehm näher. Motto: Komm, Burschi, mach‘ jemandem Platz, der sein Konto nicht heillos überzogen hat.
„Moment“, bitte ich. „Ich probiere noch ein paar weitere Karten.“ Er schaut mir interessiert und ein wenig fassungslos zu, wie ich mit einer Visa- und einer Mastercard den Maximalbetrag abhebe. Und auch mit der eigentlich schon arg strapazierten Karte von der Postbank habe ich Glück.
Der andere Kunde flüchtet sich in Humor. „Wohl größere Anschaffungen geplant?“
„Ja, klar“, lache ich. „Außerdem mache ich jetzt Party, bis das Licht ausgeht.“
Er wünscht mir ein schönes und vor allem ereignisreiches Wochenende. Logisch, es gibt ja auch nichts, was einem das verderben könnte.