Fleck oder Rand

Endlich hatte ich heute Gelegenheit, den vor langer Zeit gekauften Fleckenstift zu verwenden. Der Wirkstoff hat den Kaffeefleck auf der Hose, wenige Zentimeter über dem linken Knie, sehr gründlich entfernt. Dafür hat er einen unübersehbaren Feuchtigkeitsrand hinterlassen.

Bringe ich den Anzug halt deswegen in die Reinigung.

Ansonsten nicht

„Hr. L. bittet nur um RR wegen Termin am 31.10. wenn noch etwas zu klären ist. Ansonsten nicht. 0172 21 …“

Das ist eine Telefonnotiz nach meinem Geschmack.

Ein Monat mehr

In einer Unfallsache wollte ich gerade eine Mahnung rausschicken. Die gegnerische Versicherung hat sich bislang nicht gemeldet, obwohl unser Schreiben vom 11. September datiert. Allerdings stellte ich fest, dass im Schreiben eine Frist bis zum 21. Oktober steht. Die haben also noch reichlich Zeit…

Diktatfehler. Der geht wohl auf meine Kappe.

Keine Polizei

Der Unfall ereignete sich auf dem Werksgelände eines großen Unternehmens. Mein Mandant stand mit seinem Lastwagen an einer Laderampe. Beim Rangieren streifte ein anderer Laster sein Fahrzeug. Es entstand Blechschaden von knapp 2.000,00 Euro.

Um den Schaden wird jetzt gestritten. Der Unfallgegner behauptet nämlich, auch der Lkw meines Mandanten sei gerollt. Und die Beweislage ist schwierig. Mein Mandant hat sich nämlich vom Werksschutz der Firma einlullen lassen. Die Werksschützer verboten ihm, die Polizei zu rufen. Das werde bei dem Unternehmen intern erledigt.

Immerhin wurde dann ein Unfallbogen ausgefüllt. Das Feld „Unfallhergang“ blieb allerdings leer. Von der Polizei sind da in der Regel erhellendere Ausführungen zu erwarten. Mein Mandant hätte den Bogen vielleicht genauer lesen sollen. Dann hätte er dem Werksschützer, der die Polizei partout nicht auf dem Gelände haben wollte, den Marsch blasen können. In dem Formular steht nämlich:

Den Beteiligten wurde erklärt, dass dieses Unfall-Protokoll nur internen Zwecken dient. … Diese Unfallaufnahme ersetzt in keinem Fall die Unfallaufnahme durch die Polizei.

Das sichere Auge des Kriminalisten

Aus einer Vernehmung:

Frage: Wo war das Mädchen aus Ihrer Nachbarschaft bei dieser Kontrolle?

Antwort: Die stand dabei, wurde aber nicht kontrolliert.

Vielleicht auch ein Grund, warum die Kriminalstatistik für Frauen so viel günstiger ist.

Bitte nicht Anstoß nehmen

Ich erschrecke jedes Mal, wenn ich eine Kurzmitteilung der Provinzial erhalte. Darin heißt es:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen Sie bitte keinen Anstoß an der Form unseres Schreibens. Wir haben sie gewählt, um eine schnellere Bearbeitung zu erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Seltsame Art, Schreiben einzuleiten. Aber wenigstens ist man wach, wenn der Absender dann zur Sache kommt.

Ruhe und Ordnung

Wer in der Öffentlichkeit sein Notebook benutzt, macht sich verdächtig. Jedenfalls im baden-württembergischen Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen), nachts um eins, auf einer Außentreppe. Das kann dazu führen, dass die Polizei den Computer beschlagnahmt, ein Ermittlungsverfahren beginnt und den Computer auf Kosten des Steuerzahlers durch einen einen Sachverständigen überprüfen lässt.

Tatvorwurf laut taz: Einloggen.

Und wenn nicht das, dann halt was anderes. Der Sprecher der Kripo hat jedenfalls gleich „verschiedene Tatbestände“ ausgemacht, die in Betracht kommen. Ruhe und Ordnung sind aber auch so schon mal wieder hergestellt. Dafür kann man der Polizei nicht dankbar genug sein.

Quelle des Links

Zeuge im Ausland

Mein Mandant ist Schweizer Staatsbürger. Er lebt in der Schweiz. Ein deutsches Landgericht wollte ihn als Zeugen in einem Zivilrechtsstreit vernehmen und lud ihn per Einschreiben / Rückschein zum Verhandlungstermin.

Mein Mandant hat kein Interesse an Kontakten mit der deutschen Justiz. Die Gründe kann ich gut nachvollziehen. Er muss keine Reise planen, da konnte ich ihn beruhigen. Zwar kann ihn ein deutsches Zivilgericht laden. Aber das Gericht hat keine Möglichkeit, ihn im Falle des Nichterscheinens zu einer Aussage zu zwingen. Auch Kosten dürfen ihm nicht auferlegt werden. Von sonstigen Folttermitteln wie Vorführbefehlen und Fahndungen ganz zu schweigen.

Wenn das deutsche Gericht eine Aussage möchte, muss es die Rechtshilfe mit der Schweiz bemühen. Der Mandant wird dann vielleicht von einer Behörde seines Heimatlandes vernommen.

Ich durfte schon schlechtere Nachrichten überbringen.

Bundespolizei im Einsatz

Der Düsseldorfer Polizeibericht liest sich nett:

Gegen 13.40 Uhr wurden die Beamten in ein Schnellrestaurant im Bahnhof gerufen. Dort hatte ein 27-Jähriger Essen bestellt und war noch während des Verzehrs eingenickt. Der Mann hatte 2,34 Promille Alkohol im Blut. Er kam in Gewahrsam und wurde erst am Abend wieder entlassen.

Leider ist der Platz in der Zeitung immer so knapp. Da muss auch mal was weggelassen werden. Hier zum Beispiel der Grund der Festnahme. Wäre ja schon interessant zu erfahren, welche Gefahr von jemandem ausgeht, der bei McDonald’s besoffen vor seinem bezahlten Essen döst.

Das verstörende „erst“ im letzten Satz wäre auch wert, hinterfragt zu werden.

Vorausgegangenes Verkehrsgeschehen

Aus einem Strafbefehl:

Am Tattag gerieten Sie mit dem Geschädigten R. über ein vorausgegangenes Verkehrsgeschehen in ein Streitgespräch. Im Verlauf der Auseinandersetzung beschimpften Sie ihn lautstark wie folgt: „dickes, dämliches, dummes Arschloch“ und betitelten ihn als „dämlichen“ oder „dummen Wichser“.

Ich habe zwar noch keine Akteneinischt gehabt. Aber ich wette, Herr R. beteuert in seiner Anzeige, er habe nur presseclubtauglich geredet.

Mail mal wieder

Ich korrespondiere mit einem Schuldner, dessen Konto wir gepfändet haben. Er sagt immer, wir sollen die Pfändung aufheben, dann könne er zahlen. Das Geld komme aber aus einer anderen Quelle.

Ich dagegen hätte schon gern einen Beleg, dass er es ernst meint. Zum Beispiel in Form einer Abschlagszahlung. Darauf geht der Schuldner allerdings nicht ein.

Jetzt bietet sich eine gute Gelegenheit. Unser Mandant hat noch weitere 159 Euro von dem Mann zu kriegen. Ein eher unbedeutender Teilbetrag, der noch nicht durch Gerichtsurteil festgeschrieben ist. Ich habe dem Schuldner vorgeschlagen, erst mal diese Summe zu überweisen, um seinen guten Willen zu belegen. Dann könnten wir weiter reden.

Ich fürchte, es kommt wieder nichts. Außer einer E-Mail.

Du auch, Oma

Wenn ich mal fernsehe, schaffe ich es meist nur noch auf den History Channel. Die Chancen von ARD, ZDF oder gar RTL, mit mir Quote zu machen, tendieren gegen Null. Heute abend würde ich eine Ausnahme machen. Aber nur, wenn ich vorher weiß, wann die Passage mit Marcel Reich-Ranicki kommt. Beim Rest geht es mir nämlich so wie dem alten Mann. Er (der Rest) kotzt ödet mich garantiert an.

Bemerkenswert, dass die Chefs von ARD und ZDF gleich bereit gewesen sein sollen, über die Programmqualität zu sprechen. Sie scheinen genau zu wissen, was Reich-Ranicki meint. Der Kritiker ist übrigens nicht so alleine, wie es vielleicht scheint. Selbst meine Großmutter, Generation Reich-Ranicki, kann ihrem einstmaligen Lieblingssender ZDF kaum noch was abgewinnen.