König der Abkürzungen

Das Landgericht Lübeck läuft sich schon mal warm für die Abkürzungsmeisterschaft im nächsten Jahr. Ich zitiere aus dem Rubrum eines Rechtsstreits:

In dem Verfahren Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. d. Bundesministerium d. Finanzen, dr. wiederum vertr. d. d. Bundesanstalt f. vereinig.-bed. Sonderaufgaben, vertr. d. d. Präsidenten Dr. …

Frankfurter Börsenspiel

Von 1. Oktober bis 31. Dezember haben Sie im Rahmen des Frankfurter Börsenspiels wieder die Möglichkeit, spielerisch an der Börse Frankfurt zu handeln. Dabei stehen Ihnen alle an der Börse Frankfurt handelbaren Wertpapiere zur Verfügung – das sind über 400.000 Aktien, Fonds, Anleihen, Anlagezertifikate, Knock-outs und Optionsscheine.

Bilden Sie sich eine Marktmeinung, wählen Sie ein passendes Wertpapier aus und vermehren Sie Ihr fiktives Startguthaben von 50.000 Euro. Wer am Ende der Spielzeit die größte Perfomance erwirtschaftet hat, gewinnt. Aber auch die größte Wertentwicklung auf Wochensicht wird jeden Donnerstag belohnt.

Nach dem Spiel können Sie Ihr Börsenwissen bei einem Quiz unter Beweis stellen.

Hier können Sie sich bereits jetzt für das Spiel anmelden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Börsenspiel!

Quelle des Links

Am Limit

„Geht’s nicht?“ fragt der Mann hinter mir fürsorglich. „Nein“, sage ich und nehme schon die zweite Karte aus dem Geldautomaten. „Verfügungsrahmen ausgeschöpft“, lese ich ihm vor. Er rückt unangenehm näher. Motto: Komm, Burschi, mach‘ jemandem Platz, der sein Konto nicht heillos überzogen hat.

„Moment“, bitte ich. „Ich probiere noch ein paar weitere Karten.“ Er schaut mir interessiert und ein wenig fassungslos zu, wie ich mit einer Visa- und einer Mastercard den Maximalbetrag abhebe. Und auch mit der eigentlich schon arg strapazierten Karte von der Postbank habe ich Glück.

Der andere Kunde flüchtet sich in Humor. „Wohl größere Anschaffungen geplant?“

„Ja, klar“, lache ich. „Außerdem mache ich jetzt Party, bis das Licht ausgeht.“

Er wünscht mir ein schönes und vor allem ereignisreiches Wochenende. Logisch, es gibt ja auch nichts, was einem das verderben könnte.

Wie Vögel zielen

Drei Jahre fahren, zwei Tage ärgern. So ist das wohl, wenn man Autos least. Die Rückgabe der Fahrzeuge führt zur Übersendung eines Mängelprotokolls und der freundlichen Bitte des Autohauses, sich über den „Minderwert“ zu einigen.

Da wir zwei Autos haben und jetzt schon in die fünfte Leasing-Runde gehen, geht der Blutdruck im Angesicht der angeblichen Schäden bei mir schon längst nicht mehr hoch. Völlig neu waren diesmal „Säureschäden“, die der vom Autohaus bezahlte DEKRA-Gutachter auf beiden Wagen feststellte. Während bei meiner Limousine eher die vorderen Kotflügel lackiert werden sollten, war beim Touring meiner Kollegin angeblich das gesamte Dach neu zu machen.

Da fragt man sich natürlich, ob Vögel bei einem silbernen Wagen eher auf den vorderen Teil scheißen, bei einem schwarzen dagegen lieber auf die Oberseite. Da es hierauf wohl keine befriedigende Antwort gibt, lässt sich anschließend grübeln, wieso vier Autogenerationen offensichtlich völlig immun gegen Vogeldreck waren, bei der letzten angeblicher Lackfraß aber gleich mit 1.500 Euro zu Buche schlagen soll.

Interessant fand ich auch, dass am Auto meiner Kollegin die Vorderreifen angeblich 0,0 Millimeter Profil aufgewiesen haben sollen. Die Gute fährt häufiger zwei Kinder spazieren, ihre eigenen. Sollte sie da wirklich auf regennasser Straße den Abflug riskieren? Seltsam auch, dass der Wagen in weiser Voraussicht vor der Rückgabe beim Aufbereiter war. Der hat zufälligerweise einen Reifenhandel und war der Meinung, die Pneus seien verkehrssicher und rückgabefähig.

Es ließen sich noch andere merkwürdige Dinge aufzählen, die ein Autohaus plötzlich beanstandungswürdig findet. Über vieles kann man ja diskutieren. Aber einen Kratzer in einer Plastikradkappe (35 Euro) zu monieren, deutet für mich stark darauf hin, dass der Restwert zu Gunsten niedriger Monatsraten wohl viel zu optimistisch kalkuliert war – und jetzt übers Nachkarten eine kleine Rendite aus dem Kunden rausgespresst werden muss.

Aber, wie gesagt, das alles beeindruckt mich schon lange nicht mehr. Ich habe die Forderung wie üblich um 70 % zusammengestrichen und ein entsprechendes Gegenangebot gemacht. Die wahnwitzige Geschwindigkeit, mit der dies akzeptiert wurde, gibt mir allerdings zu denken. Womöglich haben sie mich sogar damit noch über den Tisch gezogen.

Aber jetzt ist wenigstens Ruhe. Für drei Jahre.

De-Mail – nur der Staat liest mit

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble möchte jedem Bürger eine „sichere“ E-Mail-Adresse verpassen. Der De-Mail genannte Dienst soll nicht nur die Kommunikation mit Ämtern ermöglichen, sondern den Nutzer auch anderweitig zweifelsfrei als Absender identifizierbar machen. Das berichtet onlinekosten.de.

Auf die Idee soll die Bundesregierung gekommen sein, weil sie sich um die Vertraulichkeit der Kommunikation sorgt. Den Bürgern soll nicht nur eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden, sondern auch ein „Daten-Safe“ für vertrauliche Dokumente.

Sind es nicht gerade die Bundesregierung und insbesondere der Bundesinnenminister, die mit ihren Gesetzen (Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner) das Vertrauen in die Vertraulichkeit der Kommunikation nachhaltiger erschüttert haben, als es ein paar Hacker und Phisher jemals gekonnt hätten?

Herr Schäuble sollte vielleicht gleich noch die Nutzung anderer E-Mail-Dienste außer De-Mail zur Straftat machen. Ansonsten dürfte es schwer werden, mich zu einer Anmeldung zu bewegen.

Weiterer Bericht in der FTD

Der Staatsanwalt hat bald ein Notebook dabei

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Jedes Mal war es ein Alptraum für die Ankläger im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess. In diesem großen Wirtschaftsstrafverfahren, bei dem es um illegale Millionen-Prämien nach der Übernahme von Mannesmann durch die britische Vodafone ging, blickten die Verteidiger kurz in ihre blinkenden Notebooks und sprachen ruckzuck von der Seite 1387 im Aktenband 34.

Die Staatsanwälte mussten dann in Berge von Papier abtauchen und mühsam nach dieser einen Seite blättern. Besonders schlimm: Im Zuschauerraum wurde grinsend über die primitive Suche getuschelt. So was soll vorbei sein. Die elektronische Akte kommt, jedenfalls erstmal im Kampf gegen die große Wirtschaftskriminalität. Das versprach gestern Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU).

Das Pilotprojekt, in dem Anzeigen, Aussagen und Schriftsätze digitalisiert werden, ist zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft angelaufen. Die Justiz hat, wenn auch spät, die rasante Entwicklung der modernen Informationstechnik erkannt. Nach einer Razzia etwa müssen die beschlagnahmten Beweismittel (die oft einen Lkw füllen) noch durchgesehen werden. Wo aber bislang in tagelanger Arbeit Papier-Kopie um Papier-Kopie gemacht werden musste, wird künftig jedes Blatt eingescannt.

Mit solch einer Daten-Sammlung wird es bequem und schnell, sagt Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg und führt es vor. Alle 5.000 Seiten in 27 Aktenbänden aus einem Anlagebetrugsverfahren liegen programmiert auf einem Rechner der Staatsanwaltschaft. Aus der Ferne sucht Lichtenberg nach einem Namen – und bekommt nach zwei Wimpernschlägen 692 Fundstellen angezeigt.

In der elektronischen Akte können Kriminalbeamte nach neuen Spuren suchen und Buchhalter gleichzeitig Konten auswerten. Bei einer Steigerung der großen Wirtschaftsstraftaten um 13 Prozent (von 2.500 im Jahr 2006 auf 2806/2007) ist das Zukunftsmusik für die landesweit 190 spezialisierten Strafverfolger. Und im nächsten Jahr auch landesweit Realität, verspricht die Justizministerin.

Sie meint, es ist „besorgniserregend“, dass die Verfolgung der Wirtschaftskriminalität „immer häufiger an Grenzen stößt“. Deswegen brauchen Staatsanwälte das dazu nötige Rüstzeug. Warum erst jetzt? „Irgendwann muss einer ja mal anfangen!“ ist Müller-Piepenkötters knappe Antwort. Die sie bekräftigt. Sie will sich politisch dafür einsetzen, dass die Gesetze geändert werden und es in Strafverfahren bundesweit kein Papier mehr gibt. Nur noch die elektronische Akte. Und die kommt bis dahin womöglich auch bei denen an, die sie brauchen, aber noch nicht haben. Bei den Richtern. (pbd)

Hintergrund: Umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren sind immer Teamarbeit. Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Wirtschaftsreferenten und Buchhalter ermitteln. Kontobewegungen müssen ausgewertet werden, um Zahlungsflüsse darzustellen zu können; Kundendaten von Firmen, die im Betrugsverdacht stehen, sind möglichst lückenlos zu erfassen. Die Fülle der Daten wächst so schnell an, dass die Übersicht verloren gehen kann. Werden Akten aber elektronisch eingelesen, passen auf eine CD-ROM (700MB) rund 10.000 DIN-A4 Seiten in Schwarz/Weiß. Auf eine DVD passen etwa 60.000 Seiten. Diese Speicher haben zudem den Vorteil, dass mit einem entsprechenden Programm eine „Volltextsuche“ möglich ist: Auch komplizierte Begriffe werden schnell gefunden. Zudem können CDs und DVDs verschlüsselt an Rechtsanwälte verschickt werden. Deren Passwort übermittelt die Staatsanwaltschaft mit getrennter Post. (pbd)

Ohne Steckdose

Der einzige spürbare Nachteil meines nun auch urlauberserprobten Netbooks ist die Akkulaufzeit. Während es der EEE PC 901 schon mit dem Standardakku auf bis zu sieben Stunden Laufzeit bringt, schafft mein Acer Aspire One gerade mal zweieinhalb Stunden – und selbst das nur mit angezogener Bremse.

Vor allem im Flugzeug, wo man ja mal schön schreiben kann, war es schmerzhaft, schnell aufs Lustige Taschenbuch umsteigen zu müssen. Aber das ist jetzt vorbei, der Akku mit sechs Zellen ist eingetroffen, geladen und einsatzbereit.

Die Windows-Batteriemessung bescheinigt dem Akku knapp über sieben Stunden Laufzeit. Gemeinsam mit dem Standardakku kommt das Netbook jetzt also gut neun Stunden aus, ohne ans Stromnetz zu müssen. Steckdosenlose Verteidigerbänke und Marathon-Hauptverhandlungen, selbst jenseits des Weißwurst-Äquators, verlieren damit augenblicklich an Schrecken. Ebenso die nächste Langstrecke.

Die Maske, die nichts beweist

Mit „überraschenden“ Freisprüchen endete in Münster der Prozess gegen zwei mutmaßliche Räuber. Von Zeugen wurden sie nicht wiedererkannt. Auch eine gefundene Gesichtsmaske überzeugte das Gericht – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – nicht von der Täterschaft der Männer. Die Westfälischen Nachrichten berichten:

Da bei der Beschreibung der Maske durch Zeugen Abweichungen auftraten und sie keiner wiedererkannte, blieben Zweifel, dass sie am Tatort getragen wurde. Zeugen hatten von einem Mundschlitz gesprochen, doch der war laut Gutachten bei der Untersuchung beim LKA hineingeschnitten worden.

Wieso schneidet das LKA einen Mundschlitz in eine Maske? Unabhängig von der Antwort ist es jedenfalls gut, dass die Veränderung offenbar in den Unterlagen festgehalten wurde…

Nachtrag: Weiterer Prozessbericht

(Danke an Alexander Wichmann für den Link)

Der falsche Rausch

Um 8.34 Uhr gehe ich aus dem Haus. Der erste Mann, den ich sehe, hat eine Bierflasche in der Hand. Er ist auf dem Weg in die wenige Meter weiter gelegene Säuferstube, die sich als Kiosk tarnt. In der Straßenbahn sitzen nicht wenige Fahrgäste, die von Alkoholekzessen der Nacht – und unzähligen zuvor – gezeichnet sind.

Vor und im Amtsgericht die übliche Alkiparade. Unschwer zu erkennen und im übrigen branchenbekannt, wer vom Personal, den Anwälten oder den Besuchern sich gerne mal die Kante gibt. Vielleicht nicht um diese Uhrzeit, aber spätestens ab Mittag darf gezwitschert werden; urige Altstadtkneipen sind nur wenige Meter entfernt. Oder das Carschhaus, wo man zum Snack in der Delikatessa wie selbstverständlich ein, zwei, drei Weinchen schlürft.

In den Kiosken läuft ohnehin Schnaps schon morgens besser als der Express. Ich sitze nach dem Gerichtstermin im Kaffeehaus und überlege, wie viele Angehörige, Freunde, Bekannte, aber auch Mandanten Alkoholprobleme hatten oder haben. Die Zahl ist beträchtlich, erschreckend.

Sie alle haben durchweg einen Vorteil. Wenn es nicht mehr weiter geht, können sie sich eine Auszeit nehmen. Krankschreibung, Therapie, Reha. Sofern nicht alles unwiederbringlich in Scherben liegt, warten Job und Familie auf einen Neuanfang. Alkoholismus ist eine Krankheit. Man hat Verständnis, das soziale Netz ist gespannt für jene, die sich hineinfallen und wieder aufbauen lassen möchten.

Aber, und das ist viel wichtiger: Kein Polizist, Staatsanwalt oder Richter interessiert sich dafür, ob und wie viel du säufst.

Mein Mandant dagegen kann auf Letzteres nicht hoffen. Er hat sich nämlich nicht gesellschaftstauglich berauscht, sondern mit Heroin. Er hat in diesem Fall niemanden bestohlen und keinen verletzt, außer vielleicht sich selbst mit der Droge. Aber stolze 0,6 Gramm Heroin zum Eigengebrauch bringen die Staatsgewalt unerbittlich gegen ihn auf. Das Ergebnis: sechs Monate Gefängnis. Ohne Bewährung.

Zum Glück bin ich nicht Strafrichter. Die Schizophrenie des Betäubungsmittelsrechts würde mich früher oder später wohl nach Trost suchen lassen, durch welche chemische Substanz auch immer.

Bargeld ist gefährlich

Vielleicht sollten wir froh sein, wenn die Banken uns bald kein Bargeld mehr geben. Denn das Zeug ist schlicht und einfach gefährlich, wie sich etwa aus einer Anklageschrift gegen einen Freizeitkiffer ergibt:

Die von den Polizeibeamten vorgefundenen 630,00 € stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Betäubungsmittelgeschäften, die der Angeschuldigte in der Vergangenheit abgewickelt hatte.

Seltsam, dabei hatte der mutmaßliche Drogenhändler sogar noch Kontoauszüge vorgezeigt. Aus denen ergab sich, dass er am Vortag 500,00 € vom Geldautomaten geholt hat. Aber das erwähnt die Anklageschrift mit keinem Wort. Wozu sich auch mit Tatsachen plagen, wenn es die „hohe Wahrscheinlichkeit“ gibt.

Gleichgültig ist nicht rücksichtslos

Wer im Straßenverkehr Mist macht, schließt schnell Bekanntschaft mit dem Paragrafen 315c des Strafgesetzbuches. Ermittlungsrichter sind flink dabei und entziehen dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis. Er darf also ab sofort nicht mehr Auto fahren – obwohl er noch gar nicht verurteilt ist.

Allerdings übersehen diese Richter gerne, welch hohe Hürden das Gesetz aufstellt. Der Beschuldigte muss nicht nur grob verkehrswidrig handeln. Nein, er muss sich gleichzeitig rücksichtslos verhalten haben. Diese Voraussetzung wird oft nicht ausreichend beachtet, ernst genommen und mitunter wohl auch nicht verstanden.

Wie im Fall meines Mandanten. Ihm wird ein riskanter Spurwechsel auf der Autobahn vorgeworfen. Der Crash führte zu hohem Sachschaden; verletzt wurde zum Glück niemand. Für den Ermittlungsrichter kein Problem. Er entzog meinem Auftraggeber vorläufig die Fahrerlaubnis, denn dieser sei ein ganz schlimmer Autofahrer. Zum Merkmal der Rücksichtslosigkeit fielen dem Richter nur Floskeln ein.

Das Landgericht hat die Entscheidung korrigiert:

… so bestehen doch Zweifel an der Rücksichtslosigkeit des Fahrverhaltens des Beschuldigten. … Insoweit steht dem dringenden Tatverdacht derzeit noch entgegen, dass er den Unfallgegner im toten Winkel bei in etwa gleich hoher Geschwindigkeit übersehen haben könnnte. Der Unfall hätte wohl auch vermieden werden können, wenn der Beschuldigte vor dem Wechsel auf die dritte Fahrspur auf der zweiten Fahrspur kurze Zeit verweilt hätte, um sich ausreichend zu orientieren.

Wenn dies nicht geschehen ist, so führt dies aber noch nicht ohne weiteres zur Annahme der Rücksichtslosigkeit. Es erscheint derzeit noch nicht hinreichend klar, ob sich der Beschuldigte aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber hinweggesetzt hat oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gar nicht erst aufkommen gelassen hat.

Mein Mandant darf erst mal wieder fahren. Auch wenn die acht Wochen, in denen er nicht ans Steuer durfte, sicher hart waren – im eventuellen Prozess können sie noch hilfreich werden. Immerhin hat er ja schon mal „gebüßt“.

Dauerhafte Abordnung

Post von einem nordrhein-westfälischen Landgericht:

… findet der Termin vom 15. Oktober 2008 wegen Urlaubs der Einzelrichterin mit anschließender dauerhafter Abordnung in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein nicht statt. Der neue Termin ist am 28. Januar 2009 …

Die Mitteilung ist vom 6. Oktober. Sieht ein wenig so aus, als wäre der Urlaub noch schnell eingeschoben worden, bevor die großen Aufgaben warten.

Uns stört es weniger. Wir vertreten den Beklagten.