Sie wollen doch nur dokumentieren

Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Wenn die Versammlung in geschlossenen Räumen stattfindet, muss sie nicht angemeldet und schon gar nicht genehmigt werden. Was aber, wenn sich Polizeibeamte in die Versammlung schmuggeln, zuhören und sogar alles aufnehmen möchten? Oder sich, nach Enttarnung, auf das Versammlungsgesetz berufen und verlangen, dass ihnen ein angemessener Platz zugewiesen wird?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeigt der Polizei für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen Grenzen auf. Beamte haben nicht das Recht, sich inkongnito unters Publikum zu mischen. Sie haben auch kein grundsätzliches Recht auf (offene) Präsenz. Und schon gar nicht ist es ihnen erlaubt, die Versammlung auf Tonband aufzunehmen; dies verstößt gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 2008.

(Quelle des Links)

Filesharing: LG Krefeld untersagt Weitergabe von Nutzerdaten

Im Streit um den Tausch von Film-, Musik- und anderen Dateien im Internet hat das Landgericht Krefeld ein wegweisendes Machtwort gesprochen. Es verbot der Staatsanwaltschaft dort, ihre Strafverfahrensakten mit Personalien und Adressen ermittelter Tauschbörsenteilnehmer an Anwälte herauszugeben, die dann die ausfindig gemachten Personen teuer abmahnen.

Ein Anwalt aus Hamburg hatte bei der Krefelder Staatsanwaltschaft Anzeigen erstattet – sechs Musikhersteller sahen in Tauschbörsen („Filesharing“) ihr Urheberrecht verletzt. Die Strafverfolger ermittelten über die Deutsche Telekom AG denn auch die erforderlichen Verbindungsdaten, die vom PC ins Internet führen („IP-Adressen“) und gewährte dem Anwalt Einsicht in die Akten.

Die Spur führte zu einer Gesellschaft in Krefeld, die sich aber heftig wehrte und letzlich erfolgreich gegen die Akteneinsicht klagte. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft war „rechtswidrig“, befindet 1. große Strafkammer des Landgerichts. Die Behörde habe nicht abgewägt: Wessen Interesse hat Vorrang – das der angeblich verletzten Musikhersteller oder das der amtlich verpetzten Firma?

Letzteres, so steht es im Beschluss. Denn schließlich sei das Grundrecht der Krefelder Firma auf informationelle Selbstbestimmung berüht worden. Der Geschäftsführer hatte keine Möglichkeit sich zu entlasten – etwa mit der Auskunft, er selbst sei nicht am PC gewesen und habe seine Mitarbeiter ausreichend kontrolliert.

Nach diesem Beschluss bleiben künftig die Ermittlungsakten für Dritte geschlossen. (pbd).

(Landgericht Krefeld 21 AR 2/08)

100 % Zuschlag für Ticketbesitzer

Spiegel online zu den Bahnpreisen:

Platzreservierungen: Die Preise für einen garantierten Sitzplatz in Fernzügen bleiben stabil bei zwei Euro (Automat und Internet) beziehungsweise vier Euro (am Schalter).

Das machte mich stutzig. Ich habe nämlich gestern einen Sitzplatz reserviert. Online, für eine einfache Fahrt. Die Bahn hat nicht zwei, sondern vier Euro berechnet. Ein Systemfehler war das nicht, wie sich aus den Bahntarifen ergibt. Eine Reservierung kostet offenbar tatsächlich schlanke 100 % mehr, bloß weil man nicht gleichzeitig ein Ticket bucht. Sondern schon eins hat, wie zum Beispiel Rail & Fly.

Der Anlass der Fahrt lässt mich sanftmütig bleiben. Soll sich Angela Merkel ärgern, das bringt den Kunden ohnehin wesentlich mehr.

Zürcher Polizei schaltet einen Gang zurück

Für die Zürcher Stadtpolizei gelten verschärfte Regeln bei Leibesvisitationen, berichtet der Tagesanzeiger:

So muss künftig über Leibesvisitationen, die über ein Abtasten hinausgehen, ein Vorgesetzter entscheiden. Ferner werden Visitationen nicht mehr durch dieselben Polizisten durchgeführt, die bereits bei der Festnahme dabei waren. Dies soll zur Deeskalation beitragen.

Auslöser waren Fälle, in denen die Polizei unverhältnismäßig vorgegangen war. So mussten sich zwei 15-jährige Mädchen nackt ausziehen, die 2006 beim Kiffen erwischt worden waren.

(Quelle des Links)

Dann halt nicht, Dell

Nachdem ein Leser seinen Inspiron Mini 9 schon geliefert bekommen hat, habe ich auf der Dell-Seite den Status meiner Bestellung gecheckt und diese Nachricht vorgefunden:

Warum die Bestellung storniert ist, sagt Dell nicht. Die Mail, in der die Gründe stehen sollen, scheint nicht abgeschickt worden zu sein. Ich kann sie jedenfalls nicht finden. Dabei habe ich sogar im Spamfilter geschaut.

Damit ist das Rennen wohl neu eröffnet. Öh, war es. Bevor ich mich noch ärgere und dem Auftrag hinterher telefoniere, habe ich bei Amazon den derzeit offenbar lieferbaren Acer Aspire One bestellt.

Kinda important

TMZ.com:

Kurt Angle – an Olympic gold medalist and former WWE wrestler – was found not guilty today in his DUI case. Angle was arrested at his home in Moon Township, Penn. last October after a witness called the police, claiming Kurt was driving erratically after pulling out of a local bar.

Prosecutors couldn’t get the charges to stick because officers never saw Angle in the car – which is kinda important when you’re prosecuting him for driving drunk.

Ich habe vorhin eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Krefeld begründet. Das Amtsgericht hat meinem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Mein Mandant war gut zwei Stunden nach einem winzigen Blechschaden, den man nicht bemerken musste, von der Polizei zu Hause angetroffen worden. Angeschickert, mit einer dreiviertel geleerten Whiskyflasche neben sich.

Mehr ist nicht bekannt. Aber hierzulande reicht es, um die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen. Vorwurf: Alkohol am Steuer. Begründung in dem Sinne, dass vorhandene Beweismittel aufgezählt und gewürdigt werden: keine.

Ich überlege ernsthaft, ob ich den Artikel noch dazu tackern lasse.

Gezeichnet

Aus dem Schreiben eines Gelsenkirchener Insolvenzverwalters:

… der Unterzeichnete ist … zum Insolvenzverwalter … ernannt worden. Der Unterzeichnete wurde vom Gericht beauftragt die gebotene Zustellung … vorzunehmen. Der vorbezeichnete Beschluss wird Ihnen daher vom Unterzeichneten … hiermit zugestellt. Der Unterzeichnete darf Sie bitten, das beiliegende Empfangsbekenntnis … zurückzusenden. Gemäß dem vorbezeichneten Beschluss hat der Unterzeichnete Sie aufzufordern, … die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Des Weiteren hat der Unterzeichnete Sie aufzufordern, … Forderungen …. beim Unterzeichneten als Insolvenzverwalter anzumelden.

Ich überlege, ob ich als Gezeichneter antworte.

Entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

in oben genannter Angelegenheit nehme ich für meinen Mandanten wie folgt Stellung:

Herrn P. wird, soweit ersichtlich, vorgeworfen, einen (!) Pornofilm in einer Tauschbörse zum „Upload“ angeboten zu haben.

Dies hat mein Mandant jedoch nicht getan. Richtig ist lediglich, dass mein Mandant einen Internetanschluss besitzt. Ob dem Internetanschluss meines Mandanten zum fraglichen Zeitpunkt die von den Anzeigenerstattern genannten IP-Adresse zugewiesen war, entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten.

Jedoch ist es so, dass bereits die angebliche Überwachung der Tauschbörsen fehleranfällig ist. Es kommt immer wieder vor, dass die privatwirtschaftlich arbeitenden und somit unter Kostendruck stehenden „Überwachungs“firmen die Überwachungssoftware falsch programmieren. Ebenso kommen Ablesefehler vor. Außerdem ist es technisch unproblematisch möglich, einen eigenen Tauschbörsenzugang dadurch zu verschleiern, dass man der Tauschbörse eine Schein-IP-Adresse vorgaukelt. Diese wird dann protokolliert, sodass völlig Unverdächtige ins Visier der Überwachungsfirmen geraten.

Selbst wenn jedoch die IP-Adresse meines Mandanten zutreffend protokolliert worden sein sollte, fehlt jeder Beleg dafür, dass mein Mandant tatsächlich den genannten Film zum Upload zur Verfügung gestellt hat. Den Internetanschluss nutzt mein Mandant nicht alleine. Es haben vielmehr Familienangehörige ebenso Zugang zum Internetanschluss. Mein Mandant hat auch öfter Besuch von Freunden, die seinen Internetanschluss nutzen. Überdies betreibt mein Mandant ein drahtloses Funknetzwerk (WLAN). Mein Mandant will nicht ausschließen, dass sein WLAN zum damaligen Zeitpunkt von Dritten genutzt werden konnte.

Der Umstand, dass jemand Inhaber eines Internetanschlusses ist, bedeutet in strafrechtlicher Hinsicht jedenfalls nicht, dass der Inhaber des Anschlusses für jedwede strafbare Handlung, die über den Internetanschluss möglicherweise begangen worden ist, verantwortlich ist. Hier verhält es sich nicht anders wie mit der Halterhaftung bei Kraftfahrzeugen. Die Haltereigenschaft als solche begründet keine strafrechtliche Verantwortung.

Die Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer haben sich überdies darauf verständigt, Filesharing-Fälle nur noch zu verfolgen, sofern ein bestimmter Umfang belegt ist. Der angebliche Upload einer Datei fällt nicht hierunter.

Meinem Mandanten ist die Tat also nicht nachzuweisen. Ich beantrage deshalb, das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Ich bitte um eine Einstellungsmitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Die Staatsanwaltschaft hat geantwortet – wie erbeten.

Weniger Schulchancen für arme Kinder

Es liegt stark an Bildung und Sozialstatus der Eltern, ob ein Kind es aufs Gymnasium schafft oder nicht. Spiegel online berichtet über eine Studie an Mainzer Schulen, die einen Schritt weiter geht als bisherige Untersuchungen:

Aufs Gymnasium schaffen es in erster Linie die Privilegierten, nämlich Kinder gut betuchter Akademiker. Schüler aus einer niedrigen sozialen Schicht haben weitaus schlechtere Karten beim Schulübergang. Und zwar auch bei gleicher Leistung. … In Zahlen wirkt das Ergebnis wie ein Zeugnis krasser Diskriminierung: Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Eine weitere Ursache dürfte sein, dass sozial besser gestellte Eltern gegenüber Lehrern und Schulleitung anders auftreten und auch mehr Druck ausüben. Wozu durchaus auch die Drohung mit dem Anwalt und dem Gang vors Gericht gehört. Auch wenn die Rechtsmittel zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht besonders ausgeprägt sind, hilft schon die Drohung mit rechtlichen Schritten durchaus weiter. Pädagogen sind da nicht anders als sonstige Beamte. Dienstaufsichtsbeschwerden, zusätzlichen Konferenzen und Gerichtspost gehen sie gern aus dem Weg. Das Ermessen ist ja eine biegsame Sache.

Traurig an all dem ist, dass die Chancengleichheit auf der Strecke bleibt. Aber vielleicht ist die ja auch gar nicht gewollt.

Nach Rücksprache

„Rechtsschutz wird nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung und der zuständigen Fachleitung nicht gewährt.“

Bei normalen Rechtsschutzversicherungen würde sich ein „, weil…“ anfügen. Aber nicht bei ver.di, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie. Hier ersetzt der Hinweis auf die Rechtsabteilung und die zuständige Fachabteilung jede Begründung.

Es passt ins Bild, dass man für so eine komplexe Antwort fast sieben Monate braucht.

Ab heute Beschuldigter

Über manche Strafanzeigen kann man nur den Kopf schütteln.

Da schreibt zum Beispiel der Anwalt einer, nun ja, dubiosen Firma an die Staatsanwaltschaft. Er erzählt zusammengefasst folgendes: Ein gewisser Peter Müller (geändert) habe im Internet geschrieben, die Firma rufe arglose Bürger an und überbringe die freudige Nachricht, der Angerufene habe eine Pauschalreise gewonnen. Um die Reise antreten zu können, müsse er aber zunächst 60 € Bearbeitungsgebühr überweisen. Dann werde die Bankverbindung abgefragt und der Betrag abgebucht.

Dem Schreiben legt der Anwalt einen Ausdruck von etwas bei, das aussieht wie der Kommentar in einem Internetforum. Als Seite, auf welcher der Kommentar veröffentlicht worden sein soll, nennt der Anwalt eine Preisausschreiben-Seite aus dem Firmenkonglomerat seiner Mandantin. Dort gibt es überhaupt kein Forum. Auf dem Ausdruck ist eine URL nicht ersichtlich. Es gibt auch sonst nichts, woraus sich schließen lässt, wo der Text im Internet zu finden sein könnte.

Dem Staatsanwalt fallen solche Dinge nicht auf. Ebenso wenig macht er sich Gedanken zu der Frage, wieso der in der Anzeige genannte Peter Müller jener Peter Müller sein soll, der den angeblichen Beitrag verfasst haben soll. Zum betreffenden Allerweltsnamen findet alleine die Telekom-Auskunft 649 Einträge. In der Anzeige selbst steht kein Wort darüber, wie die Firma und der Anwalt auf den betreffenden Peter Müller kommen, dessen Adresse sie angeben.

Der Staatsanwalt überlegt sich überdies nicht, dass man in Internetforen (und danach sieht der Ausdruck aus) sehr häufig anonym oder unter beliebig gewählten Namen kommentieren kann. Es könnte also auch ein Tobias Stein sich als Peter Müller eintragen. Sogar der Geschäftsführer der Anzeigenerstatterin käme als Autor in Betracht. Wie eigentlich jeder Bürger dieser Erde, der Zugang zum Internet hat.

Letztlich könnte der Staatsanwalt auch ein ein wenig googeln. Wenn er den Namen der Firma eingäbe, stieße er er auf unzählige Erfahrungsberichte, die genau das als richtig bestätigen, was Peter Müller geschrieben haben soll. Er würde sogar auf Einträge stoßen, die zu Verbraucherzentralen führen. Die haben nämlich auch schon davor gewarnt, sich von den „Gewinnen“ der Firma blenden zu lassen.

Aber der Staatsanwalt schreibt dem Anwalt nicht zurück, dass die Anzeige nicht nachvollziehbar ist und insbesondere jeder Anknüpfungspunkt dafür fehlt, wieso ausgerechnet der genannte Peter Müller Autor des angeblichen Beitrags sein soll. Er fordert den Anwalt nicht auf, nachzubessern.

Ebenso wenig kommt er auf die Idee, das Verfahren gleich einzustellen oder die Anzeigenerstatterin auf den Privatklageweg zu verweisen.

Der Staatsanwalt ordnet lieber an, dass Peter Müller bei der Kriminalpolizei erscheinen soll. Dort soll er aussagen.

Peter Müller ist jetzt offiziell Beschuldigter in einem Strafverfahren und hat künftig einen Eintrag im Behördencomputer. Über die blöde Firma schüttelt er nur den Kopf. Vom betriebsblinden Staatsanwalt ist er allerdings entsetzt.

Nötigung durch Staatsanwältin?

Sie brachte Klaus Zumwinkel fast ins Gefängnis. Spätestens seitdem gilt Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen als harte Strafverfolgerin. Möglicherweise zu hart, denn ein Düsseldorfer Anwalt hat jetzt das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil Lichtinghagen ihn genötigt haben soll. Der Jurist saß wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft. Diesen Druck habe die Anklägerin bewusst ausgenutzt, um zwei Bürgschaften über 7,5 Millionen Euro für das Land zu erhalten. Dazu die Rheinische Post:

Der Anwalt behauptet: Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen habe ihn bedroht, um die Bürgschaft zu bekommen. Nur wenn der Anwalt diese Zusatz-Bürgschaft für eine künftige Steuerschuld vorlege, könne er „binnen weniger Stunden frei“ kommen – sonst werde sie „alles daran setzen, dass er in Haft bleibt“.

Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt der Anwalt jetzt auf Herausgabe der zweiten Bürgschaft. Und er hat sogar Aussichten, Recht zu bekommen, wie die Rheinische Post weiter schreibt:

Die Staatsanwältin habe durch eine rechtswidrige Drohung mit verlängerter U-Haft den Anwalt tatsächlich illegal zur Zweit-Bürgschaft gedrängt – falls die Vorwürfe des Anwalts beweisbar sind. Zwar sei dem Fiskus ein „berechtigtes Interesse“ an einer solchen „Sicherungsbürgschaft“ nicht vorzuwerfen, so das Gericht. Aber: Das könne „nicht mit dem Mittel der Fortdauer der U-Haft erzwungen werden“. So sei Freiheitsentzug das „stärkste Mittel des Staates“ und dürfe nicht „zur Absicherung staatlicher Geldforderungen“ zweckentfremdet werden, so die Richter der 6. Zivilkammer.

Jetzt soll Margrit Lichtinghagen vernommen werden. Mit Sicherheit einer ihrer Auftritte, die sie weniger genießen wird.

Ausgeklinkt

Nachdem für den Beitrag, der hier stand, offensichtlich an höherer Stelle der Stecker gezogen wurde, macht er keinen Sinn mehr. Ich klinke mich deshalb aus dem Wettbewerb aus. Danke an alle, die kommentiert haben.

Kein Kevin

Schon merkwürdig, wenn man ein dickes Schmerzensgeld gegen einen Schläger einklagt, der mit Vornamen Tertius heißt.

Mama und Papa haben sich seine Zukunft sicher auch anders ausgemalt.