Mobilfunkanbieter darf Anschlusssperre nicht berechnen
Domain in Gefahr…
Der Anrufer machte es wichtig und ließ sich sogar in eine Besprechung durchstellen. Schließlich gehe es um nichts Geringeres als unsere Internetpräsenz, erklärte er mir. „Eine andere Firma hat beantragt, ihr die Domain zu übertragen.“
Na ja, vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, räumte er auf Nachfrage ein. „Das andere Unternehmen will sich die Endungen .com, .eu, .net und .org sichern“, raunte der Mann, der angeblich für eine „Europäischen Registrierungsbehörde“ arbeitet. „Erfahrungsgemäß zeigen die dann Werbung. Erotik und so.“
Was ich dagegen tun könne, wollte ich wissen. „Sie können sich die Domains sichern. Aber das geht nur sofort, da wir dem anderen Antrag sonst stattgeben müssen. Wollen Sie die Domains also auf sich registrieren?“
Ich habe ihm erklärt, dass ich die Domains schon längst hätte, wenn ich an den Endungen interessiert wäre. Außerdem bleibe mir immer noch die Möglichkeit, die ominöse Firma wegen Verletzung des Namensrechts zu verklagen.
Ich verabschiedete mich eher knapp von dem Anrufer. Bei Domainregistraren sind sämtliche Domains auch Stunden nach dem Anruf noch immer frei. Es wird also ein Abzockversuch gewesen sein. Immerhin muss ich zugestehen, dass ich von der Masche bisher noch nichts gehört habe.
Riegelschloss
Heute musste ich zum ersten Mal eine Klage gegen einen eigenen Mieter erheben. Der Mieter hat zum 31. Januar 2008 selbst gekündigt. Aber aus irgendwelchen Gründen schafft er es nicht, mir die Schlüssel zur Wohnung zukommen zu lassen.
Keine Reaktion auf Mails oder Anrufe. Keine Nutzungsentschädigung für Februar.
Jetzt berichtet mir der Hausmeister auch noch, dass der Mieter vor einiger Zeit ein Querriegelschloss installiert hat. Da brauche ich für die Räumung demnächst womöglich nicht nur einen Gerichtsvollzieher. Sondern auch einen Gebäudeöffnungsexperten, der uns preiswert und ohne große Schäden Zugang verschafft. Immerhin weiß ich, wie ich an den rankomme.
Verflechtungen
Das erinnert mich an einen Fall von neulich. Einem Unternehmer, allerdings aus der Regionalliga, ging es ähnlich an den Kragen wie heute dem Postchef. Der Geschäftsmann überlegte, ob er sich von mir (und einem anderen Verteidiger) vetreten lässt. Oder ob er die Sache doch lieber seinen „Hausanwälten“ belässt. Das sind jene, die laut Briefbogen ausgerechnet mit den Steuerberatern kooperieren, die dem Mann seine Steuersparmodelle gebastelt und ihm – nehme ich an – über Jahre gesagt haben, alles sei wasserdicht.
Der Umstand, dass ich darüber schreiben kann, zeigt, wo das Mandat geblieben ist. Bemerkenswet fand ich, dass die Hausanwälte auf keinen Fall gemeinsam mit externen Verteidigern arbeiten wollten, und zwar unabhängig von deren Person. Da sollte man doch eigentlich hellhörig werden und sich nüchtern fragen, welche Auswirkungen gewisse Verflechtungen auf die Verteidungsstrategie haben können.
Können, nicht müssen.
Warnung
Der Besuch des Accounts bei Google Text & Tabellen verursacht heute Augenkrebs. Alles rosa, die Icons in Herzchenform. Der Header wünscht „Alles Gute zum Valentinstag!“.
Hallo Google, ich hätte da schon eine tolle Idee für Ostern…
Aus besseren Zeiten
Da schuldet mir jemand noch knapp 200 Euro. Wegen dieser Forderung lässt er sich vom Gerichtsvollzieher verhaften und gibt die eidesstattliche Versicherung ab. Das Vermögensverzeichnis, sonst eher ein Nest durchgestrichener Felder, liest sich ausnahmsweise interessant. Unter „Fahrzeuge“ findet sich folgender Eintrag:
Mercedes SLK, Baujahr 2001, Kilometerstand: 160.000, Eigentümer: Schuldner
Ich muss den Gerichtsvollzieher mal fragen, warum er den Wagen nicht direkt gepfändet hat. Ich gehe jede Wette ein, dass der Schuldner spätestens in diesem Moment den vollen Betrag auf den Tisch legen würde.
Links zwei – eins – vier
Vermisst
Heute habe ich in einem selten benutzten Aktenkoffer zwei Akten entdeckt, die seit geraumer Zeit auf der Vermisstenliste standen. Ich habe natürlich sofort Aktenkoffer auf die Liste der Orte gesetzt, an die man denken muss, wenn man nach vermissten Akten sucht.
Hoffentlich erinnere ich mich, wo die Liste der Orte gespeichert ist, wenn ich sie mal wieder brauche. Die Liste der vermissten Akten ist jedenfalls erst mal wieder leer.
Verschlusssache Durchwahl
Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ist es den Mitarbeitern der Telefonzentrale nach eigenen Angaben verboten, die Durchwahl von Staatsanwälten rauszugeben. Auch dann, wenn der Anrufer schon etliche Male versucht hat, einen Kontakt über die Geschäftsstelle herzustellen. Die Geschäftsstelle, die ich sprechen müsste, scheint chronisch unterbesetzt. Es geht trotz beharrlicher Versuche niemand ans Telefon.
Die Geheimniskrämerei mit den Durchwahlen hat mich so verblüfft, dass ich einen zweiten Anlauf brauchte, um zu fragen, ob man mich wenigstens mit dem Staatsanwalt verbindet. Das war möglich, aber auch nicht erfolgreich. Er ist nicht da.
Gut möglich, dass ich dem Herrn in der Zentrale jetzt mehrmals täglich mit der Bitte auf die Nerven gehe, mich doch mit dem betreffenden Staatsanwalt zu verbinden. Wenn es denn mal klappt, bin ich gespannt, ob mir der Staatsanwalt mit permanent abwesendem Personal seine Durchwahl sagen will. Oder darf.
Die Auserwählten
Werbespruch auf dem Umschlag einer Postwurfsendung:
Exklusive Einladung für alle Haushalte.
Abschied für einen „General“
Lothar Sent, gebürtiger Niederrheiner, war über seine beruflichen Stationen in Köln und Hamm vor acht Jahren Generalstaatsanwalt in Düssedorf geworden – jetzt wurde der 65-Jährige offiziell verabschiedet.
Sein Nachfolger Gregor Steinforth (58) war zuletzt Chef der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, vorher Sents ständiger Vertreter. Zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft (GeStA) Düsseldorf gehören 6 Staatsanwaltschaften in den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal. Über diese Behörden hat die GeStA die Dienst- und Fachaufsicht. (pbd)
Rücklastschrift-Routine
Vier von bislang fünf Lastschriften sind geplatzt. Jedes Mal rief mich der Mandant an und erklärte, woran es gelegen hat. Und dass wir es im nächsten Monat noch mal versuchen sollen. Langsam habe ich das Gefühl, das ist nur ein Trick, um Zahlungsaufschub zu erhalten.
Ab jetzt gibt es keine Zugeständnisse mehr. Sonst überschreiten die Rücklastschriftgebühren noch den Betrag der einzigen Abbuchung, die bislang durchgegangen ist.
Showtime
YOU WANTED THE BEST. YOU GOT THE BEST. THE HOTTEST BAND IN THE WORLD!
Seit vorhin freue ich mich – auf den 11. Juni.
Links zwei – eins – drei
Kleinanzeige
Der Große Brockhaus wird künftig nur noch im Internet fortleben, ist heute zu lesen. Das Zeitalter der gedruckten Lexika nähert sich wohl seinem Ende.
Dabei kam mir in den Sinn, dass ich zu Hause noch einen Großen Brockhaus stehen habe. Diesen möchte ich im Rahmen meiner privaten Aktion „Ballast abwerfen“ schon länger loswerden. 24 Bände sind es, das weiß ich. Habe ich damals alle bei Erscheinen neu gekauft. Das ging über mehrere Jahre. Es dürfte sich also um die 19. Auflage handeln. Gut erhalten, da praktisch nicht gelesen, ist sie jedenfalls.
Falls jemand angesichts der aktuellen Nachrichten ein Spekulationsobjekt sucht, kann er mir gern ein Angebot an lawblog@gmx.de mailen. Ich würde den Ballast dann wirklich abwerfen.
Nachtrag: Da man mit einem Brockhaus offensichtlich Gutes tun kann, werde ich die 24 Bände spenden. Wer Interesse hat, sagt bitte bis zum 20. Februar 2008 per Kommentar oder Mail, wofür das Lexikon sinnvoll eingesetzt werden soll. Mails bitte mit dem Betreff „Brockhaus“.
Zum Thema: Der stille Tod des Brockhaus