Ohne Freiheit keine Sicherheit

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat das Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist diese Kritik entschieden zurück.

Der Anwaltverein wendet sich insbesondere gegen die Äußerung des Politikers, „alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“. Rechtsanwalt Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, fragt: „Wenn der grundrechtlich geschützte Bereich irgendwo endet, was geschieht dann hinter dem Ende? Darf dann der Staat alles machen?“

Wer so argumentiere, öffne Tür und Tor für Tabubrüche gegenüber den Lebensbereichen, die das Grundgesetz ganz bewusst besonders schütze. Brügmann betont: „Das Grundgesetz ist keine Schönwetter-Verfassung.“ Es sei geprägt von den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und habe sich auch bisher in Krisensituationen bewährt.

Der DAV betont, dass es immer zwischen „Sicherheit“ und „Freiheit“ abgewogen werden müsse. Die Sorge des Staates für die Sicherheit seiner Bürger dürfe nicht allein zu Lasten der Freiheit gehen.

„Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so Brügmann weiter. Der Bürger benötige auch auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen in seine Privatsphäre. Der Bundesinnenminister sei verpflichtet, auch dies zu gewährleisten.

Ein paar schöne Sekunden

Als ich vorhin die Betriebswirtschaftliche Auswertung für Dezember 2007 zu sehen bekam, wurde es mir doch warm ums Herz. 976.252,33 € standen da, und zwar unter „Haben“. Aber wie es scheint, ist das die Summe irgendwelcher Sachkonten und hat mit dem Jahreserlös nichts zu tun.

Google-Dings

„Ob es sich bei den Aufnahmen um tatsächliche oder um gestellte Szenen handelt, ist nicht zu erkennen.“

Nun, zu erkennen ist es vielleicht nicht. Aber so was kann man ermitteln. Sogar als Polizeibeamter. Für den Anfang wäre es eine feine und steuergeldersparende Idee, dieses Google-Dings anzuwerfen. Anhand des Dateinamens und einiger weiterer im konkreten Fall zugänglicher Informationen könnte man doch mal schauen, was das World Wide Web über die schaurige Filmsequenz weiß.

Allein mit Eingabe der Worte „august“, „underground“ und „mordum“ würde man feststellen, dass es sich wohl eher nicht um tatsächliche Szenen handelt. Sondern um einen Slasher-Film. Den man sogar bei uns kaufen kann.

Aber andererseits, wer macht sich schon gern den Spaß kaputt, den eine Hausdurchsuchung mit sich bringt?

Die letzte Lücke

Überlastung der Strafjustiz? Das Amtsgericht Viersen scheint hiervon nicht betroffen. Oder der Richter hat seine Abteilung im Griff. Jedenfalls legte ich erst vor wenigen Tagen Einspruch gegen einen Strafbefehl ein. Heute, am Montag, erreicht mich die Ladung zur Hauptverhandlung – für Montag nächster Woche, 12 Uhr.

Eine Woche vorher laden, das ist formaljuristisch Beinahe-Harakiri. Ein Verteidiger, für den die Ladungsfrist von einer Woche ebenfalls gilt, könnte ja heute möglicherweise nicht im Büro sein und das Empfangsbekenntnis erst morgen zurücksenden. Damit wäre der Termin geplatzt, wenn Verlegung beantragt wird.

Außerdem zeugen solche Ladungsfristen von Gottvertrauen in den Terminkalender von Strafverteidigern. Welches im vorliegenden Fall allerdings belohnt wird, auch wenn ich schon mal vorab darum bitten möchte, von übertriebenen Tempokontrollen auf der A 52 abzusehen. Damit wäre dann aber auch die letzte noch verbliebene Lücke in meinem Terminkalender für nächste Woche gefüllt.

„Himmel“: Köln stellt alle Verfahren ein

Die zur Weihnachtszeit publikumswirksam herausposaunte Aktion „Himmel“ soll einer der größten Schläge gegen Kinderpornografie gewesen sein. Zumindest in Köln ist allerdings kein sonderlicher Erfolg zu verzeichnen. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat gegen 500 Beschuldigte ermittelt und alle (!) Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt.

Das berichtet koeln.de.

Früherer Beitrag zum Thema.

(Danke an Chris Unger für den Link)

Unantastbar! Unzulässig! In keinem Fall!

Der Bundesinnenminister findet es bekanntlich empörend, dass an seiner Verfassungstreue gezweifelt wird. Dann sollte er – gerade beim Thema Menschenwürde – aber auch nicht solche Sätze sagen, wie im Interview mit der Welt:

Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.

Ein Blick ins Grundgesetz würde dem Juristen Schäuble zeigen, dass diese Aussage falsch ist, insbesondere zum Thema Menschenwürde:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 Absatz 1).

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die in … Artikel 1 … niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Artikel 79 Absatz 3).

Für alle Grundrechte gibt es übrigens auch noch eine Regelung:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Artikel 19 Absatz 2).

Fahrverbot für Radfahrer

Wer Drogen konsumiert, muss sogar aufs Fahrrad verzichten. Das Verwaltungsgericht Hannover hält es jedenfalls für rechtmäßig, wenn ein Straßenverkehrsamt einem Alkohol- und Drogenkonsumenten das Führen von Fahrzeugen verbietet – auch wenn man für diese Fahrzeuge keinen Führerschein braucht.

Im entschiedenen Fall war ein Fahrradfahrer angehalten worden. Der Mann hatte Alkohol und Kokain konsumiert. Die Behörde untersagte ihm, künftig Fahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung.

Der Betroffene soll erst wieder Fahrrad fahren dürfen, wenn er sechs Monate drogenfrei gelebt und einen Idiotentest bestanden hat.

beck-aktuell

Angenehme Kontrahentin

„Innerhalb der Vernehmung wurde bekannt, dass die Geschädigte ebenfalls Geschädigte in anderer Sache ist. Die Geschädigte wurde hierzu ebenfalls durch die Unterzeichnerin vernommen.“

Mit Kriminalkommissarin S. habe ich gerne zu tun. Sie ermittelt, wie sie schreibt.

Am Tag, an dem die Klage rausging

„Sagen Sie mir noch Bescheid, falls sich in der Sache was tut.“ Meine Bitte an den Mandanten, einen Vermieter. Die Schuldner zahlen ja oft auf den letzten Drücker. Meistens am Tag, an dem die Räumungsklage rausgeht. Wir haben dann noch gescherzt, dass es hier wohl wenig wahrscheinlich ist, dass ich mir vergeblich Arbeit mache und Kosten produziere. Bei den riesigen Mietrückständen und der bekannt schlechten wirtschaftlichen Situation des Mieters.

Heute erfahren wir, dass sich doch was getan hat. Der Mieter ist gestorben. Am Tag, an dem die Räumungsklage rausging.