Die dritte Vollmacht

„Ich habe hier schon Vollmachten von zwei anderen Anwälten“, sagt der Ermittlungsrichter.

Na ja, nach dem Gesetz darf es ja auch noch ein Dritter sein. Aber es ist schon erstaunlich, wie Angehörige mitunter unkoordiniert ganze Brigaden von Anwälten in Marsch setzen, wenn jemand festgenommen wird.

Allerdings kommt es ebenso schnell vor, dass sich die Zahl der Anwälte wieder auf Null reduziert. Weil keiner der emsigen Anrufer und Nachfrager („Wissen Sie schon was Neues?“ „Kommt er heute raus?“) sich in der Lage sieht, dem Betroffenen mit einem Kostenvorschuss unter die Arme zu greifen.

Fester Etat für Verbraucherzentrale

Erstmals in ihrer 49–jährigen Geschichte ist die Grundfinanzierung der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale gesichert. „Hut ab vor dieser Landesregierung für diesen Schritt“, quittierte Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller die Vereinbarung mit Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU).

Wo bislang mühsam und nach dem Gießkannenprinzip jährlich knapp 9 Millionen Euro für die Verbraucherschützer zusammen kamen, fließen jetzt zwar nur 8,8 Millionen Euro in deren Kassen – dafür aber verlässlich für die nächsten 3 Jahre. Dieser Finanzplan, sagte Müller, „eröffnet die Möglichkeit, uns wieder stärker inhaltlich zu engagieren, anstatt jedes Jahr aufs Neue um unsere Finanzierung zu kämpfen“. Gemeint ist: das Netz aus 54 Beratungsstellen bleibt erhalten, die Beratung der Bürgerinnen und Bürger geschützt.

Dafür hatte Müller, ehemals grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein, seit seinem Antritt vor einem Jahr auch gekämpft. Dennoch fehlen ihm für Sonderaktionen, etwa gegen die Internet-Abzockerei, noch 250 000 bis 500 000 Euro. Deswegen wird er noch beim NRW-Energieministerium und beim Bundesminister für Verbraucherschutz betteln gehen müssen.

Zumindest starke politische Unterstützung fand er gestern bei Landesminister Uhlenberg. Der ließ wissen: „Unser gemeinsames Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger jederzeit so zu informieren und zu beraten, dass sie den Anbietern von Dienstleistungen und Produkten auf Augenhöhe entgegentreten können“. Uhlenberg will auch in Zukunft eine schlagkräftige Verbraucherorganisation und leistungsfähige Beratungsstrukturen. (pbd)

Null Reaktion

Für die Haftprüfung gelten eigentlich klare Vorgaben:

Die mündliche Verhandlung ist unverzüglich durchzuführen; sie darf ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht über zwei Wochen nach dem Eingang des Antrags anberaumt werden.

Umso erstaunter bin ich, dass übermorgen in einer Haftsache die Zweiwochenfrist abläuft. Eine Ladung liegt bislang nicht vor. Auch keine Nachricht des zuständigen Richters. Ich kenne es schon, dass Untersuchungsrichter es terminlich einfach nicht hinbekommen und fragen, ob der Termin vielleicht einige Tage später stattfinden kann. Da findet sich fast immer ein Kompromiss.

Aber null Reaktion – das hatte ich vor Jahren nur einmal. Die Beschwerde gegen die Untätigkeit des Richters hatte damals sogar einen Teilerfolg. Der Haftbefehl wurde, wenn auch grummelnd, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Ich warte also erst einmal den Fristablauf ab…

Aufschlussreiche Kopien

Ein Schuldner schreibt an den Gerichtsvollzieher, dass er am Tag des angekündigten Besuchs nicht da sein wird. Außerdem:

Damit Sie unsere finanzielle Lage abschätzen können, füge ich Kopien unserer Lohnabrechnungen bei. Ich bitte Sie inständig, von Lohnpfändungen abzusehen, da dies zur Kündigung führen würde.

Der Gerichtsvollzieher hat uns natürlich eine Kopie des Schreibens zugesandt, einschließlich der Abrechnungen. Auf einfacherem Weg kann man den Arbeitgeber und die aktuelle Bankverbindung des Schuldners wirklich nicht erfahren.

Die Anweisung von unserem Mandanten ist auch klar. Wir tun dann mal, was getan werden muss.

Die neue Adresse

Wenn ich hier Smileys hätte, würde ich jetzt den kleinen Wirrkopf nehmen, der ständig gegen eine Wand hämmert. Obwohl meine Mandantin inständig darum gebeten hat, dass die Polizei ihre neue Adresse nicht in die Ermittlungsakte schreibt, ist genau das passiert.

Bietet sich ja auch an, bei einem Stalking-Opfer, das nach einigen sehr unschönen Vorfällen extra umgezogen ist. Dass der Beschuldigte über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen könnte, damit war ja nun rein gar nicht zu rechnen.

Und jetzt hätte das Männchen seinen Auftritt.

ELENA weiß es

Die Bundesregierung möchte, dass alle Arbeitgeber künftig jeden Monat elektronisch an eine Zentralstelle melden, wie viel jeder ihrer Arbeitnehmer verdient. Der elektronische Einkommensnachweis (ELENA) soll es Behörden angeblich erleichtern, Anträge auf Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen zu bearbeiten.

Gegen die neue Datenkrake regt sich nun Kritik:

heise online

Walfischbucht

Focus

Man sollte dringend überlegen, auch die Arbeit der Sozialämter zu vereinfachen. Die prüfen bei Antragstellern ja auch die Kontoauszüge. Ist es da nicht dringend erforderlich, schon mal vorsorglich die Kontodaten aller Bundesbürger zu speichern? Der eine oder andere wird ja sicher mal ein Sozialfall werden.

Was mit Fristen

„Sehr geehrter Herr D.,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 2. November 2006 bestehende Arbeitsverhältnis zum 25. Juli 2007 aufgrund der Stornierung des Auftrags von unserem Auftraggeber. In der Anlage erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte zurück.“

Das Schreiben kriegte der Mandant am 24. Juli 2007 in die Hand gedrückt.

War da nicht was mit Kündigungsfristen?

Lesen hilft

Der Mandantin eine Minute was zu einer Gerichtskostenrechung auf den AB erzählt. Dann gemerkt, dass sie gar nichts zahlen muss. Sondern die Gerichtskasse einen Überschuss erstatten wird.

Ich schiebe es auf den Montag.

Musikindustrie: Gericht stemmt sich gegen Massenanzeigen

heise online:

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen „offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit“ untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei „der Bagatellkriminalität zuzuordnen“, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.

Eine spannende Entscheidung. Leider gibt es genug Staatsanwaltschaften, die erst gar keinen gerichtlichen Beschluss einholen. Sie lassen einfach die Polizei beim Provider anfragen, der meist bereitwillig Auskunft gibt. Ist dies der Fall, stellt sich die Frage, ob die Weitergabe der Daten per Akteneinsicht an die „Geschädigten“ vielleicht zur Folge hat, dass die erlangten Informationen nicht verwertet werden dürfen. Diese Frage wäre für das Straf- und das Zivilverfahren getrennt zu beantworten.

Im Strafverfahren haben Bagatelluser ohnehin kaum etwas zu befürchten. Die Ermittlungen werden fast immer wegen geringer Schuld eingestellt. Deshalb sind, worauf das Amtsgericht Offenburg ja auch hinweist, die Ermittlungen von vornherein absehbar nutz- und sinnlos. Sie dienen in Wirklichkeit nur dazu, dass die „Geschädigten“ die User namentlich ermitteln und dann vor den Zivilgerichten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen können.

Zu einem Verwertungsverbot im Zivilverfahren könnte man vielleicht kommen, indem man im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einen Antrag auf Feststellung einreicht, dass die Akteneinsicht durch die „Geschädigten“ rechtswidrig war. Die Einsicht in die Akten ist nämlich zu versagen, wenn schutzwürdige Interessen des Beschuldigten entgegenstehen (§ 406e Absatz 2 Strafprozessordnung). Bei unzulässigen Ermittlungsmaßnahmen und sachfremden Zielen könnte man das bejahen.

Die Krux ist leider, dass der Beschuldigte ja erst von dem Verfahren erfährt, wenn der Provider die Auskunft erteilt hat. Er kann also meist nur nachträglich aktiv werden, wenn sein Name schon bekannt ist. Fast immer erhalten auch die „Geschädigten“ zuerst Akteneinsicht, da die Staatsanwaltschaften die meisten Verfahren ja ohnehin einstellen und den Beschuldigten noch nicht mal einen Bescheid zukommen lassen.

Ob ein Zivilgericht sich an die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit gebunden fühlte und zu einem Verwertungsverbot für die Informationen kommen würde? Das scheint mir eher unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen. Es gibt zum Beispiel eine vergleichbare Konstellation bei heimlich mitgeschnittenen privaten Telefonaten. Und bei sogenannten Hörfallen, wo eine versteckte Person das Gespräch mithört und dann als Zeuge benannt wird. Die so gewonnenen Informationen sind im Zivilprozess oft unverwertbar.

Offene Fragen ohne Ende. Aber der Beschluss des Amtsgerichts Offenburg ist jedenfalls ein erster Ansatz, um die unsägliche Verfolgungsmaschinerie auszubremsen.

Doppelter Gewinn

NRW prescht vor: Auf vielen zweispurigen Autobahnen sollen Laster künftig nicht mehr überholen dürfen. Nach den Sommerferien will der Verkehrsminister Schilder aufstellen lassen, berichtet RP online. Los geht‘ es auf der A 57.

Gute Sache. Für Autofahrer. Und Anwälte. Bei der zu erwartenden Kontrolldichte gibt das Mandate satt. Schneller am Gericht bin ich dann überdies.