Polizeigewerkschafter unter Verdacht

Angehörige der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stehen unter einem bösen Verdacht. Sie sollen sich private Adressen und persönliche Daten von Polizei-Anwärtern beschafft haben, um diesen Versicherungspolicen zu verkaufen. Wegen dieser Verstöße gegen den Datenschutz ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen diese GdP-Mitarbeiter.

„Es fing mit einem Gewerkschaftsfunktionär an“, sagte gestern Oberstaatsanwalt Jürgen Gaszczarc, „und wir wissen noch nicht einmal, wieviele Beschuldigte es inzwischen noch gibt, weil wir erst am Anfang der Ermittlungen sind“. Die werden auch klären, ob die GdP-Funktionäre sich bereicherten. Sie sollen für die Datensammlungen bereits Provisonen kassiert haben – von Versicherungen, an denen die GdP auch beteiligt ist. Deren Sprecher Heinz Rump bestätigte zwar, dass GdP-Funktionäre im Aufsichtsrat der Polizeiversicherungs-AG sitzen – die GdP aber habe mit einem Datenmissbrauch nichts zu tun: „Wir werben Mitglieder, sonst nichts“.

Oberstaatsanwalt Gaszczarc bestätigte auf Anfrage, dass die Wohnung des Sekretärs durchsucht worden ist: „Wir haben einen entsprechenden Beschluss beim Amtsgericht Wuppertal beantragt und den bekommen“. Das Ermittlungsverfahren war ausgelöst worden durch eine mit der GdP konkurrierenden Organisation. Der nordrhein-westfälische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DpolG) hatte eine entsprechende Anzeige bei der Kripo in Essen erstattet. (pbd)

Pingpong

Unser Fax ging um 14.18 Uhr an den gegnerischen Rechtsanwalt raus. Um 15.35 Uhr faxt er uns eine zweiseitige Stellungnahme.

Wenn ich Lust hätte, könnten wir heute sicher noch einige Male Pingpong spielen.

Habe ich aber nicht.

Work Flow gebremst

Eigentlich müsste ich mir die DVD aus einer Ermittlungsakte anschauen. Ob die darauf gespeicherten Filme tatsächlich pornografisch sind.

Geht aber gerade nicht. Die Kanzleikinder sind zu Besuch.

Höflicher Anwalt

Einleitung eines Anwaltsschriftsatzes:

… würden wir uns freuen, wenn das Landgericht demnächst einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen würde.

Das Gericht hat die Aufforderung „zur Kenntnisnahme“ übersandt und keinen Termin anberaumt. Gutes Gericht. Wir vertreten den Beklagten. Der hat es gar nicht eilig.

Nur eine Zeugin

Nur eine Zeugin ist erschienen. Sie verweigert die Aussage. Zu Recht. Die anderen vier Zeugen lassen sich geschlossen nicht blicken. Einer ihrer Angehörigen wurde schon im Gerichtssaal gegrillt. Ein Grund für die kollektive Verweigerung lässt sich also erahnen.

Auch wenn man mit dem Verfahren natürlich vorankommen will, kommt mir das nicht ungelegen. Die Temperaturen im Sitzungssaal, sind schon jetzt, um kurz nach zehn, ein Fall für amnesty international. Die Sonne bullert gegen die dicken Vorhänge in meinem Rücken.

Ab 11.30 Uhr wird’s dann unappetitlich.

Grün ist der Tod

Zuerst habe ich gedacht, es gibt was zu feiern. Oder wieso überall diese grünen Fähnchen? Zwischen den Anzügen, zwischen den Hemden. Unter den T-Shirts. Andererseits: Was ist das für ein Brauch, Pantoffeln und seit Jahren ungetragene Turnschuhe grün auszustopfen?

Mittlerweile habe ich den Grund für die Beflaggung herausgefunden. Die Putzfrau hat ein (!) totes Insekt entdeckt. Bei dem soll es sich – möglicherweise – um eine Motte gehandelt haben.

Vielleicht will sie mich mittels Transfluthrin und Empenthrin auch nur umbringen. Ein Motiv hätte sie ja.

China. Oder Iran.

Kabelfernsehen musste reguliert werden. Warum? Es gab und gibt nicht genug Kanäle. Das kann man man vom Internet nicht unbedingt behaupten. Trotzdem gibt es Herren, die meinen, dass bewegte Bilder ohne ihren Segen pöse sind.

Einzelheiten erklärt Thomas Knüwer:

Ich fahre in Urlaub, drehe ein kleines Filmchen über meine Erlebnisse und möchte meine Freunde daran im Internet teilhaben lassen – vorher habe ich aber bitte schön eine Senderlizenz zu beantragen, deren Genehmigung vermutlich Monate braucht.
Bizarre Vorstellung? Nein, der Wunschtraum der Landesmedienanstalt NRW – und hoffentlich eine der letzten Zuckungen einer überkommenen Institution. Und einem Interview mit der „Taz“ begründet Norbert Schneider, Chef der Landesmedienanstalt der NRW solch eine Lizenzierung für jeden, der Videos im Internet veröffentlichen möchte auch noch damit, dies sei keine Beschränkung, sondern Schutz. Diese Argumentationslinie kennt man sonst nur aus Ländern wie China oder dem Iran.

Solch irrwitzige Vorschläge passen ins Bild, das Deutschland im Jahr 2007 bietet: In keinem Land mit demokratischer Grundordnung wird so negativ und hämisch über das Internet berichtet, in keinem Land der westlichen Welt sind die Entscheider in Politik, Verwaltung und Wirtschaft im Bereich Web so inkompetent wie hier zu Lande. Ohne sich mit dem Thema zu beschäftigen werten sie das Internet wahlweise ab als Hort des Drecks, des Kindermissbrauchs oder der Dummheit – oft genug auch alles zusammen. Dabei braucht dieses politikverdrossene Land nichts dringender als Menschen, die bereit sind zu Diskurs und Kreativität.

Doch das Netz kratzt eben an Autoritäten und Hierarchien. Und deshalb wehren sich deren Besitzer mit Zähnen und Klauen und ohne Rücksicht auf das Wohl der Bürger. Auch die Landesmedienanstalten werfen im Kampf um das eigene Überleben ihre gesellschaftliche Verantwortung über Bord. Denn eine ihrer Kernaufgaben ist die Lizenzierung privater TV-Sender. Doch wenn alle, egal ob Privatmann, Unternehmen oder Sender seine Inhalte über das Internet verbreitet – wer braucht dann noch LfM & Co.?

So ist es kein Wunder, dass die Medienanstalten nur an der Bewahrung der Pfründe interessiert sind. Längst haben sie vergessen, dass sie eigentlich den Interessen der Bürger zu dienen haben. Wie sonst ist das extrem laxe Nicht-Vorgehen gegen die erstaunlichen Machenschaften der Gewinnspielsender zu erklären?

Nein, mit den Privatsendern wird sich nicht angelegt in den Landesmedienanstalten. Mit diesem Kuschelkurs gerieren sie sich als Medienzombies denen im Sinne einer demokratischen und aufgeklärten Gesellschaft nur eines zu wünschen ist: ein Geisterjäger mit der Silberkugel. Damit der Spuk endlich ein Ende hat.

AG Pforzheim macht ebay-Kunden zum Hehler

So schnell wird man beim Shoppen auf Ebay zum Hehler:

– Der Kaufpreis ist deutlich billiger als normal.

– Die Auktion startet bei nur einem Euro.

– Im Angebot stehen so merkwürdige Dinge wie „toplegal“.

– Die Ware wird aus Polen versandt.

All dies sind nach Auffassung des Amtsgerichts Pforzheim Beweisanzeichen, aus denen „zwingend“ zu schließen ist, dass der Käufer es zumindest billigend in Kauf genommen hat, Diebesgut zu erstehen. Einem Ebay-Käufer brachte das jetzt eine eine Vorstrafe ein.

Das Urteil vom 26. Juni 2007 ist hier nachzulesen.

Wenn diese Argumentation sich durchsetzt, dürfte ebays Geschäftsmodell in Deutschland ernsthaft gefährdet sein. Dem Kunden, der bei Ein-Euro-Startpreisen mitbietet, muss auf dieser Basis an sich eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden. Kurioserweise in den Fällen, in denen er mal einen Schnäppchenpreis erzielt hat.

Schnelles Gericht

Am Landgericht Wuppertal arbeiten schnelle Rechtspfleger.

Zwischen meiner umfangreichen Pflichtverteidigerabrechnung und der Gutschrift auf dem Konto lag gerade mal eine Woche. Wenn man bedenkt, dass der Antrag geprüft und die Zahlung über die Justizkasse Hagen freigegeben werden muss, ist das wirklich eine fantastische Bearbeitungszeit.