Der Ausnahmezustand als Regel

tagesschau.de interviewt den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum zur aktuellen Sicherheitsdebatte in Deutschland. Baum:

Es sind Ausnahmegesetze eingeführt worden. Das bedeutet, die Rechtsordnung ist vielfach zum Nachteil von Straftätern, Strafverteidigern und generell zum Nachteil ganz unverdächtiger Personen verändert worden. Der Ausnahmezustand, das hat Heribert Prantl zurecht festgestellt, ist seitdem zur Regel geworden. Wir haben eine Umkehrung der Beweislast. Und wir haben seit 30 Jahren eine unvergleichliche, in der Geschichte der Bundesrepublik vorher nicht gekannte polizeiliche Aufrüstung in unterschiedlichen Schüben erlebt. …

Es gibt jetzt eine lebhafte Debatte über das Grundrecht auf Demonstrationen. Es gibt eine lebhafte Debatte, ob der Staat das Recht hat, heimlich den privaten Computer zu durchsuchen. Da wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Es gibt eine Diskussion, ob die Bürger es ertragen müssen, dass ihre Telefondaten sechs Monate gespeichert werden. Langsam wächst ein Bewusstsein, dass der Staat ein ganzes Netzwerk zur Beobachtung ganz unverdächtiger Bürger aufgebaut hat und der häufig zu hörende Spruch „Ich habe nichts zu verbergen“ den höre ich nicht mehr so oft.

Vier Anwälte

Aus einem Terminsverlegungsantrag:

Die vier Rechtsanwälte dieser Kanzlei müssen an diesem Tage bereits an seit längerer Zeit feststehenden Terminen vor den Landgerichten Göttingen und Bonn und den Amtsgerichten Geldern und Heidelberg teilnehmen.

Im Briefkopf stehen vier Anwälte, hinter dem ersten aber auch ein † .

Gut, vielleicht haben sie Angestellte.

Magere Zinsen

Die Mietkaution betrug 10.000 Mark. Das sind 5.112,92 €. An den Vermieter gezahlt im Mai 1995. Ich habe mir von der Bank eine Aufstellung über die Sparbuchzinsen schicken lassen. Zu diesem Satz muss der Vermieter die Kaution mindestens verzinsen. Bis Januar 2007 sind 579,28 € Zinsen dazugekommen. In elfeinhalb Jahren.

Seit 1995 ist der Sparbuchzins schrittweise gefallen. Anfänglich gab es noch zwei Prozent. Derzeit zahlt die Bank noch 0,5 % – und das schon seit Juni 2003. Es ist wohl keine schlechte Idee, mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass das Geld gewinnbringender angelegt wird. Zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.

Erste Worte aus Karlsruhe

Die ersten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Demonstrationen rund um den G8-Gipfel sind verkündet worden. Das Verfassungsgericht bestätigt die Anordnungen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und gibt den Antragstellern nicht recht.

Die Beschlüsse umfassen aber „nur“ eine Mahnwache. Hier bemängelt das Gericht Fehler in der Antragsschrift. Außerdem geht es um eine Demonstration in der Nähe des Flughafens Rostock-Laage. Diese war genehmigt worden, allerdings nur unter strengen Auflagen. Diese Auflagen hat das Verfassungsgericht bestätigt.

Über den Sternmarsch nach Heiligendamm hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Baggerarbeiten

Das law blog war einige Stunden nicht erreichbar. Hier die Erklärung:

Guten Morgen,

bei Baggerarbeiten in Nürnberg wurde eine der Haupttrassen des Energieversorgers N-Ergie beschädigt. Hierdurch kam es zu einem grossflächigen Stromausfall, von dem auch der Gebäudekomplex betroffen war, in dem sich unser RZ und Büro befindet. Die USVs haben funktioniert, allerdings hat die Dauer des Stromausfalls die Laufzeit der Akkus überschritten, wodurch es zu einem Ausfall kam. Wir sind aktuell dabei, die Systeme wieder hochzubringen.
Ich bitte, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

MfG.
Vollmar

Diejenigen müssen ein bisschen mitkriegen

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz hält es für wahrscheinlich, dass das vom Oberverwaltungsgericht Greifswald angeordnete strenge Demonstrationsverbot um den G8-Gipfel keinen Bestand haben wird. In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur sagte Mahrenholz:

Das lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts doch ziemlich klar ausmachen, weil diese Rechtsprechung gesagt hat, das Ziel der Demonstration darf sein – legitimerweise und von Grundrechts wegen – der Ort der Veranstaltung. … Aber jedenfalls dürfen sie bis an diesen Ort heranrücken, mag der dann im Einzelnen abgezäunt sein. Und genau dies ist durch das OVG unmöglich gemacht worden, und deshalb meine ich tatsächlich, dass das Bundesverfassungsgericht, jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung … ob sie nun Gründe haben, das zu ändern, weiß ich nicht, kann ich auch nicht abschätzen.

Aber die Frage ist, ob diese Sicherheitslage die Demonstrationsfreiheit praktisch zum Erliegen bringen kann, denn sechs oder zehn Kilometer – ich habe da unterschiedliche Angaben – entfernt zu demonstrieren, ist natürlich nicht das Gleiche, sondern es müssen diejenigen, die es angeht, wohl schon ein bisschen davon mitkriegen, ob das nun Sicht- und Hörweite ist oder nicht, das kann ich nicht so genau beurteilen. Es hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aber jedenfalls – sie müssen nahe am Ort des Geschehens sein. Das ist die Konsequenz, die das Gericht bisher gezogen hat und ich kann nur hoffen, dass dieses Gericht dabei bleibt.

Kleine Ablenkung

Ein Blogger hat als Dankeschön Zotter-Schokolade geschickt. 28 Tafeln! So viel habe ich doch gar nicht gearbeitet. Die Sichtung der Sorten war der Arbeitsmoral heute Nachmittag nicht unbedingt förderlich. Trotzdem vielen Dank in den Norden!

Mein Tipp: In einer Woche ist maximal noch eine Tafel übrig. Vermutlich Bergkäse Walnüsse Trauben.

Höhepunkt Familienfoto

Spreeblick weiß schon, wie der Gipfel läuft:

Mittwoch, 06. Juni 2007
11 – 18 Uhr
Erst kommt man an. Das dauert den ganzen ersten Tag. Kennt man ja. Füße vertreten, Rücken strecken, Bäuerchen machen vom seltsamen Flugzeug-Essen. Dann sind die Zimmer falsch gebucht, Tony Blair hat ein Einzelzimmer hinter der Kaiser-Augustus-Suite von Jacques Chirac* und möchte mit Tränen in den Augen den Reiseleiter sprechen. Wladimir Putin wird gesagt, das Hotel sei überbucht (tatsächlich hat man nur schlechte Erfahrungen mit russischen Geschäftsleuten gemacht, die ruinieren häufig Sofas mit Blut und Sperma), man könne ihm aber ein ganz reizendes Drei-Sterne-Hotel empfehlen, worauf Putin Blair vom Reiseleiter wegschubst und anfängt, diesen mit kyrillischen Buchstaben zu bewerfen.

Viel besser als das offizielle Programm.

LG Berlin: Keine globale Haftung für Kommentare

MeinProf.de hat ein erfreuliches Urteil errungen. Das Landgericht Berlin wies die Unterlassungsklage eines Professors ab, der sich gegen negative Bewertungen auf dem Portal wehren und den Betreibern eine Vorab-Prüfungspflicht aufs Auge drücken wollte.

Aus der Pressemitteilung von MeinProf.de:

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt.

Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.

Sag mal

Hey Udo,

sag mal wie hast denn den law blog so suchmaschinenoptimiert hinbekommen? Ist ja echt genial…

Wäre superlieb wenn du mir das kurz schreiben könntest. Fange gerade mit Blogs an und möchte für mich und meine Freunde einen einrichten.

Liebe Grüße

A.

Das ist mal eine Frage, auf die ich definitiv keine Antwort weiß.

Keine Anwälte zu erreichen?

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein hat einen Anwaltsnotdienst rund um den G8-Gipfel eingerichtet. Die ersten Erfahrungen des Legal Teams:

Nach Informationen des anwaltlichen Notdienstes kam es im Verlauf der gestrigen Anti-G8-Demonstration in Rostock zu rund 182 Verhaftungen. Neun Betroffene
werden dem Haftrichter vorgeführt, in den überwiegenden Fällen wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensburchs.

Aus Sicht des Legal Teams ist die Situation der Festgenommen immer noch dadurch bestimmt, dass die BOA Kavala den anwaltliche Beistand und Kontaktaufnahme zu MandantInnen behindert. Betroffene wurden z.B. bis zu neun Stunden in Gefangenensammelstellen (Gesa) festgehalten, ohne dass ihnen die Kontaktaufnahme zu Anwältinnnen ermöglicht wurde. Obwohl Anwälte Zutritt zu ihren MandantInnen verlangten, wurden sie entweder abgewiesen oder den
Mandanten mitgeteilt, dass keine Anwälte zu erreichen seien.

Seit gestern Abend hat die BAO Kavala „Anwaltsbetreuer“ eingesetzt. „Sie verhindern eher den Zugang zu MandantInnen als ihn zu gewähren. Grund dafür ist die personelle Unterbelegung der Polizei Vorort sowie die unnötige Komplikation des Verfahrens seitens der ‚Anwaltsbetreuer’. Dadurch wird schlichtweg der zeitnahe Zugang, auf den es einen rechtlichen Anspruch gibt, verhindert“, kritisiert Rechtsanwältin Silke Studzinsky vom anwaltlichen Notdienst des RAV.

Bezeichnend für die Situation der Inhaftierten ist darüber hinaus auch, dass Eilrichter Entscheidung über die Länge der Ingewahrsamnahmen mit dem Verweis auf nicht vorhandene Akten verwehrten. Entsprechend der geltenden Rechtsprechung ist jedoch bei Ingewahrsamnahmen ein unverzüglicher richterlicher Entscheid notwendig. Erst auf telefonische Intervention des Europaparlamentariers Tobias Pflüger wurden die benannten Rechte gewährt.

Der anwaltliche Notdienst betrachtet die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Polizei und der BAO Kavala während und im Nachfeld der Auftaktdemonstration gegen den G8 Gipfel mit großer Sorge. In diesem Zusammenhang weist der RAV darauf hin, dass Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Verhaftung – unabhängig von etwaigen Vorwürfen – ein Anrecht auf anwaltlichen Beistand haben. Eine Verweigerung oder Verzögerung dieses Zugangs bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.

(Auszug aus der Pressemitteilung)