„… in dem o.a. angegebenen Rechtsstreit bittet das Gericht um Nachsicht für die häppchenweise erfolgenden Rückfragen.“
Also, ich antworte lieber häppchenweise, als dass ich im Verhandlungstermin vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
„… in dem o.a. angegebenen Rechtsstreit bittet das Gericht um Nachsicht für die häppchenweise erfolgenden Rückfragen.“
Also, ich antworte lieber häppchenweise, als dass ich im Verhandlungstermin vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Falls jemand noch alte Geschenkgutscheine von Amazon im „Nicht eilig“-Ordner hat, könnte sich ein Blick auf das Ausstellungsdatum lohnen. Die Gutscheine sind nämlich nicht, wie von Amazon verordnet, nur ein Jahr gültig.
Vielmehr muss der Onlinehändler sie volle drei Jahre einlösen, entschied das Landgericht München I. Die Entscheidung dürfte zwanglos auf andere Gutscheine übertragbar sein.
Bin ich froh, dass ich keinen Vorgesetzten habe. Der alles gegenliest, mir in die Arbeit reinlabert und meine Werke in mehrstufigen Arbeitsprozessen so zurechtfeilt, dass nur ja niemand daran Anstoß nehmen kann. Und dass ich keinen Ober-Boss habe wie diesen Christoph Keese.
Insgesamt gesehen, war das vor einem guten Dutzend Jahren also eine gute Entscheidung, doch nichts mit Medien zu machen.
Siehe auch die unterschiedlichen Ansichten von Thomas Knüwer, Peter Turi und Stefan Niggemeier.
Im Rechtsstreit um angeblich nicht zurückgesandte Smartcards gibt Premiere nach. Der Sender storniert die Rechnungen der Kunden und übernimmt alle Kosten, berichtet DWDL.de.
Die Folgen des Klimawandels sind überall zu spüren:
Dance Aerobic macht ab dem 15. Mai Sommerpause.
Da mein Privatleben sich in überschaubaren Grenzen hält, muss die mir unbekannte Frau K., die um Rückruf wegen „privat“ bittet, eine Versicherungsvertreterin sein.
Selten haben sich Juristen so deutlich in die Tagespolitik eingemischt. Deutsche Anwaltsverbände fordern die Große Koalition auf, den geplanten Sicherheitskatalog von Innenminister Schäuble zu stoppen. Sie sehen Deutschland auf dem Weg zum Präventivstaat.
Spiegel online lässt Standesvertreter zu Wort kommen.
Für das Revisionsverfahren, in dem nur selten mündlich verhandelt wird, erhält der Pflichtverteidiger eine Verfahrensgebühr. Die beträgt 412,00 € netto. Das ist in weniger komplexen Angelegenheiten schon ganz ordentlich.
Zum Beispiel in diesem Fall. Da lautet die Revisionsbegründung wie folgt: „Der Angeklagte konnte nicht verurteilt werden, weil der erforderliche Strafantrag nicht gestellt war.“
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Ein Rrruck geht durch die nordrhein-westfälische Justiz.
Denn deren Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat an die Richter und Staatsanwälte appelliert. Beide Berufsstände sind demnach für das „Funktionieren der Gesamtorganisation mitverantwortlich“. Och.
Sollen diese Leute jetzt auch Briefe öffnen, Akten schleppen, ihre Zimmer putzen und ihre Computer reparieren? Nein, nein. So ist das wohl doch nicht gemeint. Sie haben, so die Ministerin, „auch Führungsaufgaben zu übernehmen“.
Die Staatsanwälte sozusagen neben ihrer Ermittlungsarbeit und dem Schreiben von Anklagen. Die Richter zusätzlich zu den Prozessen und deren Vorbereitungen. Und erst recht nach den Urteilen: „Führungsaufgaben übernehmen“. Ja – ist es nicht die Ministerin, die in dieser Pflicht steckt?
Doch, doch. Sie räumt denn auch kleinlaut ein, „dass die beschriebene Verantwortung nur ein Baustein“ sein kann. Letztlich trage der Staat selbst die Verantwortung.
Was nun? Es wird heikel. Denn bei diesem steil abfallenden Weg von der Führungsaufgabe zum Baustein – da werden unsere Staats-Juristen doch wohl eher ins Stolpern kommen… (pbd)
Online-Durchsuchung und kein Ende. Das ARD-Magazin „Kontraste“ hat die Chronologie der neuartigen Fahndungsmethode aufgearbeitet. Es erklärt auch, wie es zur Dienstanweisung des damaligen Innenministers Schily kam, die solche grundgesetzwidrigen Maßnahmen billigte.
Zu Wort kommt auch der Frankfurter Juraprofessor Peter-Alexis Albrecht:
Das Schlimme ist, das der Politik die Achtung vor der Verfassung verloren gegangen ist. Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre 5 oder 6 Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig und sagt wir haben einen Fehler gemacht, sondern die Politik versucht die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder ihrer absurden Optik der Welt anzupassen. Und das ist die verfassungsrechtliche Schweinerei, dass ein Verfassungsgericht sagt, hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen. Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung.
Aber im Raumschiff Berlin ist man ja schon längst nicht mehr auf Empfang.
Komiker Atze Schröder möchte nicht, dass sein bürgerlicher Name irgendwo erwähnt wird. Auch nicht in der Wikipedia.
Damit nimmt ein juristisches Kabinettsstückchen seinen Lauf, über das der Betroffene selbst bericht. Ich wünsche gute Unterhaltung.
Die Fingerabdrücke für den biometrischen Reisepass werden jetzt doch nicht bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert. Darauf haben sich nach einem Bericht von heise online die Koalitionsspitzen geeinigt.
Mit der Einigung sei auch ein Onlinezugriff von Polizei und Geheimdiensten auf die hinterlegten Fingerabdrücke ausgeschlossen. Die Abdrücke sollen bei den Meldeämtern nämlich sofort gelöscht werden.
Ein US-Richter will Schadensersatz von einer Reinigung, die seine Hose verschlampt haben soll. Obwohl sein Beinkleid höchstens ein paar hundert Dollar wert ist, hat der Jurist 65 Millionen Dollar eingeklagt.
Mit welcher Begründung, berichtet die Süddeutsche Zeitung.