Hausrecht im Forum

Das Landgericht München hat ein „virtuelles Hausrecht“ für Forenbetreiber bestätigt. Der Heise Zeitschriften Verlag setzte sich damit gegen einen User des heise-Forums durch. Der Verlag hatte dem Nutzer nach etlichen Störungen weitere Beiträge untersagt. Dennoch meldete sich der Betreffende unter anderen Identitäten erneut an und schrieb weiter.

Das Gericht ist der Ansicht, Forenbetreiber und Nutzer schlössen einen Vertrag. Mit entsprechenden Rechten und Pflichten, wie sie zum Beispiel in den Forenregeln festgelegt sind. Der Forenbetreiber habe das Recht, diesen Vertrag zu kündigen.

Der Gegner des Heise Verlags hatte bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Gericht musste nur noch über die Verfahrenskosten entscheiden.

Näheres bei heise online.

Müüüüde

Die Mitarbeiter an der Sicherheitsschleuse des Amtsgerichts blinzeln in die Sonne. „Verbürgen Sie sich für Ihren Mandanten?“ fragt mich einer.

Das wirft Fragen auf:

1. Ist es schon Parteiverrat, wenn ich „nein“ sage?

2. Ahnen die Beamten eigentlich, welcher Belastungsprobe sie das Mandatsverhältnis aussetzen?

3. Rettet es ihren Kopf, wenn großmütig durchgewunkener Auftraggeber Richter oder Staatsanwälte metzelt?

4. Habe ich eine Zahnbürste dabei?

Heute noch nicht jeck

In der Kantine des Landgerichts Aachen schmückt das Personal gerade für Altweiber. Die Justizbediensteten an den Tischen tragen allerdings Montagsmiene.

Im Hauptverhandlungstermin ab 11.30 Uhr ist hoffentlich nicht mit jecken Vorkommnissen zu rechnen. Geständnis gegen Bewährung. Das kommt häufig doch besser als markante Auftritte in der Bütt, jedenfalls vom Ergebnis her gesehen.

SPD-Politiker: Schäuble handelt leichtfertig

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses Sebastian Edathy (SPD) fordert Innenminister Wolfgang Schäuble auf, die Gelder für die geplante Online-Durchsuchung von Computern einzufrieren. Im Interview mit Spiegel online sagt Edathy:

Neben der politischen Diskussion ergibt sich in der Praxis eine merkwürdige Situation. Das Geld für die Technik ist bereits im Haushalt eingestellt, die Maßnahme aber selbst vom Bundesgerichtshof gestoppt. Es ist in der Tat eine ungewöhnliche Situation, dass im Haushalt Gelder für die Entwicklung einer Technik eingestellt sind, deren Anwendung nach augenblicklichem Stand rechtswidrig wäre.

Für den Innenpolitiker handelt der Minister voreilig und leichtfertig:

Der Bundesinnenminister schlägt regelmäßig erhebliche Eingriffe ins Grundgesetz vor, hat dafür aber keine guten Argumente. Ich bin der Überzeugung, dass wir auf der Grundlage der geltenden Verfassung die Scherheits-Herausforderungen gut bewältigen können. Demokratische Rechte zu beschneiden, um die Demokratie zu schützen, wäre ein massiver Fehler. Für die SPD-Bundestagsfraktion stehen die Bürgerrechte nicht zur Disposition, der Innenminister agiert hier aus meiner Sicht zu leichtfertig.

Anständig finde ich den Hinweis, auch ein mutmaßlicher Straftäter habe Persönlichkeitsrechte und sei nicht vogelfrei.

Vom Richter zum Vollstrecker

Seit über einem Jahr verhandelt das Langericht Mannheim gegen den mutmaßlichen Volksverhetzer Ernst Zündel. Der Prozess neigt sich jetzt dem Ende zu, berichtet die taz. Die Verteidiger überfluten das Gericht mit Anträgen. Sie wollen beweisen, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat. Das Gericht weist die Anträge mit einer Begründung zurück, die zumindest aufhorchen lassen sollte:

Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung eine Beweiserhebung über die Tatsache des Völkermordes an den Juden während der NS-Zeit nicht erforderlich ist. Die Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht, halten den Holocaust für eine offenkundige historische Tatsache. Über offenkundige Tatsachen – zum Beispiel, dass morgens die Sonne aufgeht – braucht kein Beweis erhoben zu werden.

Trifft die Darstellung der taz zu, begibt sich das Landgericht Mannheim ohne Not auf angeknackstes Eis. Denn es stimmt nicht, dass die Leugnung des Holocaust unabhängig davon strafbar ist, ob er stattgefunden hat. Es besteht nämlich Einigkeit, dass Volksverhetzung auch in diesem Kontext nur strafbar ist, wenn historisch wahre Tatsachen geleugnet werden.

Letztlich würde der argumentative Schlenker aber wahrscheinlich doch keine Rolle spielen. Die Bewertung fällt im Ergebnis ebenso aus wie bei der Feststellung, dass der Holocaust eine offenkundige historische Tatsache ist.

Hat die Strafkammer allerdings so argumentiert, sollte das grundsätzlich zu denken geben. Ein Gericht, dem Sinn und Zweck eines Gesetzes egal sind und das nicht die Kontrollfrage nach der materiellen Gerechtigkeit stellt, könnte bei entsprechenden Normen schnell zum Vollstrecker eines Gesetzgebers werden, der selbst verbrecherisch handelt.

Auch hierfür liefert die fragliche Epoche historische Tatsachen, wenn auch vielleicht etwas weniger offenkundig.

(Link gefunden bei RA Hoenig)

18 Bundeswehr-Ausbilder vor Gericht

MÜNSTER. Die Dienstränge der Angeklagten reichen vom Hauptmann, der Kompaniechef war, bis zum Feldwebel: Alle 18 Bundeswehr-Ausbilder, denen die Misshandlung von 181 Rekruten im Sommer 2004 vorgeworfen wird, müssen sich in einem Strafprozess ab dem 19. März vor dem Landgericht Münster verantworten.

Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft einfache und gefährliche Körperverletzung vor, sie sollen die Untergeben auch – entgegen einer Vorschrift des Wehrstrafgesetzes – entwürdigend behandelt haben. Zu den Anklagepunkten gehören Fußtritte, Schläge, Stromstöße und Fesselungen. Die Staatsanwaltschaft hat rund 200 Zeugen benannt, das Landgericht rechnet mit wenigstens 45 Verhandlungstagen. Es hatte, wie berichtet, die Anklage zunächst nicht zugelassen, war aber nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht Hamm dazu gezwungen worden. (pbd)

Mal angenommen

Mal angenommen, der Administrator eines Netzwerks wird auf Folgendes hingewiesen:

Auf einem privaten Computer, der ans Netzwerk angeschlossen ist, sind Teile der Festplatte freigegeben. Die dort gespeicherten Dateien haben Namen, die auf kinderpornografische Inhalte schließen lassen.

Der Administrator kann mit seinen Möglichkeiten ermitteln, wo der Computer steht. Was aber soll er tun? Er kann den Nutzer anzeigen. Ihn ansprechen. Sich nicht um die Sache kümmern.

Alles ist legal. Es gibt für die in Frage kommenden Delikte keine Anzeigepflicht. Das Gespräch mit dem Betreffenden ist die riskanteste Alternative. Denn so was könnte dann doch in Richtung Strafvereitelung gehen.

Paris Hilton weit abgeschlagen

Telepolis vermerkt heute, dass das Video meines Vortrags „Sie haben das Recht zu schweigen“ bei Google Video auf dem zweiten Platz der Top 10 rangiert.

Meine unmittelbaren Konkurrenten sind „Hot Girls Answer Every Guy’s Question“. DSDS. Das „Sex Without Condoms“-Commercial. Und eine Filmdatei namens „lesbo“.

Also von Platz 1 bis 10 unanständiges Zeug, wie man heute zu sagen pflegt.

Nicht mehr lange

Bei einer Kontrolle auf der Autobahn stellte sich heraus, dass mein südländisch aussehender Mandant keine Fahrerlaubnis hat. Von den Mitarbeitern des Zolls fühlte er sich etwas rüde behandelt. Er wies darauf hin, dass er deutscher Staatsbürger ist.

Die Antwort: „Aber bestimmt nicht mehr lange.“

Das nenne ich mal eine fundierte Einschätzung der Sach- und Rechtslage.

Die neue Definition von anständig

„Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.“

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im taz-Interview.

Wikipedia zur Rolle Schäubles in der CDU-Parteispendenaffäre:

Im Rahmen einer Sitzung des Deutschen Bundestages, am 2. Dezember 1999, wurde Wolfgang Schäuble durch Zwischenrufe des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf seine Kontakte zum Waffenhändler Karlheinz Schreiber angesprochen. Wolfgang Schäuble äußerte in öffentlicher Sitzung vor dem Deutschen Bundestag, er habe „irgendwann im Spätsommer oder im Frühherbst 1994“ bei „einem Gesprächsabend in einem Hotel in Bonn […] einen Herrn kennengelernt, der sich mir als ein Mann vorgestellt hat, der ein Unternehmen leitet. Ich habe später festgestellt, daß es dieser Herr Schreiber war. […] Auf der damaligen Veranstaltung bin ich Herrn Schreiber begegnet. Das war es.“

Am 10. Januar 2000 hatte Schäuble dann eingeräumt, von Karlheinz Schreiber im Jahre 1994 eine Bar-Spende von 100.000 D-Mark für die CDU entgegengenommen zu haben. Am 31. Januar 2000 gibt Schäuble ein weiteres Treffen mit Schreiber im Jahr 1995 zu. Die Schatzmeisterei der CDU habe den Betrag als „sonstige Einnahme“ verbucht.

Schäuble behauptete, dass er das Geld in einem Briefumschlag von Schreiber in seinem Bonner Büro persönlich empfangen habe. Diesen Umschlag habe er „ungeöffnet und unverändert“ an Brigitte Baumeister weitergeleitet, später habe er erfahren, dass die Spende nicht „ordnungsgemäß behandelt worden“ sei. Die damalige CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister widersprach allerdings dieser Version Schäubles.

Anfang September 2000 entschuldigte sich Schäuble vor dem Bundestag gegenüber der deutschen Öffentlichkeit dafür, „dass unter der Verantwortung der CDU Gesetze gebrochen wurden“. Weiterhin entschuldigte er sich auch „beim“ Bundestag dafür, dass er – Schäuble – im Dezember 1999 einen Teil der Wahrheit über seinen Kontakt zum Waffenhändler Karlheinz Schreiber verschwiegen hatte.

Das Geld jedenfalls tauchte in keinem Rechenschaftsbericht der CDU auf. Am 13. April 2000 erklärt Schäuble vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zur CDU- Parteispendenaffäre, dass die CDU-Führung und die Bundesregierung unter Helmut Kohl nicht bestechlich gewesen seien. Ein Ermittlungsverfahren gegen Schäuble wegen uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der fraglichen Spende wurde eingestellt, ebenso wie die Ermittlungen gegen Brigitte Baumeister. Die Berliner Staatsanwaltschaft konnte keine hinreichende Tatbestandsverwirklichung für eine Anklage feststellen. Nach den damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft sei aber davon auszugehen, dass die 100.000 D-Mark nur einmal gespendet wurden. Spekuliert wurde nämlich über die Frage, ob es womöglich zwei Mal 100.000 D-Mark von Schreiber gegeben hat: einmal als „unverfängliche“ Wahlkampf-Spende für die CDU, ein anderes Mal möglicherweise „unter der Hand“ als Bestechungsgeld für ein Rüstungsprojekt. Ungeklärt sind außerdem die Spekulationen, ob und gegebenenfalls inwiefern Schäuble seine Verbindungen ins Kanzleramt genutzt hat (was Schäuble stets vehement bestritten hat). Fraglich ist weiterhin, wo die 100.000 D-Mark verblieben sind.

Unabhängig davon grübele ich, ob die taz Schäuble falsch zitiert. Seit wann interessiert sich das Bundeskriminalamt dafür, ob jemand unanständig ist? Eigentlich hat es sich nur dafür zu interessieren, ob jemand einer Straftat verdächtig ist. Oder eine Straftat von erheblichem Gewicht vorbereitet.

Ich habe bei der Pressestelle des Bundesinnenministeriums nachgefragt, wie Herr Schäuble das gemeint hat. Bericht folgt, sofern ich eine Antwort erhalte.

Hoffnung auf Satire, knallhart wegrecherchiert

Es hat etwas länger gedauert, bis ich auf das Interview des Bundesinnenministers in der taz hinweisen konnte. Ich ging eigentlich davon aus, es handele sich um eine gut gemachte, weil auf leisen Sohlen daherkommende Satire.

Am Abend habe ich aber dann doch noch jemanden aus der taz-Redaktion erreicht. Man versicherte mir, ich sei weiß Gott nicht der erste Anrufer. Aber das Interview sei authentisch. Der Schäuble habe alles gesagt, was gedruckt wurde. Zum Beispiel:

Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.

Außerdem ist ein Laptop ja auch leicht zu verstecken, vielleicht wird er bei einer Durchsuchung gar nicht gefunden. Ans Internet muss er aber immer wieder.

Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

Die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen. Sie wollen, dass der Staat ihre Sicherheit garantiert.

Letztlich geht es immer um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Datenschützer sind ja nicht moralisch höherwertig, weil sie mehr Gewicht auf die Freiheit legen. Und ich bin kein schlechterer Mensch, weil ich mehr Gewicht auf den Schutz vor Verbrechern lege.

Nein, versicherte mein Gesprächspartner, so weit er wisse, sei der Innnenminister bei dem Gespräch nüchtern gewesen. Der Politiker habe auch nicht übernächtigt gewirkt. Man müsse wohl davon ausgehen, dass da der echte Schäuble gesprochen hat.

Wir wünschten uns noch einen „Guten Abend“. Nicht mal da hat im Hintergrund jemand verräterisch gegluckst. Wäre mir, ehrlich gesagt, lieber gewesen.

(Danke an Andreas Lehner für den Link)

Attraktives Feature

Wenn ich PC-Hersteller wäre, würde ich über die zuschaltbare Zweitfestplatte nachdenken. Das könnte für den deutschen Markt ein attraktives Feature werden. Bis dahin kann man sich aber auch selbst helfen. Ich zitiere mal einen Kommentar zu diesem Beitrag:

Einfach eine externe Festplatte benutzen und stets nur eines anschliessen, entweder Internetzugang oder Festplatte, die jeweils aktuell benötigten Dateien können vorher von der externen auf die interne Festplatte kopiert werden.

Dann muss man sich vom nordrhein-westfälischen Innnenminister wenigstens nicht mehr vorhalten lassen, man sei doch quasi selbst schuld am Online-Besuch des Verfassungsschutzes, wenn man die eigene Daten mittels eines Internetnanschlusses quasi weltweit verfügbar mache.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

Dialektisch veranlagte Mieter

Vermieter sind ja manchmal gutmütig. Im Auftrag eines dieser Exemplare bin ich jetzt über ein halbes Jahr hinter den Mietern hergelaufen. Um die Kaution zu erhalten, zu der sie sich vertraglich verpflichtet haben. Der Vermieter hatte sie auf die bloße Zusage einziehen lassen, dass die Kaution fristgerecht gezahlt wird. Bislang bat er mich auch immer um schonende Nachfragen; man will sich die Kundschaft ja nicht verärgern.

Jetzt haben die Mieter gekündigt. Auf die Frage nach der Kaution kriege ich die Antwort: „Das lohnt sich doch gar nicht mehr, für die drei restlichen Monate.“

Sooooooo kann man es natürlich auch sehen.

Zentraldatei für Gebührengegner?

Der baden-württembergische Wissenschaftsminister möchte genau wissen, welche Studenten gegen die neue eingeführten Studiengebühren klagen. Deshalb hat er von den Hochschulen des Landes Listen mit den Gerichtsaktenzeichen und den Namen der Kläger angefordert, berichtet Spiegel online.

Die Gebührengegner fürchten Einschüchterungsversuche. Das Ministerium weist darauf, es führe die Prozesse stellvertretend für die Universitäten. Deshalb brauche man einen Überblick über die Verfahren.

Ganz von der Hand zu weisen sind die Argumente des Ministeriums nicht. Aber auch nicht die Befürchtung der Kläger, jetzt in einer zentralen Datei erfasst zu werden. Bleibt für Skeptiker wohl nur eins: noch eine Klage, diesmal gegen die Datensammlung.

(Danke an Thorsten Hein und Martin Königs für den Link)

Kremendahl-Prozess: Akten verschwunden?

Der Korruptionsprozess um den ehemaligen Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) könnte an verschwundenen Strafakten scheitern, auf die die Staatsanwaltschaft Wuppertal wartet: „Wir brauchen sie“, sagte gestern Behördensprecher Alfons Grevener.

Er und seine Kollegen wollen nach Kremdendahls Freispruch durch das Landgericht Dortmund mit der Revision dessen Verurteilung vor dem Bundesgerichtshof erreichen. Doch die Akten kommen nicht an, obwohl sie angeblich bereits am 3. November vorigen Jahres von der Dortmunder Wachtmeisterei verschickt worden sind. Annedore Flüchter, Pressesprecherin des Landgerichts, sagte gestern: „Die Akten könnten noch bei uns sein oder bei der Post verschwunden. Sie könnten sich auch in Wuppertal befinden“.

Das wiederum bestreitet Grevener. Fest steht: Die Strafakten werden nicht von Justizbediensteten befördert, sondern mit der Post. Ohne jeden Nachweis, also nicht etwa per Einschreiben. (pbd)