Nicht nachgekommen

Aus einem Beschluss des Familiengerichts:

Die Parteivertreter werden noch darauf hingewiesen, dass das Jugendamt hier beteiligt worden ist, eine Stellungnahme aber ausblieb. Das Jugendamt ist auch der heutigen Ladungsbitte nicht nachgekommen.

Die Mutter verweigerte ihrem Ex-Ehemann jeden Kontakt mit dem gemeinsamen Sohn. Ohne erkennbaren Grund. Wieso das Jugendamt wohl ausgerechnet bei dieser Fallgestaltung auf Tauchstation geht?

Pingelig und rechtswidrig

Sozialämter handeln mitunter zu pingelig und damit auch schon mal illegal. Das im westfälischen Lünen kürzte für einen schwer behinderten Mann die Leistung drei Jahre lang um monatlich 45 Euro, weil der von seinem Arbeitgeber (einer Behindertenwerkstatt) täglich kostenfreies Mittagsessen bekam.

Diese Praxis hielt auch der Kreis Unna, selbst das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Münster allerdings urteilte jetzt klar: Es ist nicht zulässig, das Mittagessen als Einkommen anzurechnen (AZ 21 A 1565/05). Denn das Essen werde im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen angeboten und sei damit eine Sozialleistung nach dem Bundessozialhilfegesetz. Folglich darf es zu keiner Minderung des monatlichen Bedarfs kommen, der durch die Leistungen des Grundsicherungsgesetzes abgedeckt werden soll. (pbd)

Online-Durchsuchung (noch) rechtswidrig

Im Gegensatz zur Politik zeigt sich der Bundesgerichtshof von Online-Durchsuchungen nicht sonderlich begeistert. In einem Beschluss vom 25. November 2006 hat der BGH-Ermittlungsrichter eine vom BKA geplante Aktion als rechtswidrig abgelehnt und diese in der Praxis gestoppt, berichtet heise online. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.

Die aktuellen Pläne der Politiker klingen so, als könnte man in Firmen investieren, die virtuelle, über drei Ecken gesicherte Festplatten zur Verfügung stellen, und zwar ganz weit weg. Oder in Softwarehersteller, deren Programme Festplatten unknackbar verschlüsseln. Aber wer weiß, als nächste Konsequenz wird es dann auch verfolgt, Daten zu verschlüsseln oder außerhalb der deutschen Strafgewalt zu speichern. Es sei denn natürlich, das BKA wird jeweils auf CC gesetzt.

Privat ist nicht beruflich

Meister der Logik, berufsansässig im Finanzamt Waldviertel (Österreich):

Die Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nur dann beruflich veranlasst, wenn die Gründung eines neuen Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist.

(Link gefunden im Praktikantenblog)

Barzahler

Frau W. hat eine Geldstrafe, zu der sie mit einem Strafbefehl verurteilt wurde, nicht an die Kasse des Amtsgerichts überwiesen. Sondern sie hat an die Stadtverwaltung gezahlt, welche die Strafanzeige erstattet hat. Jetzt mahnt natürlich das Amtsgericht. Die Kasse der Stadtverwaltung weiß angeblich von nichts.

Dass Frau W. das Geld bar eingezahlt und den Beleg verbummelt hat, hilft allerdings auch nicht gerade weiter.

Anwaltskalender? Hier schon für einen Satz!

Wer möchte einen der schönen und hochwertigen Anwaltskalender 2007 gewinnen? Ausgedacht und gezeichnet hat sie law blog – Karikaturist wulkan.

Für die Teilnahme bitte einen Kommentar mit gültiger E-Mail-Adresse hinterlassen. Außerden, damit es in den Kommentaren unterhaltsam bleibt, einen Text. In dem Text muss mindestens einmal „law blog“ vorkommen. Die Länge ist beliebig.

Verlost werden fünf Kalender. Über drei Gewinner entscheidet das Los. Zwei gehen an die Autoren der Texte, die mir am besten gefallen. Wobei ich Lob in den Kommentaren schon zur Kenntnis nähme.

Teilnahme ist bis Sonntag, 17. Dezember 2006, möglich. Die Gewinner werden am folgenden Montag genannt und über die genannte E-Mail-Adresse informiert, damit sie mir ihre Postadresse durchgeben können. Der Kalender kommt dann noch dieses Jahr mit der Post.

Viel Glück.

(Wer nicht ans Glück oder seine Begabung als Autor glaubt, kann die Kalender auch kaufen. Ein Exemplar kostet 19,90 € plus 5,50 € für den Versand. Wer mehrere Kalender bestellt, zahlt die Versandkosten nur einmal. Bestellbar sind die Kalender per Telefon 0172-200.35.70 oder Mail wulkan@mail.isis.de.)

Nachtrag: Bitte beachten Sie auch das Gewinnspiel im Gewinnspiel (Kommentar 51).

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

(Fast) alle an Bord

Die Straßenbahnfahrt zum Gericht war produktiv. Alle wesentlichen Punkte besprochen, die Bedingungen für eine Einstellung abgehakt. Nur die Staatsanwältin mussten wir noch fragen. Die kam aus Oberkassel.

Cold Calling: Beschwerden bringen was

Offenbar bringt es was, sich an höchster Stelle zu beschweren. Das Bundeswirtschaftsministerium will jedenfalls energischer gegen das bereits jetzt verbotene Cold Calling durchgreifen. Immer mehr genervte Bürger beschwerten sich darüber in seinem Haus, zitiert das Handelsblatt einen Staatssekretär.

Im Gespräch sind Bußgelder. Außerdem sollen Callcenter ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen. Der Bericht zitiert auch eine Anwältin. Sie meint, schwarze Schafe ließen sich von Bußgeldern nicht abschrecken. Die Strafen könnten ohnehin nur niedrig sein, weil es ja nur um eine „Belästigung“ gehe. Nur um eine? Wenn dem betreffenden Unternehmen massenhafte Cold Calls nachgewiesen werden können, sähe das ja wohl etwas anders aus. Außerdem könnte man bei beharrlichen Verstößen ja auch nach der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers fragen…

Zu dumm für die eigenen Kinder?

„Ein Verflachung des Intelligenzquotienten ist vorprogrammiert. Eine Chance haben die Kinder durch eine neue Beelterung.“ Gestützt auf Stellungnahmen wie diese rissen ein niedersächsisches Jugendamt und das Familiengericht eine Familie auseinander. Die Eltern erschienen den Behörden einfach zu dumm.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aktion für rechtswidrig erklärt:

Das Gericht erinnert daran, dass allein die Tatsache, dass ein Kind in einem Rahmen aufwachsen könnte, der seiner Entwicklung förderlicher wäre, keine Rechtfertigung dafür ist, es mit Gewalt von einen biologischen Eltern zu trennen.

Die Welt berichtet über dieses deutsche Familiendrama.

(Link gefunden in der Handakte)

Köln: Polizist wegen Kinderpornos suspendiert

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen einen Kriminalbeamten, der kinderpornografische Fotos verbreitet haben soll. Ein Kollege hatte anfangs den Verdacht, der 51-Jährige könne dienstliche Daten in größerem Umfang an seinen privaten Computer geschickt haben. Bei der Hausdurchsuchung – zunächst wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen – wurden digitale Fotos gefunden, die Kinderpornografie zeigen. Der Kriminaloberkommissar ist vorläufig suspendiert worden. (pbd)

„Penner-Palast“

In Düsseldorf hat ein persischer Geschäftsmann Ärger mit dem Namen seines Bekleidungshauses, dem „Penner-Palast“. Dabei will der Unternehmer laut RP-Online an Kunden gedacht haben, die „die länger schlafen und später zum shoppen kommen“.

Doch die Vermieterin stört sich an dem Einfall. Sie will notfalls gegen den Namen klagen, wenn nicht noch ein Kompromiss gefunden wird. Da es in dem Laden „gute Hemden und Krawatten“ geben soll, könnte man sich doch auf „Menner-Palast“ einigen.