Vier Polizisten warten auf deine Mail

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Appell geht an alle Internet-Surfer, deren Aufmerksamkeit und „Hilfsbereitschaft“ ist künftig gefragt. Sieben Wochen nach dem Amoklauf in Emsdetten hat die nordrhein-westfälische Polizei ihre Empfänglichkeit für Anzeichen solcher Taten erweitert: Über die Internetseite www.polizei.nrw.de gelangen jetzt Hinweise aus der Bevölkerung rund um die Uhr direkt an den Dauerdienst des Landeskriminalamtes.

Damit können, hoffte gestern Innenminister Ingo Wolf (FDP), schon erste Ankündigungen „online“ gemeldet und direkt von Kriminalisten bewertet werden. Die Menschen seien eher bereit über das Internet eine Anzeige zu erstatten oder Hinweise zu geben. Gewöhnliche Spitzeldienste möchte Wolf damit nicht fördern, sagte er. Es entfalle zwar die Hemmschwelle, zu einer Polizeiwache zu gehen oder zum Telefonhörer zu greifen. Aber: „Der Amoklauf hat deutlich gemacht, dass wir eine Kultur des Hinsehens brauchen“. Und dazu gehöre die Bereitschaft der Polizei, notwendige Informationen „abzuschöpfen“.

Aus Internet-Foren etwa oder aus „chatrooms“, den Klatsch- und Tratschseiten im Internet. Die Erstattung von elektronischen Strafanzeigen ist schon seit drei Jahren möglich, rund 61.000 gingen bislang ein. Die wurden und werden den örtlich zuständigen Behörden weitergeleitet. Das wird die mit vier Beamten besetzte Internetwache auch tun, schneller als bislang. Neu ist die rasche Bewertung durch die Spezialisten. Die können angeblich sofort klären, ob eine Gewaltandrohung ernst gemeint ist. Und in einer psychischen Ausnahmesituation des Täters für professionelle Hilfe sorgen.

Der Amoktäter von Emsdetten wurde nicht erkannt, obwohl seine Texte und Bilder im Internet von Gewalt geprägt waren. Deswegen mahnt Wolf: „Wer Anzeichen für einen möglichen Amoklauf bemerkt, darf sich nicht scheuen, sofort die Polizei zu verständigen – zum Schutz aller“. Die Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) sind dabei zur Reaktion verurteilt. Denn sie fahnden nicht von sich aus, räumte LKA-Chef Wolfgang Gatzke gestern auf Anfrage ein.

Kritik kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Deren Landesvorsitzender Frank Richter begrüßt grundsätzlich das Projekt, vermisst aber Konsequenzen. Die Interwache werde dem LKA-Dauerdienst quasi draufgesattelt, es fehle an Spezialisten mit Sprachkenntnissen und überhaupt an mehr Personal. Zudem könne der Dauerdienst nur Informationen sammeln – bei Gefahr müsse sofort ein Zugriff möglich sein. Richter wirft dem Innenminister vor, der sei „zu kurz gesprungen!“ (pbd)

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We followed methodically

Als ich am Samstagmorgen im Hotel Fox News sah, gab es auch ein Telefoninterview mit dem irakischen Sicherheitsberater. Dieser berichtete mit unüberhörbarem Stolz, wie die Exekution Saddam Husseins abgelaufen ist:

He was respected throughout, when he was alive and when he became a body, before and after the execution. We followed methodically the international standards and Islamic standards … every ‚t‘ was crossed and every ‚i‘ was dotted.

Tja, und das haben wir geglaubt. Bis das Handyvideo zeigte, was wirklich ablief und wie die internationale Öffentlichkeit verarscht worden ist. Wahrscheinlich hätten wir die Wahrheit niemals ohne dieses Video und seine schnelle Verfügbarkeit über das Internet erfahren.

Für mich ist das ein Signal, dass der Kontrolle von oben durchaus auch eine Kontrolle von unten entgegengesetzt werden kann. Wer Menschenrechte verletzt (oder sonstige Untaten begeht), wird künftig mit dieser neuen Möglichkeit der Bloßstellung rechnen müssen.

Dass Journalisten angesichts dessen Machtverlust befürchten und allergisch reagieren, kann ich gut verstehen. Aber gerade die Verlautbarungshansel im deutschen Fernsehen haben es wirklich nicht besser verdient.

Mehr zur Diskussion bei Indiskretion Ehrensache.

Zinseszinsen

Der Bearbeitung eines Mahnantrags stehen Hinderungsgründe entgegen. Es geht um ein Darlehen. Die Hauptforderung hat der Gegner bezahlt, nicht jedoch die vereinbarten Zinsen. Im Mahnbescheidsantrag haben wir nicht nur die rückständigen Zinsen geltend gemacht, sondern – quasi automatisch – auch Verzugszinsen.

Das Amtsgericht weist jetzt darauf hin, dass Zinseszinsen verboten sind.

Gut, ich kann den Zinsantrag problemlos zurücknehmen. Trotzdem schäme ich mich ein bisschen. Meine Vorlesung BGB für Anfänger liegt doch erst 20 Jahre zurück.

Bar im Saal

Erst handele ich den Richter runter, weil der Mandant in nicht ganz einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Okay, die Auflage zur Verfahrenseinstellung reduziert sich um ein Drittel. Als der Richter den Beschluss über die vorläufige Einstellung (mit Ratenzahlung) diktiert, flüstert mir mein Mandant zu, dass er das Geld dem Geschädigten am liebsten hier und jetzt übergeben möchte.

Er zählt unter dem Tisch die Geldscheine ab ich übergebe sie seinem Kontrahenten. Der Richter stellt das Verfahren endgültig ein. Eine Nachfrage wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse erspart er uns mit mildem Lächeln.

Handy am Steuer: Erfolg mit Schwindelei

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in zweiter Instanz einen Autofahrer freigesprochen, der vor einer roten Ampel mit dem Handy telefoniert hat. Der Fahrer hatte sich damit verteidigt, er habe den Motor an der Ampel ausgeschaltet.

Das Amtsgericht meinte zwar, ihm nicht das Gegenteil beweisen zu können. Trotzdem verurteilte es den Autofahrer wegen verbotener Handynutzung. Das ist deshalb gewagt, weil nach dem Wortlaut der Vorschrift dann kein Bußgeld fällig ist, wenn „das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist“.

Für das Oberlandesgericht steht diese Auslegung nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes. Wenn der Gesetzgeber Fahrzeuge mit abgeschaltetem Motor ausnehme, sei dies zu respektieren.

Allerdings dürfte das kein Friebrief fürs Telefonieren am Steuer sein. Das Oberlandesgericht weist in der Entscheidung ausdrücklich darauf hin, die Angaben des Autofahrers seien nur eine Schutzbehauptung. Trotzdem kam es zum Freispruch, weil das OLG aus formalen Gründen die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts zu Grunde legen musste.

(Beschluss vom 27. 9. 2006 – 3 Ss OWi 1050/06, abgedruckt in NJW 2006, 3732; via)

Und immer schön fächern

Ich glaube, die Deutschen finden das Einwegpfand geil. Es wird ihnen heimelig ums Herz, wenn sie sich vor dem Automaten im „nah & gut“ versammeln. Jedes Mal können sie dort aufs Neue staunen, wie die Flaschen mit dem Boden voran durchs Blitzgewitter zischen und zerknöselt werden.

Gern goutiert werden auch fachkundige Kommentare, wenn eine Flasche nicht akzeptiert wird, als praktisch jede zweite. „Ist da auch ein Pfandlogo drauf?“ „Die Flasche ist bestimmt vom Lidl, die können Sie nur beim Lidl zurückgeben.“ „Stimmt nicht, nur der Plus nimmt nichts von Lidl.“ „Pfandlogo, ich sage nur Pfandlogo.“ „Vielleicht ist sie auch nur zu fest zugedreht. Da muss Luft rankommen…“

Fast noch schöner die manuelle Sortierung im Kaufland. „Die Flaschen bitte nicht in der Tüte“, werde ich belehrt. „Schön im Einkaufswagen fächern.“ Der Mitarbeiter nimmt sich Zeit. Ob Pepsi oder Eistee, er dreht jede Flasche sorgfältig um, bis das Pfandlogo oben liegt. Täusche ich mich, oder rubbelt er wirklich mit dem Daumen über manche Behältnisse? Aufgemalte Logos wären vielleicht kein schlechter Nebenverdienst. Fast schon skandalös, dass es die passenden Aufkleber noch nicht bei ebay gibt.

Manchmal vertreibe ich mir die Wartezeit mit dem Gedanken, wie viel Produktivität der Volkswirtschaft durch Flaschen sammeln, Flaschen wegtragen, in der Pfandschlage stehen und sich über PETs von Lidl in die Haare kriegen entzogen wird. Nicht gerechnet den schlichten Umstand, dass die Einwegflaschen über die gelbe Tonne doch garantiert auf dem gleichen Müllberg wandern würden, wie es die Flaschen nach der Laserbehandlung im Pfandautomaten tun.

„Mehrweg? Lohnt sich kaum noch“, erklärt mir der Chef vom nah & gut. Er hat sich meiner erbarmt, weil ich nach werktätiger Bevölkerung aussehe. Ich darf schon mal einkaufen gehen, er füttert persönlich den Automaten und ich kriege meinen Pfandbon an der Kasse hinterlegt. „Die Leute schleppen doch alle nur noch Plastikgebinde nach Hause.“ Ob mir schon aufgefallen ist, dass selbst in vielen Getränkekisten nur noch Einwegflaschen sind? Ist es nicht. Stimmt aber.

Neulich hatte ich Besuch aus dem Ausland. Ich wurde mehr als argwöhnisch beäugt, als ich mit spitzen Fingern den Red Bull aus dem Küchenmüll fischte. Ich erklärte treuherzig, dass ich die Dosen einpacke, sie zum Supermarkt fahre und dann wegen 75 Cent mein Kofferraum stinkt und der Boden im Kaufland klebt.

„Auf so was steht ihr Deutschen?“ lautete die Frage. Ich konnte mir die Antwort sparen. Mein Lächeln verriet mich.

Zufallsfund

Es ist ja so wichtig, sich von unnötigem Ballast zu trennen. Diese Magnesium-Kautabletten (MHD 3/2000), deren Hersteller nicht mal Google kennt und die es so lange zwischen Ostfriesentee und Grünem Tee ausgehalten haben, wandern jetzt also wirklich in die Tonne.

Dönertiere vs. BigKebab-Burger

Dass McDonald’s Österreich mit türkischem Slang und Goldkettchen für BigKebab-Burger und Onion Rings warb, fanden Erkan & Stefan („Dönertier“) nicht komisch. Vor dem Landgericht München I klagten die Komiker auf Unterlassung und Schadensersatz.

Der Schuss ging nach hinten los. Denn Erkan & Stefan haben es jetzt schwarz auf weiß, dass sie keinen eigenen Sprachstil entwickelt haben. Sie haben, so das Landgericht, nur bei türkischsprachigen Jugendlichen abgeguckt. Da sie nur imitieren und parodieren, liegt gerade keine „nur ihnen eigene Form der sprachlichen Darstellung in Wort und Stimmklang“ vor, wie es die Anwälte ihrerseits unnachahmlich behaupteten.

Wahrscheinlich hatten die Richter nur Angst, dass Erkan & Stefan im nächsten Arbeitsgang ein paar Millionen Jugendliche abmahnen lassen. Jetzt ist sie vorbei, die historische Chance.

(Infos gefunden bei RA Dr. Bahr)

Zahlenlotto

Wieder so ein hingeschlunzter Strafbefehl vom Amtsgericht. Ist es denn wirklich zu viel verlangt, wenigstens das Aktenzeichen leserlich zu schreiben?

Ich rufe lieber nicht selbst an. Dann kriegt man nämlich schon mal gern Antworten wie: „Ohne genaues Aktenzeichen kann ich Ihnen nicht helfen.“

Für so was ist meine Jahresanfangs-Laune doch zu fragil.

Teurer Anwalt

Auf die Forderung eines Werkstattbetriebs, den wir vertreten, hat Herr B. allergisch reagiert. Unter anderem hat er mir mit seinem Anwalt gedroht, dessen Rechnung deutlich höher ausfalle. (Was wohl etwas über die Qualität seines Anwalts sagen sollte.) Nachzulesen hier.

Nach gewonnenem Prozess und eingeleiteter Zwangsvollstreckung teilt das Amtsgericht mit, Herr B. habe bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt. Er ist also pleite.

Zum Offenbarungseid hat ihn übrigens der teure Anwalt getrieben.