Wann kommt der Arzt?

Eine Hamburger Anwaltskanzlei soll Strafanzeige gegen die Richter im Mannesmann-Verfahren erstattet haben. Und gegen die Staatsanwälte. Und gegen die Angeklagten. Der Vorwurf laute „Rechtsbeugung und Strafvereitelung“, berichtet RP-online:

Der Jurist kritisiert, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, „Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen“. Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass man sich in Deutschland durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könne.

Man kann mit dem Ergebnis des Verfahrens unzufrieden sein. Wenn der „Normalbürger“ Rechtsbeugung ruft, ist das verständlich. Aber ein Anwalt? Womöglich müssen da mal Ärzte ran, teure am besten.

Bewährungsstrafe für Münchner Anwalt

Das Amtsgericht München hat heute einen Rechtsanwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Jurist soll rund 7.000 € Mandantengelder unterschlagen haben, heißt es in diesem Bericht.

Der Anwalt habe sich erfolglos auf Arbeitsüberlastung und Fehler seines Personals berufen; deswegen seien Nachfragen des Mandanten nach dem Geld untergegangen. Zeugen sollen dagegen nur eine chaotische Büroorganisation und Probleme mit dem E-Mail-Verkehr bestätigt haben, eine Arbeitsüberlastung aber nicht. Die Richterin habe es für unglaubwürdig gehalten, dass der Anwalt keine der zahlreichen Nachfragen zur Kenntnis genommen haben will.

Der betroffene Anwalt soll in der Vergangenheit vor allem mit Abmahnserien von sich reden gemacht haben.

(Kommentare, die den Namen des Anwalts enthalten, sein Namenskürzel oder seinen Spitznamen, werden gelöscht.)

Söders Werte

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck hat gefordert, den Straftatbestand der Gotteslästerung abzuschaffen. Gähn. Interessant ist allerdings die Reaktion von CSU-Generalsekretär Markus Söder. beck-aktuell zitiert ihn wie folgt:

Volker Beck spinnt. Der Schutz und die Achtung religiöser Gefühle gehören zu den Grundwerten unserer Gesellschaft.

Der Schutz und die Achtung der Rechte politisch Andersdenkender scheint für Herrn Söder nicht zu den Grundwerten unserer Gesellschaft zu gehören. Oder warum redet er so?

Ich zweifle sehr

Der Gegner hat den Prozess verloren, jetzt schreibt er ans Gericht:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Rechtsanwaltsrechnung ein. Begründung: Herr „Rechtsanwalt“ Vetter ist in meinen Augen kein zugelassener Anwalt. … Ich zweifle sehr, dass Herr Vetter überhaupt ein Rechtsanwalt ist, der eine Zulassung hat.

Also, aktuell bin ich bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Anwaltssuche) noch zu finden. Aber die habe ich ja sowieso nur geschmiert.

studiVZ lädt Hacker ein

Das ist wirklich originell: Statt die Seite von Profis überarbeiten zu lassen oder am besten gleich alles neu zu programmieren, lockt studiVZ Hacker mit Prämien. Für jede gemeldete Sicherheitslücke zahlt das Startup 256 €:

Und hier sind die Spielregeln: Es dürfen keine Daten von studiVZ missbraucht werden, es geht ausschließlich um XSS- und CSRF-Lücken, Ihr dürft die Lücken nicht dazu benutzen, um Daten einzustellen, zu ändern oder gar zu löschen. Es sollte uns also kein Schaden entstehen – insbesondere darf unser Server nicht überlastet oder lahm gelegt werden. Und bitte keine Brute-Force-Angriffe auf studiVZ. Außerdem dürfen die Lücken nicht veröffentlicht werden – wir brauchen erst etwas Vorsprung, um sie zu schließen. Dann geben wir natürlich bekannt, wer uns geholfen hat, wenn es demjenigen oder derjenigen recht ist. Außerdem: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Wenn man das Blabla beiseite schiebt, handelt es sich um ein tatbestandausschließendes Einverständnis in die § 202a, 303a und insbesondere 303b Strafgesetzbuch.

Außerdem würde ich gern einen der Honorarprozesse führen.

Bitte nicht per Mail

Eine Rechtspflegerin am Landgericht Wuppertal hat etwas an einem Kostenfestsetzungsantrag auszusetzen. Ich gestehe, völlig zu Recht. Per E-Mail (sehr modern! ausgesprochen ökonomisch!) bittet sie um Berichtigung.

Der letzte Satz allerdings dämpft die Euphorie:

Bitte reichen Sie Schriftsätze und Anträge ausschließlich auf dem Postweg oder per Telefax zum obigen Aktenzeichen ein, nicht per E-Mail!

Statt Sparvertrag

Statt die Arbeitslosenversicherung in einen Sparvertrag umzubauen und von den Jungen zu nehmen, um es den Alten zu geben, könnte man auch mal in Alternativen denken:

Je länger ich arbeite, desto niedriger wird der Beitrag, den ich monatlich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss. Wenn ich nun arbeitslos werde, dann steht mir die gleiche Leistung wie allen anderen zu, z.B. ein Jahr Arbeitslosengeld I. Dadurch steigt meine “Schadensfreiheitsklasse” wieder und ich muss bei meiner nächsten Beschäftigung wieder einen etwas höheren Beitrag in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Das heißt die Leistung ist für alle die Gleiche, aber die Beiträge variieren. Bei einem Jobwechsel bleibt die seitherige “Schadensfreiheitsklasse” natürlich bestehen.

Interessanter Vorschlag aus der Readers Edition.

Vermutlich parallel

Der gegnerische Anwalt nimmt schriftlich zu einer Zeugenvernehmung Stellung. Bei seinen Ausführungen muss ich feststellen, dass der Gerichtstermin nochmals stattgefunden haben muss. Vermutlich in einem Paralleluniversum.

Immerhin hatte der Richter erklärt, dass für ihn die Sache jetzt klar ist. Und zwar im Sinne meines Mandanten. Ich erspare es mir deshalb, noch eine eigene Stellungnahme einzureichen.

Wo das Stargate ist, würde ich allerdings schon gerne wissen.

Spaß am kreativen Spiel

Die Düsseldorfer Werbeagentur BBDO sucht einen Controller. Aber einfach anrufen oder Bewerbungsunterlagen schicken, das geht nicht. Interessenten müssen in der Stellenanzeige ein Sudoku enträtseln, um an die Telefonnummer für nähere Informationen zu kommen.

Ob man allerdings öffentlich einen Controller mit „Spaß am kreativen Spiel“ (Anzeigentext) suchen sollte, lasse ich mal dahingestellt.

(Quelle des Links)

Nur dienstags und donnerstags

Zwei DGB-Funktionäre sind in Stuttgart beim Versuch gescheitert, sich selbst wegen des Tragens durchgestrichender Hakenkreuzsymbole anzuzeigen. Die Pförtnerin der Staatsanwaltschaft schickte sie mit dem Hinweis weg, Selbstanzeigen seien nur dienstags und donnerstags möglich.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft hat laut SWR.de erklärt, wegen eines Krankheitsfalles seien die Annahmezeiten für Selbstanzeigen derzeit eingeschränkt.

Mich wundert diese freimütige Erklärung. Wenn man fies wäre, könnte man jetzt nämlich die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Stuttgart anzeigen. Die Erklärung, eine Anzeige „nicht anzunehmen“, kann durchaus eine Strafvereitelung im Amt sein (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, § 258a Rdnr. 4).

Offene Frage

Die Wohnung eines Mandanten wurde durchsucht. Als er nicht zu Hause war. An der Tür pappte das Durchsuchungsprotokoll und ein handgeschriebener Zettel. Wenn er Rückfragen habe, möge er sich doch bitte an das Polizeipräsidium wenden, Durchwahl, mit freundlichen Grüßen.

Er rief lieber mich an. Um 15.30 Uhr bei der Polizei einen Sachbearbeiter zu kriegen, ist nahezu aussichtslos. Das bestätigte sich vorhin auch in diesem Fall. Der Frage, ob es neben dem Durchsuchungsbeschluss auch noch einen Haftbefehl gibt, mussten wir uns also auf anderem Weg nähern.

Mit einer Nachfrage bei der Vermieterin, die den Beamten am Morgen einen Schlüssel gab. „Nein, die Polizisten haben sich nicht erkundigt, wo sie Herrn Z. finden können.“ Anrufe bei zwei Nachbarn. „Bei uns hat niemand geklingelt.“

Klingt eher nicht nach Haftbefehl. Falls ich daneben liege, hat der Mandant wenigstens meine Handynummer. Und die strikte Anweisung, nicht mal Pieps zu sagen, bevor er mit mir telefonieren durfte.

Klartext

Eine Dame erzählt derzeit ziemlich viele unwahre Dinge über einen Mandanten. Obwohl sie wirklich allen Grund hätte, den Mund zu halten. Im eigenen Interesse. Ihrem Anwalt habe ich die Situation am Telefon geschildert. Seine Reaktion: „Die scheiß‘ ich zusammen.“

Wenn die Stimmung etwas anhält, könnte das eine interessante Besprechung werden.

Rechtsprofessor blitzt bei Gericht ab

Ein Rechtsprofessor aus Bad Honnef ist mit seiner Schadenserforderung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gescheitert. Vor dem Landgericht Bonn klagte er nach einem Bericht der Aachener Nachrichten 4,40 € Portokosten für ein Einschreiben ein. Mit dem Brief hatte der Mann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Zu Recht, denn das Radarfoto zeigte gar nicht ihn.

Das Landgericht Bonn wies die Klage ab, weil der Professor den Schaden selbst verursacht habe. Er hätte auch gleich den Anhörungsbogen zurücksenden und mitteilen können, dass er nicht der Fahrer ist. Das dafür theoretisch erforderliche Porto von 55 Cent stufte das Gericht als „allgemeines Lebensrisiko“ ein. Auch dafür gebe es keinen Ersatz.

(Link gefunden im RA-Blog)